Kredit­angebote - Ver­gleichen und Ver­handeln

Wer einen Kredit braucht, wird mit einer Fülle von Angeboten konfrontiert. Aber welcher Kredit ist der günstigste? Vergleichen Sie dazu den effektiven Jahreszinssatz und die Gesamtkosten.

Schritt 1: Über­legen Sie, welche monatliche Be­lastung Sie sich leisten können und ob Sie Förderungen in An­spruch nehmen können

Haushaltsbudget

Erstellen Sie eine Einnahmen–Ausgaben-Berechnung für Ihren privaten Haushalt. Damit ist für Sie ersichtlich, wie viel Sie für die Kreditrückzahlung aufwenden können. Kalkulieren Sie nicht zu knapp, um auch für unvorhergesehene Ereignisse (zum Beispiel unerwartete Autoreparatur) gerüstet zu sein. Bedenken Sie auch, dass aktuelle Einkommensbestandteile ausfallen können (zum Beispiel Wegfall von Überstunden). 

TIPP

Als Unterstützung empfehlen wir Ihnen den Rechner der Schuldnerberatung zu verwenden. Hier geht's zum Rechner.

Wohnbauförderungen

Das Land Oberösterreich fördert Bau- und Umbaumaßnahmen.

TIPP

Ob Sie Förderungsansprüche haben und in welcher Höhe sich diese bewegen, können Sie einfach und schnell mit dem Wohnbauförderungsrechner kalkulieren.

Der Wohnbauförderungsrechner ist exklusiv für AKOÖ-Mitglieder. Zur Anmeldung benötigen Sie nur Ihren Familiennamen und Ihre AK-Oberösterreich-Leistungskartennummer. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie auch Ihre Sozialversicherungsnummer eintragen.
=> Zum Wohnbauförderungsrechner 

Mindeststandards bei Wohnbaukrediten

Höhe der Ratemaximal 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens
Kredit­lauf­zeitmaximal 35 Jahre
Beleihungs­quote höchstens 90 Prozent


Schritt 2: Ein­holen von Kredit­angeboten

Mehrere Kreditangebote einholen

Achten Sie darauf, dass den Angeboten die gleichen Voraussetzungen zugrunde liegen, damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Insbesondere soll der benötigte Auszahlungsbetrag gleich hoch sein.

Soft Facts beachten 

Lassen Sie nicht nur den Preis in die Entscheidung einfließen, sondern wägen Sie auch andere Faktoren ab. Etwa: Welche Kompetenzen hat mein Kreditberater? Werden Entscheidungen vor Ort getroffen oder müssen von einer zentralen Stelle Bewilligungen eingeholt werden?

Europäische Standardinformationen

Die Banken haben umfassende vorvertragliche Informationspflichten. Alle wesentlichen Kreditdaten (wie zum Beispiel Zinssatz, Kosten, verlangte Sicherheiten) müssen mit der "Europäischen Standardinformation" bekanntgegeben werden. Damit ist ein Angebotsvergleich möglich.

Musterformular: Europäische Standardinformation (0,3 MB)

TIPP

  • Bestehen Sie auf Aushändigung der „Europäischen Standardinformationen“.
  • Lassen Sie sich auch einen Tilgungsplan erstellen.


Schritt 3: Ver­gleichen und ver­handeln Sie ins­besondere folgende Kredit­positionen

Bearbeitungsgebühr

Wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet, beträgt diese zwischen 0,5 und 3 Prozent der Kreditsumme. Bei vorzeitiger Kreditrückzahlung müssen die gesamten Kosten anteilig korrigiert werden.
=> Artikel "Kreditrückzahlung wenig verbraucherfreundlich"

Kontoführungskosten

Anstatt der Verrechnung einmaliger Bearbeitungsgebühren verrechnen einige Banken monatlich oder quartalsweise höhere Kontoführungsgebühren und zum Beispiel zusätzlich Gestionsgebühren (Servicegebühren).

