Kredit - Rücktritt und Kündigung
Was Sie bei Auflösung eines Kreditvertrages beachten sollten
Wer einen Kredit braucht, wird mit einer Fülle von Angeboten konfrontiert. Aber welcher Kredit ist der günstigste? Vergleichen Sie dazu den effektiven Jahreszinssatz und die Gesamtkosten.
Erstellen Sie eine Einnahmen–Ausgaben-Berechnung für Ihren privaten Haushalt. Damit ist für Sie ersichtlich, wie viel Sie für die Kreditrückzahlung aufwenden können. Kalkulieren Sie nicht zu knapp, um auch für unvorhergesehene Ereignisse (zum Beispiel unerwartete Autoreparatur) gerüstet zu sein. Bedenken Sie auch, dass aktuelle Einkommensbestandteile ausfallen können (zum Beispiel Wegfall von Überstunden).
Als Unterstützung empfehlen wir Ihnen den Rechner der Schuldnerberatung zu verwenden. Hier geht's zum Rechner.
Das Land Oberösterreich fördert Bau- und Umbaumaßnahmen.
Höhe der Rate | maximal 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens |
Kreditlaufzeit | maximal 35 Jahre |
Beleihungsquote | höchstens 90 Prozent |
Achten Sie darauf, dass den Angeboten die gleichen Voraussetzungen zugrunde liegen, damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Insbesondere soll der benötigte Auszahlungsbetrag gleich hoch sein.
Lassen Sie nicht nur den Preis in die Entscheidung einfließen, sondern wägen Sie auch andere Faktoren ab. Etwa: Welche Kompetenzen hat mein Kreditberater? Werden Entscheidungen vor Ort getroffen oder müssen von einer zentralen Stelle Bewilligungen eingeholt werden?
Die Banken haben umfassende vorvertragliche Informationspflichten. Alle wesentlichen Kreditdaten (wie zum Beispiel Zinssatz, Kosten, verlangte Sicherheiten) müssen mit der "Europäischen Standardinformation" bekanntgegeben werden. Damit ist ein Angebotsvergleich möglich.
Musterformular: Europäische Standardinformation (0,3 MB)
Wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet, beträgt diese zwischen 0,5 und 3 Prozent der Kreditsumme. Bei vorzeitiger Kreditrückzahlung müssen die gesamten Kosten anteilig korrigiert werden.
=> Artikel "Kreditrückzahlung wenig verbraucherfreundlich"
Anstatt der Verrechnung einmaliger Bearbeitungsgebühren verrechnen einige Banken monatlich oder quartalsweise höhere Kontoführungsgebühren und zum Beispiel zusätzlich Gestionsgebühren (Servicegebühren).
Wenn Sie über den Zinssatz verhandeln, kann Ihnen das sehr viel Geld ersparen.
Zum besseren Verständnis: Ausführliche Erklärung mit Beispielen (0,2 MB)
Unter welchen Umständen sich der Kreditzinssatz ändert, muss bereits im Angebot in einer so genannten Zinsanpassungsklausel beschrieben werden.
Häufig wollen Banken eine Versicherung zur Abdeckung spezifischer Risiken (etwa Ableben oder Unfall). Die Sicherstellung erfolgt in der Regel in Form einer Vinkulierung (Auszahlungssperre des Versicherungserlöses) oder einer Verpfändung/Abtretung der Versicherungsansprüche.
Prüfen Sie, ob bereits Versicherungsschutz besteht, der den Abschluss eines neuen Vertrages unnötig macht. Je nach Ihrer privaten Situation können Sie auch über die Höhe verhandeln. Sie sind nicht verpflichtet, das Ihnen von der Bank angebotene Versicherungsangebot anzunehmen. Holen Sie sich entsprechende Vergleichsangebote bei einem Makler ein. Häufig angebotene Varianten wie Restkreditversicherung oder Er- und Ablebensversicherungen können Sie im Artikel "Kredit-Sicherheiten" nachlesen.
Maximal 90 Prozent des Pfandrechtsbetrages darf als Kredit zur Verfügung gestellt werden. Für einen Kredit über 180.000 Euro hat die Bank ein Mindest-Pfandrecht in Höhe von 200.000 Euro im Grundbuch einzutragen. Davon sind 1,2 Prozent an staatlicher Eintragungsgebühr zu entrichten.
Beabsichtigt die Bank, einen höheren Betrag als den Mindestbetrag einzutragen, dann können Sie darüber verhandeln und sich somit zusätzliche Eintragungsgebühren sparen.
Unterschreiben Sie keine Bürgschaft voreilig! Sollten Sie sich doch dazu entscheiden, verhandeln Sie über eine Begrenzung des Betrages für den Sie haften können und wollen. Sie müssen damit rechnen, tatsächlich leisten zu müssen. Eine Bürgschaft wird auch dem Kreditschutzverband gemeldet und beeinflusst damit Ihre Kreditwürdigkeit.
=> Ausführlicheres siehe Artikel "Kredit-Sicherheiten"
Sonderzahlungen oder vorzeitige Rückzahlung sind in der Regel wirtschaftlich sinnvoll.
Vorzeitige Rückzahlungen führen zur Reduktion von Zinsen und gegebenenfalls der Gesamtkosten.
=> Artikel "Kreditrückzahlung wenig verbraucherfreundlich"
ACHTUNG: Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass für Sonderzahlungen und vorzeitige Rückzahlungen im Falle der Nichteinhaltung von Kündigungsfristen ein Pönale (höchstens 1 Prozent des rückgezahlten Betrages) vereinbart werden kann.
Standardmäßig muss diese Information in den „Europäischen Standardinformationen" (Punkt 4 – siehe Musterformular) und in den „Kreditverträgen“ nicht jedoch im „unverbindlichen Angebot“ enthalten sein.
Die Fristen für den Rücktritt richten sich danach, ob es sich um einen Verbraucherkredit oder um einen Hypothekarkredit handelt.
=> Artikel "Kredit: Rücktritt und Kündigung"
Zinsanpassungen erfolgen in der Regel zeitverzögert. Das fällt den Kreditnehmern/-innen vor allem dann auf, wenn die Marktzinsen fallen und es oft mehrere Wochen dauert, bis das auf dem Kreditkonto Niederschlag findet. Erhöht sich das Zinsniveau, wirkt die Zeitverzögerung aus der Zinsgleitklausel zu Gunsten der Kreditnehmer/-innen.
Bei Bausparkassen erfolgt die Zinsanpassung meist nur einmal jährlich, während die Kreditzinsen bei allen Bankkrediten meist vierteljährlich angepasst werden.
Unter welchen Umständen sich der Kreditzinssatz ändert, muss bereits im Angebot in einer so genannten Zinsanpassungsklausel beschrieben werden.
Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich bietet als Service für oberösterreichische Arbeiterkammer-Mitglieder die Prüfung von Kreditangeboten an.
Bei Interesse holen Sie bei bis zu 3 Banken konkrete Kreditangebote für Ihre benötigte Finanzierung ein. Bestehen Sie auf Aushändigung entsprechender Unterlagen wie dem ESIS-Merkblatt und senden Sie uns die Angebote per Post, E-Mail oder Fax. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.
Nicht geprüft werden Wohnbauförderungsdarlehen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an die Beratungsstelle des Landes OÖ (Land Oberösterreich - Beratungsstelle Wohnbauförderung (land-oberoesterreich.gv.at))
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