Vorsicht bei "Finanzsanierung"
Anbieter versprechen eine schnelle und nachhaltige Lösung Ihrer finanziellen Probleme. Tatsächlich lauern oft nur zusätzliche Kosten.
Personalkreditvermittler sind Makler, die gewerbsmäßig für Kreditwerber Kreditgeschäfte vermitteln. Es werden Kredite vermittelt, die nicht durch ein Pfandrecht (Hypothek) grundbücherlich sichergestellt sind. Die Vermittlung von Hypothekarkrediten (grundbücherlich sichergestellte Kredite) fällt in den Regelungsbereich der Immobilienmakler.
Der Personalkreditvermittler darf für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung eine Vermittlungsprovision in Höhe von maximal 5 % des Bruttokreditbetrages (Kreditbetrag inklusive aller Kosten und Gebühren) vereinbaren. Für die durch den Geschäftsbetrieb entstandenen allgemeinen Kosten und Auslagen kann der Makler keinen Ersatz verlangen. Auch sonstige Vergütungen wie etwa Einschreib-, Vormerk- und Bearbeitungsgebühren etc. dürfen nicht verrechnet werden.
Die Provision steht nur im Erfolgsfall zu. Es muss daher tatsächlich ein Kreditvertrag zustande gekommen sein oder eine dem Vermittlungsauftrag entsprechende Kreditzusage vorliegen. Nicht erfolgreich ist die Kreditvermittlung, wenn die Kreditzusage nicht den Bedingungen des Vermittlungsauftrages entspricht, also etwa einen höheren Zinssatz oder sonstige ungünstigere Konditionen enthält oder wenn nur für einen Teilbetrag ein Kredit angeboten wird.
Der Kreditvermittlungsauftrag muss schriftlich erstellt werden und darf maximal auf die Dauer von 4 Wochen abgeschlossen werden. Im Kreditvermittlungsauftrag müssen die wesentlichen Kriterien für den gewünschten Kredit, nämlich
angeführt werden. Wird auch nur einer dieser Punkte in der vom Vermittler beigebrachten Kreditzusage nicht erfüllt, so ist die Vermittlung nicht erfolgreich. Der Kreditwerber ist auch nicht verpflichtet, die einmal gestellten Bedingungen abzuändern.
Ein häufiges Problem bei Personalkreditvermittlern ist die Vereinbarung von Konventionalstrafen für den Fall, dass der Kreditsuchende unrichtige Angaben macht. In Kreditvermittlungsaufträgen wird regelmäßig vorgesehen, dass bei unrichtigen Angaben die Provision wie im Erfolgsfall fällig wird. Wie jede Konventionalstrafe kann auch dieser Betrag jedoch vom Richter gemäßigt werden. War zudem die unrichtige Angabe für die Entscheidung des Kreditgebers unerheblich, dann kann die Pönale auch nicht verlangt werden.
Im Falle einer Umschuldung ist es unzulässig, Kredite anzubieten oder zu vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz gegenüber den effektiven Jahreszinssätzen der abzulösenden Kredite bei Einrechnung der Provision eine wirtschaftliche Mehrbelastung für den Kreditwerber bedeutet. Der Makler darf also keinen teureren Kredit anbieten.
Wenden Sie sich bei einer Umschuldung an die Dachorganisation der Schuldnerberatung. Den Link dazu finden Sie in der Infobox.
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