Kredit - Rücktritt und Kündigung

Rücktritt vom Konsumkredit

Der Verbraucher kann aufgrund § 12 VKrG (Verbraucherkreditgesetz) ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss kostenfrei vom Kreditvertrag zurücktreten. Lediglich Zahlungen, die seitens des Kreditgebers an öffentliche Stellen entrichtet und nicht mehr zurückverlangt werden können, sowie die seit der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen, dürfen in Rechnung gestellt werden. Kein Rücktrittsrecht gibt es jedoch bei den meisten in Österreich üblichen Leasingvertragstypen.

Schriftlicher Rücktritt

Der Rücktritt muss entweder schriftlich auf Papier (aus Beweisgründen unbedingt mit eingeschriebenem Brief; Einschreibezettel und Kopie des Schreibens aufbewahren) oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen.

Rücktrittsfrist

Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Die Rücktrittsfrist beginnt allerdings nur dann zu laufen, wenn der Kreditvertrag alle gesetzlichen Mindestinformationen enthält sowie der Verbraucher auch die Vertragsbedingungen erhalten hat. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Folgen des Rücktritts

Tritt der Verbraucher vom Kreditvertrag zurück, hat er dem Kreditgeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Kalendertagen nach Absendung der Rücktrittserklärung, die ausbezahlte Valuta samt den seit der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen – berechnet nach dem vereinbarten Sollzinssatz – zurückzuzahlen. Wurden seitens des Kreditgebers Zahlungen an öffentliche Stellen entrichtet, die er nicht mehr zurückverlangen kann, sind diese vom Verbraucher zu tragen.

Der Rücktritt vom Kreditvertrag, gilt gleichzeitig als Rücktritt von einer etwaigen Restschuldversicherung oder einer sonstigen mit dem Kreditgeber vereinbarten Nebenleistung.

Rücktrittsrechte bei verbundenen Verträgen

Häufig werden Warenkauf und Finanzierung sozusagen "in einem" durchgeführt. Dies liegt vor allem dann vor, wenn der Verkäufer entweder selbst den Kaufpreis kreditiert oder er die Finanzierung über einen Kreditgeber organisiert. In der Regel wird der Kreditvertrag und der damit finanzierte Kauf- oder Dienstleistungsvertrag im Geschäft gemeinsam unterschrieben. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber Folgendes vor:

Tritt der Konsument von einem Kreditvertrag zurück, so hat er das Recht, innerhalb von einer Woche auch von dem damit finanzierten Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zurücktreten.

Beispiel

Der Konsument kauft Möbel und schließt im Zuge dessen im Möbelhaus auch einen Kreditvertrag ab. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vom Kreditvertrag zurückzutreten. Weiters hat der Verbraucher das Recht, binnen einer Woche ab dem erklärten Rücktritt vom Kreditvertrag auch vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Rücktritt vom Hypothekarkredit

Bei einem Hypothekarkredit erfolgt eine Eintragung des Kredites in das Grundbuch. Haben Verbraucher/-innen bei Abgabe der Vertragserklärung das ESIS-Merkblatt noch nicht (oder vor weniger als 2 Werktagen) erhalten, können sie innerhalb von 2 Werktagen von der Vertragserklärung bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist läuft erst ab Erhalt des ESIS-Merkblatts mit Rücktrittsrechtsbelehrung, sie endet aber jedenfalls 1 Monat ab Zustandekommen des Vertrages.

TIPP

Der Rücktritt kann formfrei erklärt werden. Bei schriftlicher Erklärung (Papier oder anderer dauerhafter Datenträger) genügt zur Fristwahrung die Absendung der Rücktrittserklärung innerhalb von 2 Werktagen.


Wurde der Kreditbetrag bereits ausgezahlt, so hat nach erklärtem Rücktritt eine Rückzahlung (nebst den nach Auszahlung angelaufenen Zinsen) innerhalb von 30 Kalendertagen zu erfolgen. Der Rücktritt erstreckt sich auch auf eine möglicherweise abgeschlossene Restschuldversicherung oder sonstige Nebenleistungen, nicht aber auf das finanzierte Rechtsgeschäft (z.B. Kauf einer Liegenschaft). 

Vorzeitige Kündigung von Krediten

Ein Kredit kann jederzeit vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit ganz oder teilweise zurück gezahlt werden. Die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten sind nur bis zum Rückzahlungstag zu leisten. Je nach Kreditart und vertraglichen Vereinbarungen kann jedoch im Fall vorzeitiger Rückzahlung oder Sondertilgung eine Vorfälligkeitsgebühr (Pönale, Entschädigung) vereinbart werden. Bitte beachten, dass es unterschiedliche Regelungen dafür gibt, die davon abhängig sind, ob der Vertrag vor dem 11.6.2010 oder danach abgeschlossen wurde.

Kreditverträge, die VOR dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden:

Wenn es sich um einen wohnungswirtschaftlichen Kredit mit einer Laufzeit von zumindest 10 Jahren oder um einen hypothekarisch gesicherten Kredit handelt, kann die Bank eine Vorfälligkeitsgebühr verlangen, wenn der Verbraucher eine gesetzeskonform vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält.

Die Kündigungsfrist kann im Falle einer vereinbarten Fixzinsperiode gleich lang wie diese sein. Ist ein variabler Zinssatz vereinbart, kann eine maximale Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart werden.

Kreditverträge, die NACH dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden:

Der Kreditnehmer muss im Vorfeld informiert werden, dass und unter welchen Bedingungen die vorzeitige Rückzahlung möglich ist. Enthält der Vertrag keine Information dazu, kann der Kreditgeber auch keine allfällige Entschädigung verlangen.


Die Vereinbarung und Verrechnung einer Vorfälligkeitsgebühr ist möglich, wenn:

  • die vorzeitige Rückzahlung in einem Zeitraum mit fixem Zinssatz erfolgt und der vorzeitige Rückzahlungsbetrag innerhalb von zwölf Monaten 10.000 Euro übersteigt.
  • bei einem Hypothekarkredit die Rückzahlung ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist erfolgt. Die Kündigungsfrist kann im Falle einer vereinbarten Fixzinsperiode gleich lang wie diese sein. Ist ein variabler Zinssatz vereinbart,
    kann eine maximale Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart werden.

Wie viel kann die Bank an Vorfälligkeitsgebühr verlangen?
Die Entschädigung darf die Zinsen, die bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags für den betreffenden Kreditbetrag angefallen wären, nicht übersteigen. Sie darf überdies höchstens betragen

  • 0,5 Prozent vom vorzeitig zurückbezahlten Betrag, wenn die Restlaufzeit des Kredites weniger als 1 Jahr ausmachen würde,
  • 1 Prozent in allen anderen Fällen.

TIPP

Lesen Sie sich bereits in den Kreditangeboten die Regelung für den Fall einer vorzeitigen Rückzahlung durch und verhandeln Sie gegebenenfalls darüber.

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TEL: +43 50 6906 2
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