Kredit­ver­mittler

Personal­kredit­ver­mittler

Personalkreditvermittler:innen sind Makler:innen, die gewerbsmäßig für Kreditwerber Kreditgeschäfte vermitteln. Es werden Kredite vermittelt, die nicht durch ein Pfandrecht (Hypothek) grundbücherlich sichergestellt sind. Die Vermittlung von Hypothekarkrediten (grundbücherlich sichergestellte Kredite) fällt in den Regelungsbereich der Immobilienmakler:innen.

Provision

Der/die Personalkreditvermittler:in darf für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung eine Vermittlungsprovision in Höhe von maximal 5 Prozent des Bruttokreditbetrages (Kreditbetrag inklusive aller Kosten und Gebühren) mit Ihnen vereinbaren. Für die durch den Geschäftsbetrieb entstandenen allgemeinen Kosten und Auslagen kann Ihnen kein Ersatz verrechnet werden. Auch sonstige Vergütungen wie etwa Einschreib-, Vormerk- und Bearbeitungsgebühren etc. dürfen nicht verrechnet werden.

Die Provision steht nur im Erfolgsfall zu. Es muss daher tatsächlich ein Kreditvertrag zustande gekommen sein oder eine dem Vermittlungsauftrag entsprechende Kreditzusage vorliegen. Nicht erfolgreich ist der/die Kreditvermittler:in, wenn die Kreditzusage nicht den Bedingungen des Vermittlungsauftrages entspricht. Wenn Ihnen zum Beispiel ein höherer Zinssatz, sonstige ungünstigere Konditionen oder nur ein Teilbetrag der gewünschten Kreditsumme angeboten wird.

Kredit­vermittlungs­auftrag

Der Kreditvermittlungsauftrag muss schriftlich erstellt werden und darf maximal für die Dauer von 4 Wochen abgeschlossen werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • Kreditsumme und Rückzahlungsbetrag: Der Kreditbetrag, den Sie ausgezahlt bekommen, sowie die Gesamtkosten, die Sie zurückzahlen müssen.

  • Zinsen: Der effektive Jahreszins und die Grundlage, wie er berechnet wird.

  • Ratenplan: Anzahl, Höhe und Fälligkeit der monatlichen Raten.

  • Kosten des Vermittlers: Die maximale Provision und die höchstmögliche Gesamtbelastung aus Kredit und Provision.

  • Kreditentscheidung: Spätester Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage.

  • Weitere Details: Laufzeit, Sicherheiten (zum Beispiel Bürgschaft), Versicherung und Zinsgleitklausel

Wird auch nur einer dieser Punkte in der vom Vermittler beziehungsweise von der Vermittlerin beigebrachten Kreditzusage nicht erfüllt, so ist die Vermittlung nicht erfolgreich. Sie sind auch nicht verpflichtet, die einmal gestellten Bedingungen abzuändern.

Ent­schädigung bei fehlendem Vermittlungs­erfolg

Ein häufiges Problem bei Personalkreditvermittler:innen ist die Vereinbarung von Konventionalstrafen für den Fall, dass Sie unrichtige Angaben machen. In Kreditvermittlungsaufträgen wird regelmäßig vorgesehen, dass bei unrichtigen Angaben die Provision wie im Erfolgsfall fällig wird. Wie jede Konventionalstrafe kann auch dieser Betrag jedoch vom Richter beziehungsweise von der Richterin gemäßigt werden. War zudem die unrichtige Angabe für die Entscheidung des Kreditgebers oder der Kreditgeberin unerheblich, dann kann die Pönale auch nicht verlangt werden.

Hypothekar­kredit (Wohn­bau­kredit): Was müssen Sie wissen?

Die Vermittlung von Hypothekarkrediten (zum Beispiel für den Kauf einer Immobilie) fällt in den Regelungsbereich der Immobilienmakler:innen. Vor Vertragsabschluss muss Ihnen der/die Makler:in eine schriftliche Übersicht geben, die folgende Angaben zu enthalten hat: 

  • Die Information, dass er/sie als Makler:in tätig wird.
  • Die Information, welche Kosten (= effektiver Jahreszinssatz, Eintragungsgebühr, Grunderwerbssteuer, …)  auf Sie zukommen.
  • Die Art und Höhe der Vermittlungsprovision müssen dabei gesondert angeführt werden.

