Haushaltsversicherung
Welche Versicherung ist die passende? Ein Prämienvergleich lohnt sich auf jeden Fall! Sie sollten aber auch die Bedingungen genau lesen.
In der Haushaltsversicherung gibt es für Wertgegenstände Entschädigungsgrenzen, deren Höhe maßgeblich davon abhängt, wo die Wertgegenstände verwahrt wurden. Übersteigt die Neuanschaffung der gestohlenen Wertgegenstände die vereinbarten Entschädigungsgrenzen, wird Ihnen nur ein Teil des Schadens ersetzt!
Wenn Sie Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Edelmetall in höherem Wert besitzen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsberater nach den jeweiligen Entschädigungsgrenzen oder lesen Sie in Ihren Vertragsbedingungen nach.
Die Entschädigungsgrenzen bei Einbruchsdiebstahl sind bei den einzelnen Versicherungsprodukten sehr unterschiedlich. Sie liegen je nach Angebot beispielsweise zwischen
250 - 2.000 Euro | für freiliegendes Bargeld |
1.000 - 3.500 Euro | für Bargeld in Möbeln aufbewahrt |
1.000 - 8.000 Euro | für freiliegenden Schmuck |
6.000 - 15.000 Euro | für Schmuck in Möbeln aufbewahrt |
15.000 - 40.000 Euro | für den Inhalt eines Klasse EN 0 Safes (mindestens 100 kg schwer und feuerfest) |
15.000 - 75.000 Euro | für den Inhalt eines Klasse EN 1 Safes (mindestens 250 kg schwer und feuerfest) |
Die Entschädigungsgrenzen können bei Bedarf gegen Prämienzuschlag erhöht werden.
ACHTUNG
Bewahren Sie Ihre Wertgegenstände mit maximal möglicher Sicherheit in Wand- oder Mauersafes oder Geldschränken auf. Lassen Sie diese nie frei herumliegen. Ein Safe oder Geldschrank muss den in den Versicherungsbedingungen definierten Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß versperrt sein, damit die Versicherung entsprechend zahlt.
Für einfachen Diebstahl (zum Beispiel: Täter kommt durch die unversperrte Keller- oder Balkontür ins Haus) sind die Entschädigungsgrenzen bedeutend niedriger als bei Einbruch. Dies gilt auch für Schäden durch Einbruch in ständig bewohnte Gebäude außerhalb der versicherten Wohnung (etwa beim Einbruch ins Hotelzimmer wird Ihr Reisegepäck gestohlen). In manchen Haushaltsversicherungen ist auch der Einbruch in Garderobekästchen (zum Beispiel im Freibad oder im Fitnessstudio) bis zu einer maximalen Summe mitversichert (beispielsweise bis 500 Euro).
Gedeckt sind auch die Kosten der Wiederherstellung der durch Einbruch beschädigten Baubestandteile wie Fenster und Türen (ausgenommen von gemeinschaftlich genutzten Räumen). Auch die Kosten für notwendige Schlossänderungen sind oftmals – allerdings der Höhe nach begrenzt - mitversichert (zum Beispiel bis 750 Euro).
Versichern Sie unbedingt auch Schäden durch Vandalismus. Dabei handelt es sich um Schäden durch mut- oder böswillige Zerstörung des Wohnungsinhaltes im Zuge eines Einbruchdiebstahls.
Ersetzt wird im Schadensfall
zunächst der Zeitwert der gestohlenen Wertgegenstände. Die Differenz vom
Zeitwert zum Wiederbeschaffungswert erhalten Sie, sobald Sie Sachen gleicher
Art und Güte, also beispielsweise vergleichbare Schmuckstücke angeschafft
haben. Die Frist, die Ihnen dafür zur Verfügung steht, ist Ihren
Versicherungsbedingungen zu entnehmen und beträgt zumeist ein Jahr ab dem
Schadensereignis.
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