Gut ver­sichert auf die Piste

Viele Sportbegeisterte zieht es wieder auf die Skipisten. Bei aller Freude über das Pistenvergnügen, sollte dabei auch an einen ausreichenden Versicherungsschutz gedacht werden. Denn auch heuer wird auf Österreichs Pisten mit einer großen Zahl an Wintersportunfällen gerechnet.

Schon der Einsatz eines Rettungshubschraubers kann hohe Kosten verursachen und bei Stürzen sind auch dauerhafte Gesundheitsschäden nicht auszuschließen. Empfehlenswert ist daher eine private Unfallversicherung. Wenn eine dritte Person am Unfall beteiligt ist, kann es zu Haftungsfragen kommen. Eine Haftpflichtversicherung ist daher für jeden ein Muss und eine Rechtsschutzversicherung kann bei Streitigkeiten helfen.

Für die medizinische Versorgung nach einem Skiunfall sorgt grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings sind Bergungs- und Folgekosten – die bei bleibenden Gesundheitsschäden entstehen – nicht ausreichend gedeckt.

Bergungs­kosten

Erfolgt die Bergung ins Tal mit dem Hubschrauber, kostet das ein paar tausend Euro. Hier springt eine private Unfallversicherung ein, wenn Bergungskosten darin ausreichend versichert sind. Schutz für Bergungskosten bieten unter gewissen Voraussetzungen aber auch 

  • Kreditkarten
  • Reiseversicherungen
  • Mitgliedschaften in Autofahrerclubs, beim Alpenverein oder den Naturfreunden. 
Prüfen Sie schon vor dem Urlaub, ob Sie hier ausreichend versichert sind!

Private Unfall­ver­sicherung

Wer sich bei Freizeitunfällen vor den finanziellen Folgen einer bleibenden Invalidität ausreichend schützen will, benötigt eine private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Arbeit. Mit einer privaten Unfallversicherung kann diese Lücke geschlossen werden.

Sind Sie im Besitz einer Kreditkarte, so beinhaltet diese zumeist auch eine Reiseversicherung. Hier gilt jedoch zu beachten: Voller Versicherungsschutz entsteht oft erst bei Nutzung der Karte innerhalb der letzten 2 bis 3 Monate vor dem Urlaub. Die Invaliditätsleistungen sind in Reiseversicherungen außerdem meist nicht ausreichend gedeckt. So entsteht hier ein Anspruch auf Leistung – wenn überhaupt versichert – oft erst ab einer Invalidität von 50 Prozent.

Private Haft­pflicht­ver­sicherung

Verletzen Sie bei einem Skiunfall eine andere Person schuldhaft, sind Sie dieser zu Schadenersatz verpflichtet. Das kann zu sehr hohen Forderungen gegen Sie führen, die existenzbedrohende Ausmaße erreichen können – zum Beispiel durch Schmerzensgeld, hohe Behandlungskosten oder Verdienstentgang. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher unbedingt anzuraten. Sie bezahlt begründete Geldansprüche, die an Sie gestellt werden und hilft bei der Abwehr unbegründeter Forderungen. 

Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer/der Versicherungsnehmerin üblicherweise auch die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner (Ehegatt:in, Lebensgefährt:in) und minderjährige Kinder. Volljährige Kinder bleiben bis zu einem bestimmten Alter (zum Beispiel bis zum 25. Lebensjahr) und unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel kein eigener Haushalt, kein eigenes Einkommen) mitversichert. Die Details regeln Ihre Versicherungsbedingungen.

TIPP

Wer eine Haushaltsversicherung hat, ist durch diese abgesichert, da die Privathaftpflichtversicherung üblicherweise fixer Bestandteil einer Haushaltsversicherung ist. Wer keine Haushaltsversicherung hat, kann eine Privathaftpflichtversicherung auch gesondert abschließen.

Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme und wählen Sie auch die Deckungserweiterungen für Schadenersatzansprüche von Angehörigen, Mietsachschäden (zum Beispiel Schäden an Einrichtungsgegenständen im Hotel) und Tätigkeitsschäden (Schäden bei aktiver Verwendung einer Sache).

Beachten Sie aber, dass die Haftpflichtversicherung immer nur Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden an Dritten übernimmt. Verletzen Sie sich bei einem Schiunfall selbst, so gibt es über diese Versicherung keine Deckung. In diesem Fall hilft die private Unfallversicherung.

Private Rechts­schutz­ver­sicherung

Werden Sie durch eine dritte Person verletzt, hilft eine private Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ist der Schädiger vermögenslos und hat er auch keine Haftpflichtversicherung kann eine Ausfallsversicherung helfen, die von manchen Rechtsschutzversicherungen als Zusatzbaustein angeboten wird. Diese kommt zum Beispiel bis zur Höhe der dafür versicherten Summe für das Ihnen gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld auf.

ACHTUNG: Beweise sichern

Damit Ansprüche durchgesetzt werden können, ist es wichtig Beweise zu sichern:

Notieren Sie sich daher sofort Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners sowie allfälliger Zeug:innen und machen Sie Fotos oder filmen Sie die Unfallstelle.

Verständigen Sie bei Personenschäden unverzüglich die Polizei.

Zu viel Alkohol: Ver­sicherung steigt aus

Versicherungen zahlen aber nicht in jedem Fall. Die Versicherungsbedingungen enthalten viele Leistungsausschlüsse. So gibt es zum Beispiel keine Leistung, wenn der Unfall aufgrund einer Alkoholisierung herbeigeführt wird.

Reise­storno und Reise­ab­bruch

Wer einen Ski-Urlaub bucht, sollte immer auch an eine Reisestornoversicherung denken. Diese übernimmt die Stornokosten, wenn der Urlaub zum Beispiel wegen plötzlicher Krankheit storniert werden muss. Reiseabbruch ist oft mitversichert. Wer öfter (mindestens 2 bis 3 Mal) im Jahr verreist, für den ist auch eine Jahresreiseversicherung überlegenswert.

Kreditkarte regelmäßig verwenden

Auch in manchen Kreditkarten ist ein Reisestornoschutz enthalten. Damit der Versicherungsschutz bei Kreditkarten gegeben ist, muss die Karte allerdings meist innerhalb der letzten 2 bis 3 Monate vor dem Urlaub verwendet worden sein. Zum Teil wird sogar vorausgesetzt, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Bei Eigenanreise (zum Beispiel nur Hotelbuchung) ist der Stornoschutz außerdem häufig ausgenommen.

Es kann auch sein, dass einzelne Leistungen nur für den Karteninhaber und nicht für die gesamten Familie mitversichert sind. Und Reiseabbruch ist auch nur selten gedeckt. 

Bei Kreditkarten ist es daher ratsam, sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen um zu klären, ob der enthaltene Versicherungsschutz ausreicht.

Ski- und Snow­board­ver­sicherung ver­hältnis­mäßig teuer

Bei den beim Kauf der Ski-Ausrüstung oft gleich mitangebotenen Ski- oder Snowboardversicherungen sollte man bedenken, dass diese im Verhältnis zum Kaufpreis eher teuer sind. Außerdem gibt es hohe Selbstbehalte und etliche Leistungsausschlüsse.

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