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Für Beschäftigte in Gesundheitsberufen

WICHTIGER HINWEIS!
Seit 1. Juli 2018 müssen alle Berufsangehörigen, die in einem der 11 Gesundheitsberufe (gemäß GuKG und MTD-G) tätig sind, im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein.

Corona-Ausnahmeregelung:
Pflegeassistenten/-innen, Pflegefachassistenten/-innen und DGKPs mit Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid dürfen ihren Beruf bis zum 31.12.2023 auch ohne Eintragung im Gesundheitsberuferegister ausüben (BGBl I Nr. 82/2022).

Eine Eintragung ins Register ist jederzeit möglich, wenn allfällige Auflagen erfüllt sind und bei Bedarf auch ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse vorgelegt werden kann.

Wir empfehlen, rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen, entweder online unter gbr-online.ehealth.gv.at (mit Handysignatur/Bürgerkarte) oder persönlich in der AK Oberösterreich nach Terminvereinbarung. Damit vermeiden Sie eine Unterbrechung der Berufsberechtigung.

Gesundheitsberufe - hier registrieren

Zuständige Registrierungsbehörden
Kontakte & Terminvereinbarung

Gruppe Pflegepersonal © New Africa, stock.adobe.com

Wer muss sich registrieren?

Der Eintrag ins Gesundheits­berufe­register ist verpflichtend und Voraussetzung für die Berufs­ausübung. Wer muss sich registrieren?

Pflegepersonal füllt Formular aus © New Africa, stock.adobe.com

Dokumente für die Registrierung

Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für die erfolgreiche Gesundheits­berufe­registrierung bereit­halten müssen.

Krankenschwester schreibt am Laptop © goodluz , stock.adobe.com

Meldung von Änderungen

Sie sind gesetzlich verpflichtet binnen eines Monats Daten­änderungen Ihrer Registrierungs­behörde zu melden.

Berufsausweis © sebra drubig-photo, stock.adobe.com

Der Berufs­ausweis

Der Ausweis dient dem Nachweis der bestehenden Berufs­berechtigung im jeweiligen Gesundheits­beruf in Österreich.

Junge Frau kümmert sich um ältere Frau © Kzenon, stock.adobe.com

Warum ein Gesundheits­berufe­register

Die Registrierung der Gesundheits­berufe bringt allen Beteiligten Vor­teile. Hier lesen Sie, welche!

Beratungsgespräch im Büro © contrastwerkstatt, stock.adobe.com

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Corona-Tests durch Gesundheits- und Krankenpflleger/-innen

Wer darf Tests durchführen und Testergebnisse ausstellen?

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E-MAIL: gbr@akooe.at

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