In der Praxis kommen 2 Arten der Vergütung der Vermittlungsprovision vor:

  1. Der/die Kreditvermittler:in erhält von der kreditgebenden Bank eine Provision (zum Beispiel in Form durch Teilung der im Regelfall zur Verrechnung kommenden einmaligen Bearbeitungsgebühr)
  2. Der/die Kreditvermittler:in schließt mit Ihnen einen Kreditvermittlungsauftrag und vereinbart eine Provision.

Muss die Provision bei fehlendem Kredit­ab­schluss auch be­zahlt werden? 

Grundsätzlich darf die Vermittlungsprovision nur bei Zustandekommen eines Kredits in Rechnung gestellt werden. Kam es zu keinem Kreditabschluss, kann der/die Makler:in dennoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung haben. Ein Entschädigungsanspruch muss schriftlich vereinbart werden und ist nur dann zulässig, wenn keine beachtenswerten Gründe für die Ablehnung des vermittelten Kreditangebotes vorliegen. Ob beachtenswerte Gründe vorliegen, hängt in der Regel von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und führt in der Praxis mitunter zu heftigen Kontroversen. 

Anstatt einer Provision kann bei der Kreditvermittlung auch ein Beratungshonorar vereinbart werden. Dieses ist vom Vermittlungserfolg unabhängig und muss auch gezahlt werden, wenn kein Kredit zustande kommt. Wichtig ist, dass der/die Makler:in vor Vertragsabschluss darüber informiert und dieses Entgelt auch schriftlich vereinbart wurde.

Um­schuldung

Im Falle einer Umschuldung ist es unzulässig, Kredite anzubieten oder zu vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz gegenüber den effektiven Jahreszinssätzen der abzulösenden Kredite bei Einrechnung der Provision eine wirtschaftliche Mehrbelastung für den/die Kreditwerber:in bedeutet. Der/die Makler:in darf Ihnen also keinen teureren Kredit anbieten.

Tipps

  • Aufgrund der Provision ist es zunächst sinnvoller, selbst bei den Banken nachzufragen und mehrere Angebote einzuholen. Wurde die Kreditgewährung von mehreren Banken bereits abgelehnt, stellt sich die Frage, ob die Sorge der Bank über bevorstehende Zahlungsprobleme nicht zu Recht besteht.

  • Ein Entwurf des abzuschließenden Kreditvermittlungsauftrages muss Ihnen auf Verlangen vom Kreditvermittler beziehungsweise von der Kreditvermittlerin ausgehändigt werden.

  • Um Überraschungen zu vermeiden: Prüfen Sie die Vergütungsdetails genau, bevor Sie einen Vermittlungsvertrag unterschreiben und fragen Sie bei Unklarheiten nach.

  • Alle Banken sind verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit genau zu prüfen. Wenn Ihre aktuelle Einkommens- und Vermögenssituation prekär ist, dann hat es im Regelfall keinen Sinn, eine:n Kreditvermittler:in zu beauftragen oder sich im Internet umzusehen.

  • Seien Sie daher vorsichtig, wenn Sie online auf verlockende Angebote stoßen, die eine rasche und problemlose Kreditvergabe - auch in „schwierigen“ Fällen - versprechen.

ACHTUNG!

Im Internet sind viele Vermittler:innen unterwegs, die sogenannte „Finanzsanierungen“ vermitteln. Dabei bekommen Sie keinen Kredit, sondern nur eine kostenpflichtige Dienstleistung, bei der versprochen wird, Ihre Schulden zu regulieren. Das Problem dabei: Sie zahlen Geld – bekommen aber keinen Kredit, sondern „nur“ eine kostenpflichtige Schuldenregulierung in Aussicht gestellt. Im Falle von (erheblichen) Schuldenproblemen ist es empfehlenswert, dass Sie sich an die kostenlosen, staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen wenden.

Nähere Informationen zum Thema „Finanzsanierung“ finden Sie hier.

Kontakt

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