Ver­sicherungen: Worauf Sie vor und nach dem Abschluss achten sollten.

Sie "ideale" Versicherung gibt es nicht. Sie sollten daher immer genau überlegen, was Sie brauchen. Informieren Sie sich vorab in Ruhe über Versicherungskonditionen und holen Sie mehrere Angebote verschiedener Versicherer ein.

Checkliste VOR Abschluss

Fragen, die Sie vor dem Vertragsabschluss durchgehen sollten:  

  • Wer ist versichert, wer mitversichert? Wenn Sie Kinder haben: wie lange sind diese mitversichert?
    In der Sparte Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung sind z.B. auch Kinder bis zu dort festgelegten Altersgrenzen und/oder regelmäßigem Einkommen bzw. gemeinsamen Wohnsitz mitversichert 
  • Ab wann beginnt und wie lange besteht Versicherungsschutz? Welche örtliche Geltung hat die Versicherung?
    Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel zu dem in der Polizze angegebenen Zeitpunkt, sofern die Erstprämie rechtzeitig bezahlt wird. Bei manchen Versicherungssparten gibt es allerdings Wartezeiten, die den Beginn des Versicherungsschutzes hinausschieben (so etwa in der Krankenversicherung zur Entbindung).

  • Versicherer bieten gerne Verträge mit einer längeren Laufzeit an (etwa Haushaltsversicherungen für 10 Jahre). Wenn Sie von vornherein einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit wünschen, sollten Sie versuchen, mit Ihrem Versicherer vor Vertragsabschluss darüber zu verhandeln. Jedenfalls sollten Sie die von Ihnen konkret gewünschte Vertragsdauer im Versicherungsantrag festhalten.

  • In welchen Fällen leistet die Versicherung?
    Gibt es Leistungsausschlüsse?
    Die Versicherungsbedingungen regeln, in welchen Fällen die Versicherung eine Leistung erbringt und welche Gefahrumstände von einer Leistung ausgeschlossen sind. Noch vor Abschluss der Versicherung sollten Sie daher unbedingt klären, welche Risiken versichert sind und welche Leistungsausschlüsse bestehen. Leistungsübersicherten können Ihnen dabei behilflich sein.

  • Wie viel zahlt die Versicherung im Schadensfall? Entspricht die Versicherungssumme im Schadensfall meinen Erwartungen?
    Soll mit der Versicherung ein mir entstandener Schaden ausgeglichen werden, spielt die Versicherungssumme eine bedeutende Rolle – sie bildet dann die Obergrenze der Leistungspflicht des Versicherers. In der Haushaltsversicherung gibt es bspw. für Wertgegenstände besondere Leistungsobergrenzen bei Einbruch/Diebstahl. 
  • Sind Zusatzvereinbarungen oder Sonderwünsche möglich?
    Benötigen Sie einen besonderen Versicherungsschutz in der Unfallversicherung, weil Sie einen Wettkampfsport betreiben? Fragen Sie, ob dieser mitversichert werden kann und wie sich dies auf die Prämie auswirkt. 
  • Kann mein Verhalten zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen?
    Führt der Versicherte den Schaden grob fahrlässig herbei, kann dies in manchen Versicherungssparten zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen (etwa in der Haushalts-/Eigenheimversicherung oder der Kfz-Kasko). Die Frage, ob der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin grob fahrlässig gehandelt hat oder nicht, führt immer wieder zu Streitfällen. Um dies zu vermeiden, können Sie auch grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichern.
     
  • Was sind Ihre Pflichten/Obliegenheiten bei Vertragsabschluss?
    Füllen Sie den Versicherungsantrag und allfällige Gesundheitsfragen (etwa in der Kranken-, Lebens-, Unfall-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung) richtig und vollständig aus (Anzeigepflichten). Denn werden Antrags- oder Gesundheitsfragen unrichtig oder unvollständig beantwortet, führt dies im Schadensfall häufig dazu, dass die Versicherung die Leistung ablehnt und vom Vertrag zurücktritt.

  • Was sind Ihre Pflichten/Obliegenheiten im Schadensfall?
    Damit die Versicherung zahlt, wenn etwas passiert, sind auch die in den Versicherungsbedingungen vereinbarten „Obliegenheiten“ (= Pflichten des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin bzw. des/der Versicherten) einzuhalten. So sind in der Eigenheimversicherung z.B. Türen und Fenster zu verschließen, wenn alle Personen das Haus verlassen. Ein gekipptes Fenster oder eine nur ins Schloss gefallen Tür gilt dabei nicht als verschlossen (Schließmechanismus aktiv betätigen!). Und wird das Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.

