Überlastungsanzeige schützt Beschäftigte
Kann man Aufgaben nicht erfüllen, sollte man eine Überlastungsanzeige einbringen. Damit wird die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schlagend.
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Eine Untersuchung aus der Perspektive der Beschäftigten basierend auf dem internationalen NORDCARE-Fragebogen
Datum/Jahr:
November 2018
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