Girokonto wechseln
Mit dem gesetzlichen Kontowechsel-Service wechseln Sie Ihr Girokonto einfach und sicher – erfahren Sie, welche Rechte Sie haben.
Aufgrund einer EU-Regelung sind Banken und Finanzdienstleister seit 31.10.2018 gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich der Konsumentin/dem Konsumenten kostenlos eine Entgeltaufstellung zu übermitteln, die folgende Angaben enthalten muss:
Ob eine Einzelpreis- oder eine Pauschalpreisverrechnung günstiger ist, hängt von Ihrem Nutzungsverhalten ab. Aufgrund der erhaltenen Entgeltinformationen Ihrer Bank können Sie die Anzahl der verwendeten Dienste im AK-Bankenrechner „Mein Nutzerprofil“ eingeben und mit den Angeboten anderer Banken vergleichen.
Achtung
Sie haben keinen Anspruch auf Akzeptierung einer Überschreitung!
Der Überschreitungsbetrag kann von der Bank jederzeit ohne Angabe von Gründen fällig gestellt werden.
Tipp
Verhandeln Sie über die Höhe der Sollzinsen für Überschreitungen. Die Standardzinsen sind in der Regel sehr hoch und einige Banken verrechnen auch höhere Kontoführungsgebühren.
Für die Schließung Ihres Girokontos dürfen keine Kontoschließungsgebühren verrechnet werde, wenn eine gegebenenfalls vereinbarte Kündigungsfrist von maximal einem Monat von Ihnen eingehalten wird. Beachten Sie eine allfällig vereinbarte Kündigungsfrist.
Die Kontoführungskosten müssen entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer abgerechnet werden.
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