Freibetrags­bescheid: ja oder nein?

Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung


Bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) werden Sie gefragt, ob Sie einen Freibetragsbescheid wünschen oder nicht. 

Was ist ein Frei­betrags­bescheid?

Das Finanzamt geht im Falle eines Antrages davon aus, dass Ihre Absetzbeträge auch in 2 Jahren noch gleich sein werden.  

Mit einem Freibetragsbescheid können bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bereits im laufenden Jahr bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung steuermindernd berücksichtigt werden.

So funktioniert ein Frei­betrags­bescheid

  1. Freibetragsbescheid beantragen
    Sie beantragen einen Freibetragsbescheid mit dem ANV-Formular

  2. Bescheid durch Finanzamt und Bestätigung für Arbeitgeber
    Das Finanzamt stellt für Sie - in der Regel gleichzeitig mit dem Einkommensteuerbescheid - einen Freibetragsbescheid samt Bestätigung zur Vorlage für den Arbeitgeber aus. Die Bestätigung geben Sie an die Gehaltsverrechnung Ihres Arbeitgebers weiter.

  3. Weniger Lohnsteuer
    Die sich aus dem Veranlagungsjahr ergebende Steuerminderung wird bei der laufenden Lohn- und Gehaltsverrechnung von Ihrem Arbeitgeber berücksichtigt.

    Beachten Sie aber, dass ein Freibetragsbescheid erst im übernächsten Jahr nach dem Veranlagungsjahr wirksam wird. Das heißt, beantragen Sie im Veranlagungsjahr 2021 einen Freibetragsbescheid, so gilt dieser erst für das Jahr 2023 und die Steuerminderung wird erst bei Ihren Lohn- und Gehaltsverrechnungen im Jahr 2023 berücksichtigt.

  4. Pflichtveranlagung
    Sind Ihre Absetzbeträge aber dann (beispielsweise im Jahr 2023) tatsächlich niedriger als ursprünglich (also laut Beispiel im Jahr 2021) angenommen, so müssen Sie für das betreffende Veranlagungsjahr eine Pflichtveranlagung beim Finanzamt durchführen. Dabei kommt es meist zu Nachforderungen.

NACHTEIL

Eine Pflichtveranlagung kann nicht zurückgezogen werden, das kann ein erheblicher Nachteil für die Steuerpflichtige/den Steuerpflichtigen sein.

VORTEIL

Durch die monatliche Berücksichtigung wirkt sich die Steuerminderung bereits während des Jahres auf Ihren monatlichen Lohn/Ihr monatliches Gehalt aus.

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