Motorrad-Versicher­ung

Der nächste Frühling kommt bestimmt. Damit startet auch eine neue Motorrad-Saison. Wer dabei seine Motorrad-Versicherung überprüft, kann sich einiges an Prämie sparen. 

Was ist versichert?

Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Schadenersatzverpflichtungen gedeckt, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen können: gerechtfertigte Ansprüche eines Unfallgegners/einer Unfallgegnerin werden zufrieden gestellt, ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt. 

Mitversicherte Personen sind:

  • Eigentümer:in beziehungsweise Halter:in des Kfz
  • vom Halter/von der Halterin berechtigte Lenker:in
  • Beifahrer:in
  • Personen, die den Lenker/die Lenkerin einweisen

Wahl der Versicherungs­summe

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt 7,79 Millionen Euro. Freiwillig kann man eine höhere Deckung (zum Beispiel 15 Millionen Euro) wählen. Das ist sinnvoll und kostet nur geringfügig mehr. 

Worauf Sie achten sollten

Viele Angebote - behalten Sie den Durchblick

Den einen günstigsten Anbieter gibt es nicht. Wer der günstigste Anbieter für Sie ist, hängt von vielen Faktoren ab. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie. Kostenlose Online Versicherungsrechner helfen Ihnen sich zu orientieren.  

Versicherungen fürs Motorradfahren

Wenn keine private Unfallversicherung für den Fahrer/die Fahrerin besteht, ist auch eine Lenker-Unfallversicherung sinnvoll. Die Deckungssummen ist meist gering, deshalb sollte besser eine private Unfallversicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen werden. Diese zahlt nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Freizeit- und Arbeitsunfällen.

Bei neuen oder teuren Motorrädern empfiehlt sich auch eine Kfz-Kaskoversicherung.

Prämie sparen

Nummerntafel hinterlegen

Wer sein Motorrad im Winter stehen lässt und seine Nummerntafel samt Zulassungsschein (zum Beispiel 4 Monate) bei der Versicherung hinterlegt, kann für diese Monate die anteilige motorbezogene Versicherungssteuer sparen. Oft spart man sich die anteilige Versicherungsprämie.    

Hinterlegungsverzicht

Will man das Kennzeichen nicht hinterlegen, sollte man das bei Versicherungsabschluss mitteilen, wenn man im Winter nicht fährt. Einige Versicherungen bieten eigene Produkte mit einem „Hinterlegungsverzicht“ an, die um bis zu einem Drittel günstiger sind als ein Ganzjahresvertrag. 

Unterjährigkeitszuschlag

Eine jährliche Zahlung erspart Zuschläge sowohl bei der Prämie als auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer. So erhöht sich zum Beispiel die motorbezogene Versicherungssteuer bei monatlicher Zahlung um 10 Prozent.

Seit 1.10.2020

Mit 1. Oktober 2020 wurde eine konsumentenpolitische Forderung der AK Oberösterreich umgesetzt:
Für Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen werden, entfallen die unterjährigen Zuschläge für die motorbezogene Versicherungssteuer (6 Prozent bei halbjährlicher, 8 Prozent bei vierteljährlicher oder 10 Prozent bei monatlicher Zahlung).

Sonderrabatte

Viele Versicherungen bieten Sonderrabatte an. Verhandeln zahlt sich aus.

Wechsel und Kündigung der Ver­sicherung

Versicherungswechsel

Wer mit seiner Zweirad-Versicherung auf einen günstigeren Anbieter wechseln möchte, muss auf bestehende Vertragslaufzeit achten. 

Kündigung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden.

Achtung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei der Versicherung einlangen. Ansonsten verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.

Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten

  • Prämienerhöhung durch Versicherung
  • Verkauf des Motorrades

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