Haushaltsversicherung
Welche Versicherung ist die passende? Ein Prämienvergleich lohnt sich auf jeden Fall! Sie sollten aber auch die Bedingungen genau lesen.
"Recht haben" heißt noch lange nicht "Recht bekommen". Das Risiko, einen Prozess zu verlieren, ist immer vorhanden. Ein verlorener Prozess kann hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge haben. Rechtsschutzversicherungen können Konsumenten/-innen dieses Kostenrisiko abnehmen.
In der Rechtsschutzversicherung gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine, die zumeist schon von den Versicherungen zu Rechtsschutzpaketen zusammengefasst sind und vom Konsumenten/von der Konsumentin je nach Rechtsschutzbedarf noch kombiniert, erweitert oder eingeschränkt werden können. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die häufigsten Angebote.
Die Kfz-Rechtsschutzversicherung stellt einen sinnvollen Schutz dar, da in diesem Bereich die häufigsten Schadensfälle auftreten.
Im Fahrzeug-Rechtsschutz sind der Eigentümer/die Eigentümerin, der Halter/die Halterin, der Zulassungsbesitzer/die Zulassungsbesitzerin, der Leasingnehmer/die Leasingnehmerin, der berechtigte Lenker/die berechtigte Lenkerin und die berechtigten Insassen mitversichert. Es kann entweder ein Fahrzeug versichert werden oder etwa auch die Fahrzeuge der gesamten Familie.
Enthält die Bereiche:
Zusätzlich kann vereinbart werden:
Sie verursachen beim Lenken eines fremden Fahrzeugs einen Verkehrsunfall. Die Lenker-Rechtsschutz bietet Ihnen als Lenker/-in des fremden Fahrzeugs grundsätzlich denselben Versicherungsschutz wie der Fahrzeug-Rechtsschutz (ausgenommen sind jedoch Schadenersatz-Ansprüche, die das vom Versicherungsnehmer/von der Versicherungsnehmerin gelenkte Fahrzeug betreffen).
Die häufigsten Schadensfälle betreffen im Privat-Rechtschutz den Vertrags-Rechtschutz, den Beratungs-Rechtsschutz und den Arbeitsgerichts-Rechtsschutz.
Im Privat-Rechtsschutz sind neben dem Versicherungsnehmer/der Versicherungsnehmerin üblicherweise auch Partner/-innen und minderjährige Kinder mitversichert.
Volljährige Kinder sind zumeist bis zum 25. Lebensjahr (teilweise auch länger, beispielsweise bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert, sofern diese noch in Ausbildung stehen beziehungsweise im gemeinsamen Haushalt wohnen und noch kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben. Die konkrete Regelung zur Mitversicherung volljähriger Kinder findet sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Der gekaufte Computer stürzt laufend ab. Der Händler bestreitet das Vorliegen eines Mangels. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte.
Ihre private Unfallversicherung zahlt nach einem Freizeit- oder Arbeitsunfall nicht, da die verbleibenden körperlichen Einschränkungen nicht auf den Unfall sondern auf bereits bestehende Abnützungen zurückzuführen seien. Ihr Rechtsschutz-Versicherer übernimmt die Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Unfall-Versicherung.
Die Abdeckung von Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen stellt eine sinnvolle Zusatzdeckung dar, die allerdings nicht von allen Versicherern angeboten wird.
ACHTUNG
Einige Anbieter schließen diese Zusatzdeckung bei Streitigkeiten gegen sich selbst aus. In diesen Fällen wäre es ratsam, die Rechtsschutz-Versicherung nicht bei jener Versicherung abzuschließen, bei der Ihre übrigen Versicherungsverträge (zum Beispiel Kfz-Kasko, Haushalts- beziehungsweise Eigenheimversicherung oder private Unfallversicherung) bestehen, sondern bei einer anderen, eigenen Rechtsschutzversicherung, die auch Versicherungsvertragsstreitigkeiten deckt.
