Betrüger am Tele­fon: Lassen Sie sich nicht ein­schüchtern

Immer wieder berichten Konsumenten/-innen von dubiosen Anrufen, in denen sie von vermeintlichen Unternehmen dazu aufgefordert werden,  Geld zu bezahlen oder bestimmte Daten herauszugeben. Da am Telefon meist wenig Zeit bleibt, um zu überlegen, ob die Forderung plausibel ist, besteht im Vergleich zu schriftlichen Zahlungsaufforderungen eine erhöhte Überrumpelungsgefahr. 

Die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich raten, sich von derartigen Anrufen nicht einschüchtern zu lassen und Ruhe zu bewahren. 

Lotterien, Inkasso­büros und Streaming­dienste 

Die Betrüger gehen dabei mit hoher krimineller Energie vor und lassen sich immer wieder neue Vorwände einfallen, um an Geld zu kommen: 

Angebliche Wett- und Lotterieunternehmen behaupten etwa, man hätte vor Jahren an einem Gewinnspiel teilgenommen und müsse nun eine bestimmte Gebühr bezahlen, bevor es zur Auszahlung des Millionengewinnes komme.

Der große Gewinn ist dabei natürlich nur erfunden, es besteht darüber hinaus auch kein Grund zur Sorge:
Wurden Sie tatsächlich einmal angerufen und zur Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Wett- oder Lotteriedienstleistung überredet, sind derartige Verträge in Österreich ganz klar ungültig. Sie müssten laut Gesetz schriftlich bestätigt werden, um gültig zu sein. 

Andere Anrufer geben sich wiederum als Inkassobüros oder Anwälte aus und drohen telefonisch mit einer Klage, wenn man bestimmte, erfundene Forderungen nicht innerhalb der nächsten Tage bezahlt. Meist soll der Betrag auf ein ausländisches Konto eingezahlt werden oder Konsumenten/-innen werden aufgefordert, sich anonyme Prepaid-Kreditkarten zu kaufen, damit die Zahlung nicht zum Empfänger nachverfolgt werden kann. 

Sie sollten keine Zusagen am Telefon machen und im Zweifel immer schriftliche Unterlagen anfordern, die das Gesagte beweisen. 

Datenklau mit „Microsoft“-An­rufen 

Seit einigen Jahren berichten Konsumenten/-innen auch immer wieder von Anrufen angeblicher Mitarbeiter/-innen der Firma Microsoft.

Diese behaupten der Computer sei durch Schadsoftware gefährdet und drängen die Opfer dazu, ein bestimmtes Programm zu installieren, um dann per Fernwartung vollen Zugriff auf den Computer zu erlangen. In einer anderen Variante dieser Betrugsmasche ist am PC tatsächlich bereits ein Virus installiert, der am Bildschirm die Meldung zeigt, man solle eine bestimmte Servicenummer anrufen. Folgt man dieser Anweisung, wird von dem angeblichen Support-Mitarbeiter ebenfalls per Fernwartung versucht auf gespeicherte Daten am PC zuzugreifen. Zusätzlich werden später oft hohe Forderungen wegen der vermeintlichen Virenbeseitigung gestellt. 

Phishing-Gefahr ist groß

Das Hauptziel ist in beiden Fällen an persönliche Daten und Passwörter der Opfer zu gelangen. Bei Anrufen von angeblichen Microsoft-Mitarbeitern/-innen sollte man einfach auflegen und die Nummer eventuell gleich am Telefon für die Zukunft blockieren. Microsoft führt laut eigenen Angaben keine unaufgeforderten Telefonanrufe durch, um Geräte zu reparieren. Der Support erfolgt fast ausschließlich über E-Mail. 

Ist man bereits auf eine derartige Betrugsmasche hereingefallen, raten die Konsumentenschützer/-innen dazu, den PC mittels Antivirensoftware zu überprüfen und alle relevanten Passwörter zu ändern. Hat man heikle Daten wie PIN-Codes für eine Kreditkarte am Computer gespeichert, sollte man auch unverzüglich seine Bank kontaktieren, um weiteren finanziellen Schaden zu verhindern. 

TIPP: SO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG

  • Bedenken Sie, dass Zahlungsaufforderungen von seriösen Unternehmen per Post an Sie gesandt werden (in Ausnahmefällen auch per E-Mail) und eine nachvollziehbare Bankverbindung im jeweiligen Herkunftsland des Unternehmens für die Zahlung angeführt ist.

  • Lassen Sie sich am Telefon zu nichts drängen und geben Sie keine persönlichen Daten bekannt. Fordern Sie im Zweifel die Zusendung von schriftlichen Unterlagen an und beenden Sie danach das Gespräch.

  • Sollten Sie dubiose Anrufe erhalten, können Sie sich auch direkt bei den genannten Organisationen (etwa Microsoft, Inkassobüros, Anwaltskanzleien) erkundigen. Verwenden Sie dazu die Anschrift, E-Mail Adresse oder Telefonnummer der offiziellen Homepage.

  • Seien Sie besonders misstrauisch, wenn nicht nachverfolgbare Zahlungsformen wie Prepaid-Kreditkarten oder Bargeldtransfers über Western Union beziehungsweise Überweisungen auf ausländische Konten gefordert werden.     


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