TIPP

Beachten Sie die Kosten für sonstige Leistungen wie zum Beispiel Vertragsänderungen oder Stundung von Raten.

Sollzinssatz und effektiver Zinssatz

  • Sollzinssatz
    Der Sollzinssatz beinhaltet einen Zinssatzaufschlag der Bank auf einen Zinsindikator (zum Beispiel Euribor) zur Abdeckung der bankeigenen Kosten sowie eines Gewinnes. 

  • Effektiver Zinssatz
    Der effektive Jahreszins berücksichtigt die Gesamtkosten des Kredits. Er beinhaltet Sollzinsen, Spesen, Bereitstellungsprovisionen, Kontoführungsentgelte, Bearbeitungsgebühren sowie die Kosten von Versicherungsverträgen, wenn deren Abschluss verpflichtend und deren Höhe bereits bekannt ist. Der effektive Jahreszinssatz drückt die Gesamtkosten des Kredits als Prozentsatz des Kreditbetrages aus.

    Für einen Vergleich von Wohnbaukredit-Angeboten ist der effektive Jahreszinssatz die maßgebliche Kennziffer, wenn für die gesamte Kreditlaufzeit entweder eine variable Verzinsung oder ein fixer Zinssatz vereinbart wurde. 

    Wird der Zinssatz nur für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel für 15 Jahre von 25 Jahren) fixiert, dann verliert der effektive Jahreszinssatz aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsvorgaben jedoch an Aussagekraft oder kann zu unrealistischen Ergebnissen führen. Es haben nämlich hinsichtlich der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes nach Auslaufen der Fixzinsperiode die Konditionen in der variabel verzinsten Phase des Kredites im Regelfall unberücksichtigt zu bleiben.

    Bei Angeboten mit gleichen Fixzinssätzen während der Fixzinssatzphase ist dann vor allem auf die Anpassungsvereinbarung für die variable Verzinsung nach dem Ablauf der Fixzinsperiode Augenmerk zu legen.

TIPP

Wenn Sie über den Zinssatz verhandeln, kann Ihnen das sehr viel Geld ersparen.
Zum besseren Verständnis: Ausführliche Erklärung mit Beispielen (0,2 MB)

Unter welchen Umständen sich der Kreditzinssatz ändert, muss bereits im Angebot in einer so genannten Zinsanpassungsklausel beschrieben werden.

Versicherungen als Sicherheit

Häufig wollen Banken eine Versicherung zur Abdeckung spezifischer Risiken (etwa Ableben oder Unfall). Die Sicherstellung erfolgt in der Regel in Form einer Vinkulierung (Auszahlungssperre des Versicherungserlöses) oder einer Verpfändung/Abtretung der Versicherungsansprüche.

Prüfen Sie, ob bereits Versicherungsschutz besteht, der den Abschluss eines neuen Vertrages unnötig macht. Je nach Ihrer privaten Situation können Sie auch über die Höhe verhandeln. Sie sind nicht verpflichtet, das Ihnen von der Bank angebotene Versicherungsangebot anzunehmen. Holen Sie sich entsprechende Vergleichsangebote bei einem Makler ein. Häufig angebotene Varianten wie Restkreditversicherung oder Er- und Ablebensversicherungen können Sie im Artikel "Kredit-Sicherheiten" nachlesen.

Grundbucheintragung: auf den eingetragenen Betrag kommt es an

Maximal 90 Prozent des Pfandrechtsbetrages darf als Kredit zur Verfügung gestellt werden. Für einen Kredit über 180.000 Euro hat die Bank ein Mindest-Pfandrecht in Höhe von 200.000 Euro im Grundbuch einzutragen. Davon sind 1,2 Prozent an staatlicher Eintragungsgebühr zu entrichten.

Beabsichtigt die Bank, einen höheren Betrag als den Mindestbetrag einzutragen, dann können Sie darüber verhandeln und sich somit zusätzliche Eintragungsgebühren sparen.