Die in der Praxis häufig vorkommenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes (zum Beispiel mangelhafte Arbeiten bei der Errichtung eines Einfamilienhauses) sind laut den üblichen Versicherungsbedingungen leider generell ausgeschlossen. Teilweisen Schutz bietet hier zum Beispiel die ARAG an. Der Zusatzbaustein "Bauherren-Rechtsschutz" kann unter gewissen Voraussetzungen mitversichert werden. Die Versicherungsleistung ist allerdings mit maximal 10.000 Euro pro Versicherungsfall begrenzt, einem Betrag, der in einem Bauprozess erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft sein wird.
Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen sind in den letzten Jahren vermehrt aus der Deckung der Versicherungen entfernt worden. Im Streitfall ist die Deckung aber wichtig, da Gerichtsverfahren in diesem Bereich erfahrungsgemäß mit einem sehr hohen Kostenrisiko verbunden sind. Die Klauseln, die sich üblicherweise in Artikel 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) befinden, lauten zum Beispiel wie folgt: "Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anlage von Vermögen in Finanzinstrumenten gemäß § 48a Z 3 Börsegesetz und der damit zusammenhängenden Beratung, Vermittlung und Verwaltung."
Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss inwieweit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Finanzveranlagungen versichert sind oder nicht und lassen Sie sich in diesem Punkt ausführlich beraten. Zum Teil besteht auch eingeschränkter Schutz. In älteren Verträgen sind Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen öfters inkludiert. Achten Sie daher auch vor dem Abschluss eines Neuvertrages oder bei der Abänderung des alten Vertrages (zum Beispiel durch eine Konvertierung) darauf, ob dieser Punkt im neuen Vertrag mitversichert ist oder nicht.
Auf Ihrem Nachbargrundstück wird ein Haus errichtet. Sie wollen wissen, worauf Sie bei der Bauverhandlung achten müssen. Die Versicherung zahlt Ihnen eine Beratung durch einen Anwalt.
Sie wollen eine ungerechtfertigte Entlassung vor Gericht bekämpfen. Die Versicherung übernimmt die Kosten des Gerichtsverfahrens.
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt erkennt einen Unfall nicht als Arbeitsunfall an und lehnt jegliche Zahlung an Sie ab. Die Versicherung übernimmt die Kosten des Gerichtsverfahrens.
Enthält die Bereiche:
Zusätzlich kann vereinbart werden:
Achten Sie auf eine ausreichende Deckung. Denn hier sind oftmals nur sehr geringe Beträge versichert.
Die Versicherung übernimmt in diesen Fällen der außergerichtlichen Konfliktlösung genau definierte Kosten.
Ihr Grundstück wird durch angrenzende Bautätigkeiten beschädigt. Die Versicherung hilft bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Ihr Vermieter/Ihre Vermieterin verrechnet einen gesetzwidrig überhöhten Mietzins. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Es kommt zu einer Streitigkeit in einer Erbschaftsangelegenheit. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Hier ersetzt die Versicherung die Ansprüche des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin auf Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung, die beim Schädiger/bei der Schädigerin uneinbringlich sind.
Versicherungsschutz besteht beispielsweise aus Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern, Reisevermittlern, Reisebüros und Beherbergungsbetrieben, mit gewerblichen Vermietern von Freizeit- und Sportanlagen oder Sportgeräten sowie mit gewerblichen Vermittlern oder Erbringern von Dienstleistungen, die üblicherweise auf Reisen in Anspruch genommen werden oder im Notfall in Anspruch genommen werden müssen.
Der Versicherer übernimmt unter gewissen Voraussetzungen und Bedingungen Kosten für außergerichtliche Gutachten.
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Durchsetzung des Auskunfts-, Berechtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gem. §§ 26 bis 28 Datenschutzgesetz gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Bereich des Steuer-, Zoll- und Abgabenrechtes.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Versicherungsfälle aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit, sofern diese nur nebenberuflich ausgeübt wird.
Die Versicherungssummen (= Kosten, die von der Versicherung pro Schadensfall maximal übernommen werden) bewegen sich in unserem Vergleich in einer Bandbreite von 140.000 bis 400.000 Euro. 2 Versicherungen bieten sogar die unlimitierte Kostenübernahme an (mit Ausnahme einzelner Bausteine und Sonderleistungen, in denen es vereinbarte Kostenlimits gibt).
