Check fürs Fitnessstudio
Viele Konsumenten/-innen halten sich im Fitnessstudio fit und gesund oder nehmen es sich vor. Motivation und attraktive Einstiegskonditionen verleiten zu einem Vertragsabschluss. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie einiges beachten um sich vor Überraschungen im Kleingedruckten zu schützen.
Bevor Sie sich für ein Fitnessstudio entscheiden, fragen Sie nach einem unverbindlichen und kostenlosen Probetraining. Dabei gewinnen Sie einen ersten Eindruck vom Studiobetrieb.
Wichtige Punkte sind
- Lage des Studios / Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln / Parkplätze
- Öffnungszeiten (oft eingeschränkter Studiobetrieb an Wochenenden)
- Beschaffenheit / Sauberkeit der Umkleideräume und sanitären Einrichtungen
- hygienischer Zustand
- Freundlichkeit / Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter
- Getränke (selber mitnehmen / nur durch Kauf)
- Einschulung an den Geräten durch fachkundiges Personal
Kosten
Wenn mehrere Studios zur Auswahl stehen, vergleichen Sie Preise und Angebot. Beachten Sie, dass zum Monats- oder Wochenpreis oft noch eine Einschreibegebühr und Servicepauschalen dazukommen und zusätzliche Leistungen (zum Beispiel Getränke, Solarium und so weiter) extra verrechnet werden.
Vereinbaren Sie eine monatliche Zahlung mittels Einzugsermächtigung. Wir raten davon ab, dass sie die Jahresgebühr vorauszahlen. Auch bei Preisvorteilen, da Sie im Falle von längeren Betriebsunterbrechungen oder des Konkurses das bezahlte Geld nur schwer zurückbekommen.
Vertragskopie
Bestehen Sie auf eine Kopie des Fitnessvertrages und bewahren Sie diese auf. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen über die Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten.
Vertragsdauer
Vereinbaren Sie keine oder nur eine kurze Vertragsbindung. Sollten Sie sich im Studio nicht wohlfühlen oder die Begeisterung nachlassen, kommen Sie so rasch wieder aus dem Vertrag heraus. Beachten Sie, dass Sie bei einer längeren Vertragsbindung auch dann zahlen müssen, wenn Sie nicht mehr trainieren wollen oder können.
Befristete und unbefristete Verträge
Ein befristeter Vertrag endet mit dem Ablauf der Vertragsbindung. Sie müssen nicht kündigen, außer der Vertrag enthält eine „automatische Vertragsverlängerungsklausel“. Das bedeutet, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Das Unternehmen muss Sie aber nochmals auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen und diese Verpflichtung muss im Vertrag stehen. Hält sich das Unternehmen nicht daran, verlängert sich der Vertrag nicht. Für Streitfälle zur automatischen Vertragsverlängerung finden Sie hier einen Musterbrief.
Ein unbefristeter Vertrag läuft, bis er gekündigt wird. Die meisten Verträge enthalten eine bestimmte Vertragsbindung, die Sie einhalten müssen. Nach Ablauf dieser Vertragsbindung können Sie den Vertrag durch Kündigung beenden. Beachten Sie aber die Kündigungsfristen und Kündigungstermine.
Eine Vertragsbindung von 2 Jahren aufwärts kann rechtswidrig sein. Wenden Sie sich an den AK-Konsumentenschutz, wenn Sie Ihren Vertrag prüfen lassen wollen.
Kündigung
Achten Sie bei der Kündigung auf die Kündigungsfristen und Kündigungstermine.
Einige Beispiele
- Kündigungsfrist ein Monat - Kündigungstermin jeder Monatsletzte: Kündigung am 03.05. - Vertragsende 30.06.
- Die Kündigung muss einen Monat vor dem Vertragsende beim Unternehmen angekommen sein. Kündigungsfrist drei Monate - Kündigungstermin jedes Quartalsende: Kündigung 02.01. - Vertragsende 30.06.
- Die Kündigung muss 3 Monate vor dem Vertragsende beim Unternehmen angekommen sein und der Vertrag kann nur am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. enden.
Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
Downloads
Musterbriefe