Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile, die durch einen Unfall entstehen, ausgleichen.
Für Studierende bestehen folgende Möglichkeiten hinsichtlich ihrer Krankenversicherung:
Studierende können in der Regel maximal bis zu ihrem 27. Geburtstag bei ihren Eltern mitversichert sein, und zwar auch dann, wenn die Familienbeihilfe nur bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ausbezahlt wird.
Studierende, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, haben die Möglichkeit, sich auf eine der 3 folgenden Arten selbst zu versichern:
ACHTUNG
Beachten Sie, dass bei der Gesundheitskasse in diesem Fall ein Leistungsanspruch erst nach 6 Monaten besteht, es sei denn, Sie können entsprechende Vorversicherungszeiten vorweisen. Derzeit müssen Sie entweder in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn mindestens 26 Wochen, oder unmittelbar vor der Selbstversicherung wenigstens durchgehend 6 Wochen in einer gesetzlichen Krankenversicherung anspruchsberechtigt gewesen sein.
Auch auf eine private Unfallversicherung sollten junge Menschen nicht verzichten. Diese schützt beispielsweise vor den finanziellen Folgen eines Freizeitunfalls. Hier gilt zu bedenken, dass die Mitversicherung von Kindern in der elterlichen Familien-Unfallversicherung häufig mit Erreichen des 18. Lebensjahres endet oder erheblich eingeschränkt wird. Manche Versicherungen erweitern die Mitversicherung von volljährigen Kindern zwar beispielsweise bis zum 25. Lebensjahr, zumeist jedoch ebenfalls nur solange diese noch über kein eigenes Einkommen und keinen eigenen Haushalt verfügen. Aber auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherungen und deren Bedingungen. Beispielsweise bei der Frage, ob ein Wohnsitz am Studienort als eigener Haushalt gilt. Die Einsicht in den Versicherungsvertrag der Eltern ist daher unbedingt anzuraten.
Durch die ÖH-Studierendenversicherung der Allianz Elemantar Versicherungs AG sind nur jene Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums – vor allem an der Hochschule, auf den Wegen von und zu den Lehrveranstaltungen, bei Veranstaltungen in direktem Bezug zum Studium und im Studentenheim - passieren.
TIPP
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