Kalorienrechner
Der Nährwertrechner gibt einen Überblick über die eines Tages zugeführte Energiemenge. Das hilft, wenn Sie gezielt abnehmen möchten.
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. 99 Prozent des Trinkwassers in Österreich stammt aus dem Grundwasser. Etwa 27 Prozent der Oberösterreicher:innen werden mittels Hausbrunnen versorgt. Leider ist unbelastetes Trinkwasser auch hierzulande keine Selbstverständlichkeit. Während öffentliche Wasserversorger bestehende Grenzwerte einhalten müssen, kennen viele Hausbrunnenbesitzer:innen den schlechten Zustand ihres Wassers nicht. Nitrat aus der Überdüngung und bakterielle Verunreinigungen sind die häufigsten Beeinträchtigungen. Viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe und Bio-Bäauerinnen und Bio-Bauern produzieren umweltverträglich. Dennoch ist die Landwirtschaft Hauptverantwortlicher der großräumigen Nitratbelastung (Umweltkontrollbericht 2001 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).
Die Qualität des Wassers hängt von einer Reihe von Bestimmungsfaktoren ab, deren wichtigste im Folgenden kurz erläutert werden sollen.
Wasser | ph-Wert |
---|---|
reines Wasser | 7 |
saures Wasser (korrosiv) | unter 7 |
basisches Wasser (fad bis seifig) | über 7 |
Ideal sind Werte zwischen 6,5 und 8,0.
Gemessen wird die Wasserhärte üblicherweise in deutschen Härtegraden (°dH).
Wasser | Wasserhärte*) |
---|---|
weiches Wasser | unter 10°dH |
hartes Wasser | über 16°dH |
*) gemäß österreichischem Waschmittelgesetz
Weiches Wasser eignet sich zwar gut zum Waschen (geringer Waschmittelverbrauch), führt aber durch die nicht gebundene Kohlensäure bei (metallischen) Geräten und Leitungen zu Korrosionsschäden. Außerdem schmeckt es fad.
Hartes Wasser führt mit steigenden Temperaturen zu Kalksteinbildung ("Verkalkung" von Leitungen und Geräten) und verursacht einen höheren Energieverbrauch.
Durch Dünger (Mineraldünger, Jauche, Mist) wird Nitrat dem Boden zugeführt. Geschieht dies in zu großen Mengen, kann es nicht zur Gänze von den Pflanzen als Nährstoff aufgenommen werden und gelangt ins Grundwasser.
Laut Trinkwasserverordnung gilt für Trinkwasser ein maximaler Nitrat-Höchstwert von 50 Milligramm pro Liter. Dieser sollte grundsätzlich nicht überschritten werden.
Die Nitratproblematik liegt vor allem darin, dass es im Trinkwasser oder im menschlichen Körper in Nitrit umgewandelt wird. Nitrit ist giftig und behindert den Sauerstofftransport im Blut (Blausucht bei Babys).
Ein weiterer Verschmutzungsindikator ist Ammonium. Es gelangt durch
Überdüngung ins Grundwasser und wird durch Bakterien in Nitrat beziehungsweise Nitrit umgewandelt (Nitrifikation).
Umgekehrt kann Ammonium durch Reduktion von Nitraten entstehen (Denitrifikation).
Bedingt durch unsachgemäße Müllablagerungen in der Vergangenheit (wilde Deponien) können auch Schwermetalle oder Chlorkohlenwasserstoffe ins Grundwasser gelangen.
Um zu beurteilen, ob ein Trinkwasser noch genießbar ist, muss auch eine
bakteriologische Untersuchung durchgeführt werden. Dabei wird die Anzahl
der Bakterienkolonien bestimmt und eine Untersuchung auf sogenannte
Indikatorbakterien, wie Escherichia-coli-Bakterien, vorgenommen. Für die
Anzahl der (aeroben) Bakterienkolonien gilt für nicht desinfiziertes
Wasser ein Grenzwert von 100 (bei 22°C) beziehungsweise 20 (bei 37°C) pro
Milliliter Wasser.
Escherichia-coli-Bakterien dürfen im Trinkwasser nicht vorkommen! Bakterielle Wasserbelastungen sind fast immer auf tierische oder menschliche Fäkalien zurückzuführen (undichte Senkgruben, Gülle) und können Störungen des Magen-Darm-Traktes oder auch ernsthaftere Erkrankungen hervorrufen.
