Gut versichert ins Studium

Für Studierende bestehen folgende Möglichkeiten hinsichtlich ihrer Krankenversicherung:

  1. Mitversicherung bei den Eltern

  2. Selbstversicherung:
    1. Selbstversicherung für Studierende
    2. Selbstversicherung neben einer geringfügigen Beschäftigung
    3. Reine Selbstversicherung

Studierende können in der Regel maximal bis zu ihrem 27. Geburtstag bei ihren Eltern mitversichert sein, und zwar auch dann, wenn die Familienbeihilfe nur bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ausbezahlt wird.

Voraussetzungen dafür sind

  • die regelmäßige Vorlage der Inskriptionsbestätigung oder – sofern Anspruch besteht – der Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe

  • ein Studienerfolgsnachweis über 8 Wochenstunden beziehungsweise 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr

Studenten­versicherung Österreich 

Studierende, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, haben die Möglichkeit, sich auf eine der 3 folgenden Arten selbst zu versichern:

  1. zum günstigen Studententarif:
    69,13 Euro monatlich (Stand 2024)
    Dieser Tarif kann von Studierenden auch dann in Anspruch genommen werden, wenn sie das 27. Lebensjahr bereits vollendet haben. Voraussetzungen dafür sind, dass
    • der gewöhnliche Aufenthaltsort im Inland gelegen ist
    • die Studienrichtung nicht öfter als zweimal gewechselt wird (nach dem dritten inskribierten Semester darf kein Studienwechsel mehr erfolgen)
    • die Gesamtstudiendauer nicht um mehr als 4 Semester überschritten wird
    • nicht bereits ein Hochschulstudium absolviert wurde (Ausnahme: weiterführendes Doktoratsstudium)
    • kein Einkommen bezogen wird, dass das im Studienförderungsgesetz festgelegte Höchstausmaß – derzeit 10.000 Euro  jährlich – überschreitet.

  2. zum Tarif für geringfügig Beschäftigte:
    Sollte Ihr monatliches Einkommen die gesetzlich festgelegte Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (Stand 2024) nicht überschreiten, dann können Sie sich für 73,20 Euro (Stand 2024) selbst versichern.

  3. zum reinen Selbstversicherungstarif:
    Dieser Tarif steht allen Personen offen, die ihren Wohnsitz im Inland haben, aber in keine gesetzliche Krankenversicherung eingebunden sind.

    ACHTUNG

    Beachten Sie, dass bei der Gesundheitskasse in diesem Fall ein Leistungsanspruch erst nach 6 Monaten besteht, es sei denn, Sie können entsprechende Vorversicherungszeiten vorweisen. Derzeit müssen Sie entweder in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn mindestens 26 Wochen, oder unmittelbar vor der Selbstversicherung wenigstens durchgehend 6 Wochen in einer gesetzlichen Krankenversicherung anspruchsberechtigt gewesen sein.


    Selbstverständlich können Sie sich auch bei anderen (privaten) Versicherungsunternehmen versichern lassen.

Unfall­versicherung ratsam

Auch auf eine private Unfallversicherung sollten junge Menschen nicht verzichten. Diese schützt beispielsweise vor den finanziellen Folgen eines Freizeitunfalls. Hier gilt zu bedenken, dass die Mitversicherung von Kindern in der elterlichen Familien-Unfallversicherung häufig mit Erreichen des 18. Lebensjahres endet oder erheblich eingeschränkt wird. Manche Versicherungen erweitern die Mitversicherung von volljährigen Kindern zwar beispielsweise bis zum 25. Lebensjahr, zumeist jedoch ebenfalls nur solange diese noch über kein eigenes Einkommen und keinen eigenen Haushalt verfügen. Aber auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherungen und deren Bedingungen. Beispielsweise bei der Frage, ob ein Wohnsitz am Studienort als eigener Haushalt gilt. Die Einsicht in den Versicherungsvertrag der Eltern ist daher unbedingt anzuraten.

ÖH-Versicherung bietet keinen Schutz außerhalb des Studien­lebens

Durch die ÖH-Studierendenversicherung der Allianz Elemantar Versicherungs AG sind nur jene Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums – vor allem an der Hochschule, auf den Wegen von und zu den Lehrveranstaltungen, bei Veranstaltungen in direktem Bezug zum Studium und im Studentenheim - passieren.

TIPP

  • Erkundigen Sie sich anhand der Versicherungsunterlagen und/oder bei Ihrer Versicherungsberaterin/Ihrem Versicherungsberater, ob und wie lange Sie noch bei den Eltern mitversichert sind.

  • Lassen Sie sich Zusagen, die nicht in den Vertragsbedingungen enthalten sind, schriftlich geben!

  • Wenn Sie eine eigene Versicherung abschließen, vergleichen Sie mehrere Angebote und konzentrieren Sie sich auf die notwendigen Versicherungen.

  • Lassen Sie sich nicht zu langfristigen Vorsorgeverträgen überreden, die Sie sich nur schwer leisten können.

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