Für den Großteil der Rechtsschutzfälle sind auch die geringeren Versicherungssummen ausreichend. Bei langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren mit hohem Streitwert können aber höhere Versicherungssummen notwendig sein (zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall mit schweren Verletzungen und strittiger Verschuldensfrage). Bei vielen Anbietern kann die Versicherungssumme gegen einen Prämienzuschlag angehoben werden.
Vor Abschluss der Versicherung sollten Konsumenten/-innen zunächst klären, welchen Risiken sie ausgesetzt sind, die sie abdecken möchten. So können Risiken ausgeschieden werden, die gar nicht eintreten können (Wer zum Beispiel nie fremde Fahrzeuge lenkt, braucht auch keine Lenker-Rechtsschutzversicherung).
Andere Risiken wiederum könnten schon anderweitig abgedeckt sein (zum Beispiel Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungsrechtsschutz durch die AK-Mitgliedschaft; Mietrechtsschutz durch die Mitgliedschaft in einem Mieterverein). Zudem bieten auch Haftpflichtversicherungen (zum Beispiel KFZ-Haftpflicht oder Privathaftpflicht) Rechtsschutz zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen. Werden Sie daher nach einem Verkehrsunfall geklagt, zahlt die Prozesskosten ohnehin die Haftpflichtversicherung, wollen Sie jedoch selbst ohne Kostenrisiko klagen, brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung.
Der Versicherungsschutz beginnt meist zu dem in der Polizze angegebenen Zeitpunkt, sofern die Erstprämie rechtzeitig bezahlt wird.
Manche Leistungsbausteine sehen aber auch noch zusätzliche Wartefristen vor. Das heißt, der Beginn des Versicherungsschutzes wird bei manchen Risiken hinausgeschoben. Leistungen können dann nur für jene Versicherungsfälle beansprucht werden, die nach Ablauf der Wartefrist eingetreten sind. Die Wartefristen liegen je nach Risiko zwischen 3 Monaten (zum Beispiel für den Allgemeinen Vertragsrechtsschutz) und 12 Monaten (zum Beispiel für den Erbrechtsschutz).
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich nur für jene Ereignisse, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Hat sich der Schadensfall beziehungsweise der Verstoß gegen Rechtsvorschriften schon ereignet, kommt der Abschluss einer Versicherung zu spät.
Die Prämienunterschiede sind beträchtlich, ein Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall. Wer Mitglied eines Autofahrerclubs ist, fährt auch beim Club mit einer Kfz-Rechtsschutzversicherung recht gut.
Im Bereich des Privat-Rechtsschutzes weichen die Produkte stark voneinander ab. Wichtig ist hier der Abschluss eines auf die Bedürfnisse des Konsumenten genau abgestimmten Produktes. Damit Sie einen Vergleich haben sollten Sie einige Angebote einholen. Dazu haben wir für Sie einen Musterbrief vorbereitet.
Vergleichbare Produkte werden zu sehr verschiedenen Prämien angeboten. Ein Vergleich lohnt sich daher. Neben der Prämie sollten Sie beim Vergleich auf inkludierte Leistungen, Versicherungssumme und Leistungsausschlüsse achten. Fragen Sie nach Rabatten.
Manche Versicherer bieten besonders kostengünstige Pakete oder Prämiennachlässe für Singles beziehungsweise Senioren an.
Zahlung mit Einziehungsermächtigung spart bei vielen Versicherern die für unterjährige Prämienzahlung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich) verrechneten Zuschläge (bis zu 6 Prozent der Prämie).
Die Kombination von 2 Verträgen (zum Beispiel Privat- mit Kfz-Rechtsschutz) ist zumeist günstiger als 2 Einzelverträge.
Für einen Selbstbehalt im Schadensfall (zum Beispiel 10 Prozent der Versicherungssumme) bieten manche Versicherer eine (allerdings nicht allzu hohe) Prämienersparnis von 10 bis 15 Prozent an.
Damit die Versicherung im Schadensfall auch zahlt, muss der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin beim Versicherer noch vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes (am besten schriftlich) um Deckungszusage anfragen. Der Versicherer ist verpflichtet, darüber binnen 2 Wochen schriftlich zu entscheiden. Diese Frist ist maximal um 2 Wochen verlängerbar.