Grenzwerte im Überblick | |
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Ammonium** | 0,5 mg/l |
Chlorid** | 200 mg/l |
Kohlenwasserstoffe | 0,01 µg/l |
Nitrat | 50 mg/l |
Nitrit | 0,1 mg/l |
Pestizide* | 0,1 µg/l |
Sulfat** | 250 mg/l |
* 0,5 µg/l insgesamt
** Indikatorparameter (bei Überschreitung erfolgt Ursachen- und Maßnahmenprüfung
Vor Verkäufer:innen von Wasseraufbereitungsgeräten, die zunächst zweifelhafte Wassermessungen anbieten, muss ausdrücklich gewarnt werden.
Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn die versprochenen Wirkungen
nicht überprüfbar sind. Wasserbelebungsgeräte helfen sicher jenen, die
damit viel Geld verdienen. Geräte, die geringfügige physikalische
Änderungen bewirken, erfordern jedenfalls einen starken Glauben an die
versprochenen Wirkungen die einem Placeboeffekt nicht unähnlich sind.
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Aussage des Biologen Dr. Erich
Eder, wonach „es sich bei der Grander-Technologie beziehungsweise dem
Grander-Wasser um einen aus dem Esoterik-Milieu stammenden,
parawissenschaftlichen Unfug handelt.“
Mehr Infos unter "Was ist dran am Granderwasser?"
Im Wasser gelöster Kalk weist eine kristalline Struktur auf. In einem sehr starken Magnetfeld nimmt er jedoch eine amorphe Struktur an, wodurch es zu geringerer Kesselsteinbildung kommen kann. Der Kalk wird allerdings nach wenigen Tagen wieder kristallin.
Ein Enthärtungsanlagen-Test der Zeitschrift Konsument (Heft12/1999) ergab, dass lediglich 2 Geräte mit neuer Technologie Kalkablagerungen deutlich senken konnten. Eine Absenkung der Betriebstemperatur des Speichers auf 60 Grad Celsius ist jedoch die effizientere Alternative.
Umkehrosmose-Geräte filtern nicht nur Schadstoffe, sondern auch für die Ernährung wichtige Mineralstoffe (Kalzium, Magnesium) aus dem Wasser. Um einen Liter entmineralisiertes Wasser zu erhalten, werden mehrere Liter Wasser benötigt.
Aktivkohlefilter sind wegen der Gefahr eines möglichen Filterbruches nicht unproblematisch. Bei fehlender regelmäßiger Wartung könnten die abgelagerten Schadstoffe unkontrolliert freigegeben werden. Problematisch ist auch die Verkeimungsgefahr.
Ionenaustauscher werden hauptsächlich zur Nitratentfernung eingesetzt, erhöhen aber den Chloridgehalt.
Grundeigentümer:innen haben das Recht, unter dem Grundstück liegendes Wasser zu nutzen. Soll das Wasser jedoch mit einer motorbetriebenen Pumpe gefördert werden ist (außer bei großen Grundstücken) eine Bewilligung der Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) erforderlich. Diese hat die Pflicht, umgehend zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um unzulässige Gewässerverunreinigungen zu verhindern. Sie haben jedoch kein Recht auf bestimmte behördliche Maßnahmen. Die OÖ Bauordnung schreibt (wenn nicht ohnehin Anschlusszwang besteht) für die Baubewilligung die Vorlage eines Wasserbefundes vor. Dieser darf nicht älter als 3 Monate sein. Spätestens 5 Jahre später muss ein neuer Befund erstellt werden.
Aufschlüsselung des Wasserverbrauches (pro Person und Tag) | |
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Baden / Duschen | 55 Liter |
WC | 32 Liter |
Waschmaschine | 25 Liter |
Körperpflege | 10 Liter |
Garten | 9 Liter |
Geschirrspüler | 8 Liter |
Wohnung | 7 Liter |
Kochen/Trinken | 4 Liter |
(Quelle: Konsument extra "Besseres Wasser", VKI 1999)
Für Wasserversorgungsunternehmen bestehen strenge Qualitätserfordernisse hinsichtlich chemischer als auch bakteriologischer Belastung. Wasser muss, wie jedes andere Lebensmittel, dem Lebensmittelgesetz entsprechen. Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Abnehmer:innen über die aktuelle Qualität des Wassers jährlich mit der Wasserrechnung oder über Informationsblätter der Gemeinden oder auf andere geeignete Weise zu informieren.
Dabei ist der Gehalt an Nitrat sowie Pestiziden anzugeben. Auf schriftliche Anfrage müssen auch die übrigen Parameterwerte bekannt gegeben werden. Die Abnehmer des Trinkwassers müssen diese Informationen allen Verbrauchern (zum Beispiel durch Aushang im Gebäude) zur Kenntnis bringen. Wenn höher belastetes Wasser abgegeben werden darf, müssen die Abnehmer vom Wasserversorger sofort und in weiterer Folge jährlich über den erhöhten Wert und den jeweiligen Höchstwert informiert werden.
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