Ab Jänner 2024: 15,30 Euro für jeden Haus­halt – egal für welches Gerät 

Die ORF-Haushaltsabgabe ersetzt ab 1. Jänner 2024 die ORF-Gebühr (GIS) für Radio und Fernsehen und beträgt künftig 15,30 Euro monatlich. Sie ist nicht mehr geräteabhängig, sondern wird für jede Adresse (Haushalt) bezahlt, an der mindestens eine Person den Hauptwohnsitz hat.

Höhe der Ab­gabe

Jedes Bundesland kann zusätzliche Landesabgaben einheben. Oberösterreich verzichtet darauf, es bleibt bei 15,30 Euro pro Monat.

Auf ORF_Haushaltsabgabe finden Sie umfangreiche Informationen.
Telefonisch ist das ORF-Beitrags-Service unter +43 810 001080 erreichbar.  

Änderung für be­stehende GIS--Kund:innen automatisch 

Bezahlen Sie bereits GIS-Gebühr, übernimmt das ORF-Beitrags Service (bis 31.12.2023 „Gebühren Info Service GmbH“) automatisch die Personen- und Adressdaten sowie die Zahlungsart und Zahlungsweise.  Ändern sich Ihre Daten zum Beispiel durch Heirat oder Umzug, geben Sie dies dem ORF-Beitrags-Service hier bekannt. 

Ohne GIS-An­meldung Registrierungs­pflicht

Haushalte ohne GIS-Anmeldung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu registrieren.

Liegt an einem Hauptwohnsitz keine GIS-Anmeldung vor, muss sich eine volljährige Person registrieren, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1.1.2024 verantwortlich ist. Dies gilt auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben. 

Für einen Nebenwohnsitz ist (anders als bisher) kein Beitrag zu zahlen.

Wie kann be­zahlt werden? 

Für Neuanmeldungen ab 1.1.2024 gelten neue Regeln für die Bezahlung.
Der ORF-Beitrag ist im Voraus fällig. 

  • Mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung per Online-Banking) ist der Beitrag einmal jährlich zu entrichten. Dies ist ausdrücklich im Gesetz so vorgesehen.

  • Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. 
Mit einer Einzugsermächtigung kann die Fälligkeit nicht übersehen werden, Sie ersparen sich den Weg zur Post oder Bank und vermeiden mögliche Zusatzgebühren, die bei Banken anfallen können.

Be­freiungen und Er­mäßigung

Eine bestehende Befreiung von der ORF-Gebühr wird für den ORF-Beitrag beibehalten. Wie bisher werden bestimmte Gruppen vom ORF-Beitrag befreit oder dieser wird ermäßigt. Dazu gehören beispielsweise Empfänger:innen von Sozialleistungen oder Menschen mit geringem Einkommen. 

Alle Informationen über Befreiungen und Ermäßigungen finden Sie beim Befreiungsrechner.

Empfänger von Sozial­leistungen  oder Menschen mit geringem Ein­kommen werden vom ORF-Beitrag be­freit oder zahlen diesen er­mäßigt.

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