Wichtig ist auch, dass der Sachverhalt in der Schadensmeldung richtig und vollständig angegeben wird. Stellt sich im Gerichtsverfahren heraus, dass die Angaben falsch waren, kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Versicherungen aus der Deckung aussteigen. Dies kann sehr teuer kommen.
In der Rechtsschutzversicherung ist zumeist geregelt, dass die Geltendmachung eines Deckungsanspruchs auf 2 beziehungsweise 3 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags beschränkt ist, und zwar unabhängig davon, wann der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls erlangt.
Laut Urteil des OGH sind Klauseln unzulässig, bei denen die Ausschlussfrist allein auf den Ablauf der Nachhaftungsfrist abstellt. Denn hat der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin vor Ablauf der Ausschlussfrist keine wie immer gearteten Hinweise darauf, dass sich während der Vertragszeit ein Versicherungsfall ereignet haben könnte und erstattet er/sie unverzüglich nach Kenntnis vom Versicherungsfall eine Schadensanzeige an die Versicherung, müsste die Versicherung auch nach Ablauf der Nachhaftungsfrist noch Versicherungsdeckung einräumen.
Im Zusammenhang mit der Nachhaftung ist es daher wichtig, einen bereits während der Vertragslaufzeit beim früheren Versicherer eingetretenen Versicherungsfall, von dem Sie erst nach Ablauf der Nachhaftungsfrist Kenntnis erlangen, unverzüglich nach Kenntniserlangung dem früheren Versicherer zu melden, damit Sie hier noch Versicherungsschutz erlangen können.
Zum Artikel "Versicherung kündigen"
Zum Artikel "Versicherung kündigen"
Nach einem Versicherungsfall können unter bestimmten in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Voraussetzungen sowohl der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die wirksame Vereinbarung dieses Kündigungsrechtes im Schadensfall setzt jedoch voraus, dass das Kündigungsrecht des Versicherers an (ausgleichende) objektive Kriterien gebunden ist.
Unwirksam sind daher laut einem Urteil des OGH zum Beispiel jene Klauseln in Rechtsschutzverträgen, die dem Rechtschutzversicherer im Schadensfall ein de facto unbeschränktes Kündigungsrecht einräumen, dem Versicherungsnehmer/der Versicherungsnehmerin aber ein nur sehr eingeschränktes (zum Beispiel dann, wenn der Versicherer im Schadensfall eine Leistung zu Unrecht verweigert).
Unwirksam sind aber auch jene Klauseln, die dem Versicherer im Schadensfall nach Bestätigung des Versicherungsschutzes oder Erbringung der Leistung ein Kündigungsrecht einräumen, selbst wenn dem Versicherungsnehmer/der Versicherungsnehmerin in diesem Fall auch ein gleiches Kündigungsrecht eingeräumt wird. Denn dem Versicherer wird dadurch die Möglichkeit gegeben, Versicherungsprämien während eines langen Zeitraums zu lukrieren und beim ersten - noch so kleinen - (eben auch Bagatell-)Versicherungsfall den Rechtsschutzversicherungsvertrag zu kündigen, während der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin an der Kündigung im Schadensfall regelmäßig kaum Interesse hat, wenn der Vertrag ohnehin erfüllt wird (Urteil des OGH).
In einer weiteren Entscheidung hat der OGH eine Klausel zur Schadensfallkündigung als unzulässig beurteilt, die eine Kündigung durch die Versicherung ermöglicht, wenn diese innerhalb der letzten 2 Versicherungsjahre den Versicherungsschutz mindestens zweimal bestätigt oder dreimal eine Leistung erbracht hat (siehe Klausel 13 in OGH vom 25.11.2020, 7 Ob 156/20x).
Veräußert der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin sein/ihr Fahrzeug und erwirbt er/sie entweder kein Folgefahrzeug oder wünscht er/sie keinen Versicherungsschutz für das Folgefahrzeug, ist er/sie berechtigt, den Fahrzeugrechtsschutz für den PKW (nicht die übrigen Rechtsschutzbausteine) mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Die Kündigung ist zumeist innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der behördlichen Abmeldung des versicherten Fahrzeugs vorzunehmen (die genaue Regelung findet sich zumeist in Artikel 17 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung).
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
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