Haushaltsversicherung
Welche Versicherung ist die passende? Ein Prämienvergleich lohnt sich auf jeden Fall! Sie sollten aber auch die Bedingungen genau lesen.
Bei aller Freude am Schnee sollten Sportbegeisterte auch heuer wieder an eine Versicherung denken. Beim Wintersport sind Unfälle keine Seltenheit. So rechnet das Kuratorium für Verkehrssicherheit diese Saison mit mehr als 25.000 Verletzten durch Wintersportunfälle in Österreich. Eines Rettungshubschrauber verursacht hohe Kosten und auch bei Stürzen sind dauerhafte Gesundheitsschäden nicht auszuschließen. Für diese Fälle ist eine Unfallversicherung empfehlenswert. Ist am Unfall eine dritte Person beteiligt, kann es zu Haftungsfragen kommen. Kosten die hierbei entstehen, werden durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Erfolgt die Bergung mit dem Hubschrauber, kostet das ein paar tausend Euro. Die gesetzliche Versicherung übernimmt diese Kosten in oft nur, wenn Sie Notfallpatient/-in sind und sich in Lebensgefahr befinden oder ohne den Flugrettungstransport schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind. Darüber hinaus springen eine private Unfall- beziehungsweise Krankenversicherung ein, sofern Bergungskosten darin ausreichend gedeckt sind. Schutz vor Bergungskosten bieten unter gewissen Voraussetzungen auch Kreditkarten, Reiseversicherungen und Mitgliedschaften in Autofahrerclubs, beim Alpenverein oder den Naturfreunden. Prüfen Sie vor dem Urlaub, ob Sie ausreichend versichert sind!
Wer sich bei Freizeitunfällen vor den finanziellen Folgen einer Invalidität schützen will, benötigt eine private Unfallversicherung, welche diesen Baustein umfasst. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Unfällen im privaten Bereich nicht. Beachten Sie, dass die in Reiseversicherungen oder Kreditkarten enthaltenen Invaliditätsleistungen nicht ausreichend sein können. Hier entsteht ein Anspruch auf Leistung oft erst ab einer Invalidität von 50 Prozent.
Verletzen Sie bei einem Skiunfall eine andere Person schuldhaft, sind Sie dieser zu Schadenersatz verpflichtet. Das kann zu hohen Forderungen gegen Sie führen, die existenzbedrohende Ausmaße erreichen können – zum Beispiel durch Schmerzensgeld, teure Heilbehandlungskosten oder Verdienstentgang. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher unbedingt anzuraten. Sie bezahlt begründete Geldansprüche, die an Sie gestellt werden und hilft bei der Abwehr unbegründeter Forderungen. Wer eine Haushaltsversicherung hat, ist durch diese abgesichert, da die Privathaftpflichtversicherung üblicherweise fixer Bestandteil einer Haushaltsversicherung ist. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Ehegatten/-in bzw. Lebensgefährten/-in und die minderjährigen Kinder. Wer keine Haushaltsversicherung hat, kann eine Privathaftpflichtversicherung auch gesondert abschließen.
Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme und wählen Sie auch die Deckungserweiterungen für Tätigkeitsschäden, Schadenersatz von Angehörigen und Mietsachschäden.
Wenn Sie jemand verletzt, hilft eine private Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ist der/die Schädiger/-in vermögenslos und hat auch keine Haftpflichtversicherung, kann eine Ausfallsversicherung helfen, die von manchen Rechtsschutzversicherungen als Zusatzbaustein angeboten wird. Diese kommt zum Beispiel bis zur Höhe der dafür versicherten Summe für das Ihnen gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld auf.
Versicherungen zahlen nicht immer. Die Versicherungsbedingungen enthalten eine Vielzahl von Leistungsausschlüssen. So gibt es zum Beispiel keine Leistung, wenn der Unfall aufgrund einer Alkoholisierung herbeigeführt wird.
Wer einen Ski-Urlaub bucht, sollte auch an eine Reisestornoversicherung denken. Diese übernimmt die Stornokosten, wenn der Urlaub zum Beispiel wegen einer unerwarteten Erkrankung storniert werden muss. Auch Reiseabbruch ist meist mitversichert.
Die Versicherungsbedingungen enthalten meist einen Pandemieausschluss. Viele Reiseversicherer haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Versicherungsprodukte aber ausgedehnt und bieten auch Reisestornoschutz bei Covid-19 Erkrankung oder Quarantäne an. Klären Sie auch den diesbezüglichen Versicherungsschutz bereits bei der Buchung Ihres Urlaubes ab.
Auch in manchen Kreditkarten ist ein Reisestornoschutz enthalten. Damit der Versicherungsschutz bei Kreditkarten gegeben ist, muss die Karte allerdings meist innerhalb der letzten 2-3 Monate vor dem Urlaub verwendet worden sein. Zum Teil wird sogar vorausgesetzt, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Außerdem können einzelne Leistungen nur vom Karteninhaber/der Karteninhaberin und nicht von der gesamten Familie beansprucht werden. Ein Reiseabbruch ist nur selten mitversichert.
Wer sich auf den Versicherungsschutz seiner Kreditkarte verlassen möchte, sollte daher die Voraussetzungen dafür erfragen und sich die Versicherungsbedingungen genau durchlesen um zu klären, ob der enthaltene Versicherungsschutz auch seinen Wünschen entspricht.
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