Offenlegung der Gehälter & Funktionsgebühren (jeweils brutto)
Die Arbeiterkammer ist zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Offenlegung der Gehälter und Funktionsgebühren der AK-Führungsspitze.
Kammerräte
Die 110 Kammerrätinnen und Kammerräte arbeiten ehrenamtlich. Für ihre Aufwendungen erhalten sie ein Sitzungsgeld in Höhe von 21,80 Euro und einen Fahrtkostenersatz (öffentliches Verkehrsmittel).
Präsident
Der Präsident, der seine Funktion hauptberuflich ausübt, erhält eine Funktionsgebühr in der Höhe von 130 Prozent des monatlichen Bezuges eines Mitgliedes des Nationalrates (nach Artikel 1, § 1 Absatz 1 des BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre). Die Funktionsgebühr wird 14-mal pro Jahr gezahlt.
Der Vizepräsident/die Vizepräsidentin erhält nach dem Arbeiterkammergesetz eine Funktionsgebühr in Höhe von 25 Prozent, die Vorstandsmitglieder in Höhe von 10 Prozent des Bezuges des Präsidenten (12-mal pro Jahr).
Alle Funktionärinnen und Funktionäre der AK haben keinen Anspruch auf Abfertigung und Pension.
Direktorin
Die Direktorin erhält ein monatliches Gehalt auf der Grundlage des nach den dienstrechtlichen Vorschriften für Arbeitnehmer:innen der Arbeiterkammer gebührenden höchsten Bezuges zuzüglich einer Verwendungszulage.
Die aktuellen Gehälter und Funktionsgebühren (brutto)
Direktorin | 20.056,14 Euro |
Direktorin-Stv. | 17.047,72 Euro |
Präsident | 13.456,81 Euro |
Vizepräsident:in | 3.364,20 Euro |
Vorstand | 1.345,68 Euro |
Stand: Juli 2024
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