Fehlberatung bei der Veranlagung
Haben Sie Geld angelegt und fühlen sich falsch beraten? Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie in diesem Fall Ihre Versicherung kontaktieren und den Versicherungsfall melden.
Die AK hilft
Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich können sich bei falscher Beratung an den Konsumentenschutz wenden. Senden Sie uns zur Bearbeitung vorab folgende Unterlagen:
- Sämtliche Depoteröffnungs- und Kaufaufträge inklusive Vertrags-Bedingungen
- Anlegerprofil
- Depotauszüge
- Verkaufsunterlagen (Prospekt, Analyseunterlagen, usw.)
- Abrechnung, falls bereits verkauft wurde bzw. die letzte Wertbenachrichtigung
- Unbedingt erforderlich für eine Bearbeitung ist die Übermittlung der Verträge und des Anlegerprofils. Diese Unterlagen können in Kopie beim Vermittler angefordert werden.
Fassen Sie bitte zusätzlich den Hergang der Vermittlung kurz schriftlich zusammen. Beantworten Sie zumindest diese Fragen:
- Wer (Name, Firma, Adresse) hat Sie wann, wo, wie oft und wie lange beraten?
- War jemand dabei?
- Wie hoch ist ihr monatliches Einkommen?
- Wie groß ist Ihr Vermögen?
- Wie haben Sie das investierte Geld vorher veranlagt?
- Wurden bestehende Sparformen aufgelöst?
- Was wurde über das Produkt besprochen?
- Welche Argumente haben Sie überzeugt?
- Was wurde zum Risiko besprochen?