    Schadensfälle sind unverzüglich der Versicherung zu melden, in manchen Fällen auch unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
     
  • Wie hoch ist die Prämie?
    Die Versicherer bieten eine Vielzahl recht unterschiedlicher Rabatte an. Verhandeln zahlt sich daher aus. Unsere Erhebungen zeigen immer wieder sehr hohe Prämienunterschiede. Holen Sie daher vor Abschluss der Versicherung mehrere Angebote ein. Sie können sich diesbezüglich auch an einen Versicherungsmakler/eine Versicherungsmaklerin wenden. Eine Orientierung bieten auch die im Internet kostenlos angebotenen Versicherungsrechner. Online-Angebote müssen nicht immer günstiger sein als Offline-Angebote. 


Wird die Prämie nicht jährlich bezahlt (zum Beispiel monatlich, viertel- oder halbjährlich), verlangen die Versicherungen Zuschläge von durchschnittlich 3 bis 6 Prozent. Bei Zahlung mit Bankeinzug verzichten allerdings viele Versicherungen auf Prämienzuschläge. Erkundigen Sie sich daher nach der günstigsten Zahlungsweise. 
Wer im Schadensfall einen Selbstbehalt in Kauf nimmt, kann meist zusätzlich Prämie sparen.

Und ganz allgemein gilt: vergleichen Sie bei unterschiedlichen Angeboten nicht nur die Prämien, sondern auch die Leistungen

Die Versicherungsprodukte am Markt sind im Kernbereich zwar ähnlich, im Detail jedoch sehr unterschiedlich. Holen Sie daher vor Abschluss des Vertrages mehrere Angebote ein und achten Sie auf eine gute Beratung. Lassen Sie sich unbekannte Begriffe (wie zum Beispiel “Versicherung gilt auf erstes Risiko“) erklären und fragen Sie nach Leistungsübersichten. Diese erleichtern den Vergleich verschiedener Produkte.

In unseren Online-Artikeln zu den einzelnen Versicherungssparten erfahren Sie noch mehr, worauf Sie bei den einzelnen Versicherungen achten sollten. 

Worauf Sie noch achten sollten

  • Überlegen Sie sich, ob Sie die elektronische Kommunikation mit der Versicherung vereinbaren wollen. Diese kann auch jederzeit widerrufen werden.
  • Verlangen Sie die Ausfolgung einer Kopie Ihres Antrages.
  • Zahlen Sie Ihre Prämien fristgerecht.
  • Gibt es vertragliche Wartezeiten?

Die Polizze entspricht nicht dem Antrag?

Vergleichen Sie sicherheitshalber den Inhalt der Ihnen übermittelten Polizze mit dem Inhalt Ihres Versicherungsantrages. Weicht der Polizzeninhalt vom Antragsinhalt ab, so gilt die Abweichung, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Versicherungspolizze dieser Änderung (am besten eingeschrieben mit Rückschein) widersprechen.

Die Versicherung muss Sie aber in der Polizze deutlich auf die Änderung hinweisen! Kommt der Versicherer dieser Hinweispflicht nicht nach, so gilt der Inhalt des Antrages. 

Rücktritt vom Versicherungsvertrag

  • Sie können von einer bereits abgeschlossenen Versicherung wieder zurücktreten. Aufgrund des allgemeinen Rücktrittsrechtes bei Versicherungsverträgen, müssen Sie dafür keinen Grund anführen. Beachten Sie aber, die dafür vorgesehenen Fristen – diese beträgt 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage (Musterbrief mit Details).

Darauf ist WÄHREND der Vertragslaufzeit zu achten   

  • Jede Gefahrenerhöhung nach Vertragsabschluss dem Versicherer melden (etwa Aufnahme von gefährlichen Freizeitaktivitäten in der Unfallversicherung)
  • Bei Zahlungsschwierigkeiten unverzügliche Kontaktaufnahme mit Ihrem Versicherer
  • Rasche und schriftliche Schadenmeldung
    (Meldepflichten laut Versicherungsbedingungen beachten)
  • Eine Bestätigung, dass mit der Versicherungsleistung alle Ihre Ansprüche abgegolten sind, gar nicht bzw. erst dann unterschreiben, wenn Sie sicher sind, dass es keine weiteren, noch nicht beachteten oder künftigen Schäden gibt bzw. geben kann. Leistungen, die Ihnen nach dem Versicherungsvertrag zustehen, muss Ihnen der Versicherer auch ohne Unterfertigung einer solchen Bestätigung auszahlen

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