Bürgschaft

Unterschreiben Sie keine Bürgschaft voreilig! Sollten Sie sich doch dazu entscheiden, verhandeln Sie über eine Begrenzung des Betrages für den Sie haften können und wollen. Sie müssen damit rechnen, tatsächlich leisten zu müssen. Eine Bürgschaft wird auch dem Kreditschutzverband gemeldet und beeinflusst damit Ihre Kreditwürdigkeit.
=> Ausführlicheres siehe Artikel "Kredit-Sicherheiten" 

Sonderzahlungen oder vorzeitige Rückzahlung

Sonderzahlungen oder vorzeitige Rückzahlung sind in der Regel wirtschaftlich sinnvoll. 

Vorzeitige Rückzahlungen führen zur Reduktion von Zinsen und gegebenenfalls der Gesamtkosten.
=> Artikel "Kreditrückzahlung wenig verbraucherfreundlich"

ACHTUNG: Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass für Sonderzahlungen und vorzeitige Rückzahlungen im Falle der Nichteinhaltung von Kündigungsfristen ein Pönale (höchstens 1 Prozent des rückgezahlten Betrages) vereinbart werden kann.

Standardmäßig muss diese Information in den „Europäischen Standardinformationen" (Punkt 4 – siehe Musterformular) und in den „Kreditverträgen“ nicht jedoch im „unverbindlichen Angebot“ enthalten sein. 

TIPP

  • Erkundigen Sie sich über das Pönale im Falle von vorzeitigen Kreditrückzahlungen.

  • Verhandeln Sie mit Ihrer Bank idealerweise schon vor Vertragsabschluss über eine Reduktion beziehungsweise gänzliche Streichung. Halten Sie das Ergebnis schriftlich im Vertrag fest.

  • Versuchen Sie, eine Freigrenze zu vereinbaren (zum Beispiel jährliche pönalefreie Sondertilgungsmöglichkeit von 10.000 oder 15.000 Euro).

  • Bei variabel verzinsten Krediten sind Banken unserer Erfahrung nach durchaus bereit, auf die Einhaltung der gesetzlich maximal möglichen Kündigungsfrist von 6 Monaten zu verzichten. Sprechen Sie diesen Punkt an!


Rück­tritts­recht

Die Fristen für den Rücktritt richten sich danach, ob es sich um einen Verbraucherkredit oder um einen Hypothekarkredit handelt.
=> Artikel "Kredit: Rücktritt und Kündigung"


Zins­an­passungen er­folgen zeit­ver­zögert

Zinsanpassungen erfolgen in der Regel zeitverzögert. Das fällt den Kreditnehmer:innen vor allem dann auf, wenn die Marktzinsen fallen und es oft mehrere Wochen dauert, bis das auf dem Kreditkonto Niederschlag findet. Erhöht sich das Zinsniveau, wirkt die Zeitverzögerung aus der Zinsgleitklausel zu Gunsten der Kreditnehmer:innen.

Bei Bausparkassen erfolgt die Zinsanpassung meist nur einmal jährlich, während die Kreditzinsen bei allen Bankkrediten meist vierteljährlich angepasst werden.

ACHTUNG

Unter welchen Umständen sich der Kreditzinssatz ändert, muss bereits im Angebot in einer so genannten Zinsanpassungsklausel beschrieben werden.

Wir prüfen Kredit­angebote

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich bietet als Service für oberösterreichische Arbeiterkammer-Mitglieder die Prüfung von Kreditangeboten an. 

Bei Interesse holen Sie bei bis zu 3 Banken konkrete Kreditangebote für Ihre benötigte Finanzierung ein. Bestehen Sie auf Aushändigung entsprechender Unterlagen wie dem ESIS-Merkblatt und senden Sie uns die Angebote per Post, E-Mail oder Fax. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.

Nicht geprüft werden Wohnbauförderungsdarlehen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an die Beratungsstelle des Landes OÖ (Land Oberösterreich - Beratungsstelle Wohnbauförderung (land-oberoesterreich.gv.at)

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Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz. 


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