Preisauszeichnung
Worauf Sie bei der Preisauszeichnung achten müssen!
Das Produktsicherheits-Gesetz versucht Unfälle durch gefährliche Produkte vorzubeugen. Gefährliche Produkte können beim Produktsicherheitsbeirat des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz gemeldet werden. Das Ministerium kann in solchen Fällen z.B. Rückrufaktionen, öffentliche Warnungen oder Verkaufsverbote anordnen.
Wird durch ein fehlerhaftes Produkt ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene Sache beschädigt, ist dies ein Fall der Produkthaftung. Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die ein Konsument berechtigterweise erwarten kann. Für Schäden die ein fehlerhaftes Produkt an einer Person oder Sache verursacht, haften nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller bzw. der Importeur, der das Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hat. Sind diese nicht zu ermitteln, haftet der Händler, der das Produkt verkauft hat, wenn er dem Geschädigten nicht innerhalb angemessener Frist den Hersteller bzw. Importeur des Produktes bekannt gibt. Bei Sachschäden gibt es jedoch einen Selbstbehalt von € 500,--.
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