25.01.2022

Reise­versicherung und Covid-19 – Was deckt die Versicherung?

Viele Konsumentinnen und Konsumenten haben aktuell Fragen zu ihrer Reiseversicherung. Eine allgemein gültige Antwort gibt es leider nicht, weil die Versicherungsprodukte vielseitig sind und spezielle Tarife haben. Die AK-Konsumentenschützer/-innen raten Betroffenen, vor Antritt der Reise beim Versicherungsunternehmen nachzufragen, ob der gewünschte Versicherungsschutz gegeben ist, oder nicht!

Darüber hinaus passen Versicherungsunternehmen ihre Produkte an aktuelle Gegebenheiten an: So haben viele Versicherungen aufgrund der Corona-Pandemie ihre Versicherungsprodukte ausgedehnt und bieten Zusatzprodukte für die Reisestornoversicherung bei Covid-19 Erkrankung oder Quarantäne an.

Es ist deswegen nötig in der Polizze und den Versicherungsbedingungen nachzulesen und sich bei der Versicherung zu erkundigen. 

Aktuelle Fragen zum Versicherungs­schutz durch eine Reise­storno­versicherung

Ich storniere meine Reise, weil ich an Covid-19 erkrankt bin bzw. einen positiven PCR-Test habe oder ein Familienangehöriger an Covid-19 erkrankt ist und meine Anwesenheit erforderlich ist.

Viele Versicherungen akzeptieren auch eine Covid-19 Erkrankung als Stornogrund. Fragen Sie im Zweifelsfall nach!

Ich storniere meine Reise, weil ich als Kontaktperson mittels eines behördlichen Absonderungsbescheides unter Quarantäne gestellt werde.

Quarantäne ist in den üblichen Reiseversicherungen kein Stornogrund. Viele Versicherer akzeptieren aber derzeit Quarantäne mittels eines behördlichen Absonderungsbescheid als Stornogrund. Fragen Sie im Zweifelsfall nach.

Ich storniere meine Reise, weil ich Angst vor Ansteckung oder Quarantäne habe.

Es besteht kein Versicherungsschutz, weil weder Angst, noch Ansteckungsrisiko vor Ort oder Angst vor Quarantäne, ein versichertes Ereignis darstellen.

Ich storniere meine Reise, weil ich die Reise wegen behördlicher Anordnung nicht antreten kann.

Kann die Reise  nicht angetreten werden,  weil z.B. die Einreisebestimmungen ins Urlaubsland oder die Rückreisebestimmungen nach Österreich nicht eingehalten werden können (z.B. 2 G Regel, Quarantäne oder PCR-Test), stellt dies üblicherweise auch keinen von der Versicherung gedeckten Stornogrund dar.

Ich storniere meine Reise, weil es für das Urlaubsziel eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 5 oder 6 gibt.

Es besteht meist kein Versicherungsschutz. Es gibt aber spezielle Tarife, die die Stornokosten übernehmen. Allerdings kann auch hier der Pandemieausschluss greifen.


Tipp

Eine Reisewarnung des Außenministeriums der Sicherheitsstufe 6 oder 5 kann zur kostenlosen Stornierung der Reise berechtigen. Der Reiseveranstalter hat in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

Wann leistet die Reisekrankenversicherung

Ich erkranke am Urlaubsort an Covid-19.

Behandlungskosten notwendiger Heilbehandlung im Ausland und Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport sind üblicherweise gedeckt. Das gilt auch für einen Covid-19-Test bei Krankheitsverdacht.

Achtung

  • Nicht gedeckt sind die Kosten für einen bei Ein- und/oder Ausreise vorgeschriebenen Covid-19-Test des jeweiligen Landes.

  • Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise trotz  einer wegen Covid-19 ausgesprochenen Reisewarnung des Außenministeriums angetreten wurde oder das Reiseland nicht unverzüglich verlassen wird, wenn man von einer Reisewarnung überrascht wird (versichert sind aber zumeist Krankheiten, die nicht mit Covid-19 in Verbindung stehen).

  • Manche Versicherungen schließen Erkrankungen im Zusammenhang mit einer Pandemie/Epidemie generell aus.

Ich muss meine Reise abbrechen, weil ich an Covid-19 erkrankt bin. Werden die Kosten für die nicht genutzten Reiseleistungen bzw. durch die vorzeitige Rückreise entstandenen zusätzlichen Kosten von der Reiseversicherung ersetzt?

Kosten wegen Reiseabbruch aufgrund einer Covid-19 Erkrankung sind bei manchen Versicherungen gedeckt. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach!

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