Auto­import aus EU Ländern: Ab­gaben und Neben­kosten können Preis in die Höhe trei­ben

Sie können überall in der EU ein Auto kaufen.

Wenn Sie die in verschiedenen Ländern geltenden Preise für ein bestimmtes Modell vergleichen, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie Autos mit derselben (Innen-) Ausstattung vergleichen. Technische Merkmale (Klimaanlage, Heizung usw.) können sich je nach Verkaufsland unterscheiden.

Neuwagen­kauf

Bei Neuwägen (weniger als 6.000 km Erstinbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten) wird die (ausländische) Mehrwertsteuer vom Bruttopreis abgezogen. Die Österreichische Umsatzsteuer (20 Prozent) und die Normverbrauchsabgabe (NOVA) sind dann hinzuzurechnen beziehungsweise diese fallen in Österreich an. Innerhalb der EU fallen keine Zollabgaben an.

Gebrauchtwagenkauf

Bei Gebrauchten ist die Steuer beim ausländischen Händler zu zahlen. Privatkäufe unterliegen keiner Umsatzsteuer. Beachten Sie auch, dass Transportkosten, Überstellungskennzeichen, Kurzhaftpflichtversicherung sowie Überstellungskosten ebenfalls einzukalkulieren sind.

Autos, die nach Österreich importiert werden, müssen den technischen österreichischen Bestimmungen entsprechen, um hier angemeldet werden zu können. Allenfalls kommen Einzelgenehmigungen in Frage. Erkundigen Sie sich daher zeitgerecht bei der jeweiligen KFZ-Landesprüfstelle. Für Oberösterreich ist das das Amt der OÖ Landesregierung, Landesprüfstelle Linz, Goethestr. 86, 4021 Linz zuständig. Terminvereinbarung für Linz und alle Außenstellen: Tel. +43 732 77 20 13575, www.land-oberoesterreich.gv.at.

Nähere Infos (mit entsprechenden Dokumentenvorlagen) zum Eigenimport erhalten Sie über die Autofahrerclubs:

Garantieleistungen sind von jeder Markenwerkstätte des Herstellers auch in Österreich zu erbringen. Die Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen könnte allerdings schwieriger werden, wenn die Verkäuferin/der Verkäufer im Ausland ist und das Recht dieses Landes zur Anwendung gelangt.

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