Haushaltsversicherung: Was leistet sie im Falle eines Einbruchs?

In der Haushaltsversicherung gibt es für Wertgegenstände Entschädigungsgrenzen, deren Höhe maßgeblich davon abhängt, wo die Wertgegenstände verwahrt wurden. Übersteigt die Neuanschaffung der gestohlenen Wertgegenstände die vereinbarten Entschädigungsgrenzen, wird Ihnen nur ein Teil des Schadens ersetzt!

Wenn Sie Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Edelmetall in höherem Wert besitzen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsberater nach den jeweiligen Entschädigungsgrenzen oder lesen Sie in Ihren Vertragsbedingungen nach.

Höhere Entschädigungsgrenzen - höhere Prämien

Die Entschädigungsgrenzen bei Einbruchsdiebstahl sind bei den einzelnen Versicherungsprodukten sehr unterschiedlich. Sie liegen je nach Angebot beispielsweise zwischen

250  -   2.000 Eurofür freiliegendes Bargeld
1.000  -   3.500 Eurofür Bargeld in Möbeln aufbewahrt
1.000  -   8.000 Euro
für freiliegenden Schmuck
6.000  - 15.000 Euro
für Schmuck in Möbeln aufbewahrt
15.000  - 40.000 Eurofür den Inhalt eines Klasse EN 0 Safes
(mindestens 100 kg schwer und feuerfest)
15.000  - 75.000 Eurofür den Inhalt eines Klasse EN 1 Safes
(mindestens 250 kg schwer und feuerfest)


Die Entschädigungsgrenzen können bei Bedarf gegen Prämienzuschlag erhöht werden.

ACHTUNG

Bewahren Sie Ihre Wertgegenstände mit maximal möglicher Sicherheit in Wand- oder Mauersafes oder Geldschränken auf. Lassen Sie diese nie frei herumliegen. Ein Safe oder Geldschrank muss den in den Versicherungsbedingungen definierten Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß versperrt sein, damit die Versicherung entsprechend zahlt. 

Für einfachen Diebstahl (zum Beispiel: Täter kommt durch die unversperrte Keller- oder Balkontür ins Haus) sind die Entschädigungsgrenzen bedeutend niedriger als bei Einbruch. Dies gilt auch für Schäden durch Einbruch in ständig bewohnte Gebäude außerhalb der versicherten Wohnung (etwa beim Einbruch ins Hotelzimmer wird Ihr Reisegepäck gestohlen). In manchen Haushaltsversicherungen ist auch der Einbruch in Garderobekästchen (zum Beispiel im Freibad oder im Fitnessstudio) bis zu einer maximalen Summe mitversichert (beispielsweise bis 500 Euro).

Vandalismusschäden mitversichern

Gedeckt sind auch die Kosten der Wiederherstellung der durch Einbruch beschädigten Baubestandteile wie Fenster und Türen (ausgenommen von gemeinschaftlich genutzten Räumen). Auch die Kosten für notwendige Schlossänderungen sind oftmals – allerdings der Höhe nach begrenzt - mitversichert (zum Beispiel bis 750 Euro).

Versichern Sie unbedingt auch Schäden durch Vandalismus. Dabei handelt es sich um Schäden durch mut- oder böswillige Zerstörung des Wohnungsinhaltes im Zuge eines Einbruchdiebstahls.

Fenster gekippt, Versicherung zahlte nicht

  • Türen und Fenster ordnungsgemäß verschließen
    Achten Sie darauf, dass Sie alle Türen und Fenster ordnungsgemäß verschließen, wenn niemand zu Hause ist, da Sie ansonsten Ihre Versicherungsleistung auch wegen einer sogenannten Obliegenheitsverletzung verlieren könnten. So nahm der Oberste Gerichtshof beispielsweise die Leistungsfreiheit der Versicherung in einem Fall an, in dem der Täter durch ein gekipptes, leicht erreichbares Fenster kam und in dem auch kein einmaliges, nicht zu erklärendes Versehen des Versicherten nachgewiesen worden war.

  • Verzeichnis von Wertgegenständen führen
    Führen Sie zum Nachweis eines Schadens Verzeichnisse der Wertgegenstände mit Wertangaben und bewahren Sie diese samt Fotos gesondert auf.

  • Einbruch oder Diebstahl melden
    Verständigen Sie nach einem Einbruch oder Diebstahl unverzüglich die Polizei und melden Sie den Vorfall Ihrer Versicherung.

Was wird im Schadensfall ersetzt?

Ersetzt wird im Schadensfall zunächst der Zeitwert der gestohlenen Wertgegenstände. Die Differenz vom Zeitwert zum Wiederbeschaffungswert erhalten Sie, sobald Sie Sachen gleicher Art und Güte, also beispielsweise vergleichbare Schmuckstücke angeschafft haben. Die Frist, die Ihnen dafür zur Verfügung steht, ist Ihren Versicherungsbedingungen zu entnehmen und beträgt zumeist ein Jahr ab dem Schadensereignis. 

Kontakt

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TEL: +43 50 6906 2
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