Auto: So ver­sichern Sie sich richtig 

Kfz-Haftpflicht­versicher­ung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie gibt es kein Kennzeichen.

Was ist versichert?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt gerechtfertigte Ansprüche, die aufgrund eines von Ihnen verschuldeten Unfalls bei dritten Personen entstehen können (etwa Schmerzengeld, Verdienstentgang, Schäden am Auto des Unfallgegners/der Unfallgegnerin, Regress-Forderungen von der Sozialversicherung für den Krankenhaus-Aufenthalt, Heilkosten). Außerdem hilft sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. 

 Nicht versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug selbst. Diese können durch eine Kasko-Versicherung abgedeckt werden.

Wahl der Versicherungssumme

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt 7,79 Millionen Euro. Diese kann mit geringem Prämienzuschlag erhöht werden. Bei der Versicherungssumme sollten Sie nicht sparen, denn die Ansprüche gegen Sie können sehr hoch sein. Wir haben unseren Mustervergleichen eine Versicherungssumme von 19 bis 20 Millionen Euro zugrunde gelegt.

Hinweis

Achten Sie unbedingt auf die rechtzeitige Prämienzahlung, da es ansonsten nach einem Unfall zu existenzbedrohenden Rückforderungen durch die Versicherung kommen kann. 

Sollte es Ihnen passieren, dass Sie von bereits 3 Versicherungen abgelehnt wurden, können Sie vom Versicherungsverband die Zuweisung eines Versicherers verlangen. Dies hat in der Regel allerdings eine höhere Versicherungsprämie zur Folge.

Kasko-Ver­sicherung: Voll- oder Teil­kasko?

Schäden am Fahrzeug können Sie mit einer Voll- oder Teilkasko-Versicherung absichern.

  • Teilkasko-Versicherung 
    Die Teilkasko-Versicherung deckt üblicherweise Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion sowie Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch oder Hochwasser, allenfalls auch durch Dachlawinen. Ebenfalls versichert sind zumeist Zusammenstöße mit Haarwild und gegebenenfalls anderen Tieren sowie Bruchschäden an großen Gläsern wie Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Panoramadach und Heckscheibe.

  • Vollkasko-Versicherung 
    Bei der Vollkasko-Versicherung sind zusätzlich auch (eigenverschuldete) Unfälle gedeckt.

Im Detail gibt es in den Produkten enorme Leistungsunterschiede: Zum Beispiel, ob Parkschäden, Vandalismus oder grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind. Unterschiede gibt es auch bei der Höhe des Selbstbehaltes und ob dieser auf alle Schäden zur Anwendung kommt.

 Mitversichert werden kann auch eine erhöhte Totalschadenleistung bei noch neuwertigen Fahrzeugen. Eine GAP-Deckung wiederum schließt bei einem Totalschaden beispielsweise eines Leasingfahrzeuges die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kasko-Versicherung bezahlt, und dem aus der Leasingfinanzierung noch offenen Abrechnungsbetrag (dazu ein Beispiel: Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des Unfalls beträgt 10.000 Euro, der offene Abrechnungsbetrag 13.000 Euro. Die Differenz von 3.000 Euro wird durch die GAP-Deckung gedeckt).

Wann liegt ein Totalschaden vor?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Versicherung einen Totalschaden am PKW feststellt. Dieser liegt in der Kfz-Kaskoversicherung laut den üblichen Bedingungen meist schon dann vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich des Restwerts (Wrackwerts) den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Restwert wird meist über sogenannte „Wrackbörsen“ ermittelt. Dabei handelt es sich um Onlineplattformen, bei denen Händler auf das Wrack bieten können.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ein Totalschaden erst vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 10 Prozent übersteigen. Bis zu dieser Grenze werden die Reparaturkosten zur Gänze übernommen (siehe dazu unseren Artikel Totalschaden beim Auto)

Als Versicherungsleistung erhalten Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Wrackwert abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Den Wrackwert bekommen Sie vom Bestbieter der Wrackbörse ersetzt. 

Tipp

Vergleichen Sie daher nicht nur die Prämien, sondern unbedingt auch den Leistungsumfang. 

Kfz-Versicher­ung: Darauf soll­ten Sie achten

Versicherungen vergleichen

Immer wieder überprüfen: Unsere Erhebungen zeigen, dass zwischen den einzelnen Versicherungen sehr hohe Prämienunterschiede bestehen. Holen Sie daher vor dem Abschluss oder vor dem Wechsel der Kfz-Versicherung mehrere Angebote ein. Eine ungefähre Orientierung können auch die im Internet kostenlos angebotenen Versicherungsrechner geben. Es ist hier allerdings ratsam, mehrere Vergleichsportale aufzusuchen, denn kein Onlineportal bietet die Tarife aller Versicherer an. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich an eine/einen Versicherungsmakler:in zu wenden. Die Versicherer wechseln häufig ihre Angebote, schon im nächsten Jahr können die Prämien ganz anders gestaltet sein. Daher gilt, regelmäßiges vergleichen – alle 1 bis 2 Jahre - lohnt sich.

Schöpfen Sie Rabattmöglichkeiten aus

Egal ob für Wenigfahrer:innen, Beamt:innen oder die Meldung eines Fahrzeugs in einer bestimmten Region, es gibt viele verschiedene Rabatte.

Jährlich zahlen

Wenn Sie eine jährliche Prämienzahlung vereinbaren, können Sie Zuschläge für unterjährige Zahlungen sparen, die bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung anfallen. So erhöht sich zum Beispiel die motorbezogene Versicherungssteuer bei monatlicher Zahlung um 10 Prozent.

Ab 1.10.2020

Mit 1. Oktober 2020 wird eine konsumentenpolitische Forderung der AK Oberösterreich umgesetzt:

Für Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen werden, entfallen die unterjährigen Zuschläge für die motorbezogene Versicherungssteuer (6 Prozent bei halbjährlicher, 8 Prozent bei vierteljährlicher oder 10 Prozent bei monatlicher Zahlung).

Übertragung der Bonus-Stufe von Verwandten

Fahreinsteiger:innen werden im Bonus-Malus-System auf Stufe 9 eingereiht. Befindet sich in Ihrem Verwandtenkreis jemand, der demnächst das Autofahren aufhören will? Falls ja, kann die erworbene oft deutlich geringere Einstufung übernommen werden. 

Prämien-Stufe verhandeln

Verhandeln können Sie bei einem Neuvertrag auch über die Prämien-Stufe. Nicht überall landen Neueinsteiger:innen automatisch in der kostenintensiven Stufe 9. Bedenken Sie allerdings, dass die bessere Einstufung nur intern mit der jeweiligen Versicherung gilt. Bei einem Versicherungswechsel gilt die Verbandsstufe.

Freischaden

Manche Tarife beinhalten einen Freischaden. Ein Unfall führt dann zu keiner höheren Prämie.

Selbstbehalte für Junglenker oder Senioren

Manche Tarife enthalten für Junglenker:innen und/oder Senior:innen spezielle Selbstbehalte, wenn diese einen Schaden verursachen. Hier können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Diese Selbstbehalte kann man bei gewissen Versicherungsunternehmen durch Zuschläge auf die Prämien wegversichern.

Selbstbehalt individuell abstimmen

Gerade die Wahl eines (für Sie persönlich passenden) Selbstbehaltes kann die Prämie in der Kasko-Versicherung deutlich verringern. Bei manchen Versicherungen lässt sich dieser Eigenanteil wieder dadurch reduzieren, dass man Reparaturen in einer Vertragswerkstätte des jeweiligen Versicherers durchführen lässt.

Grobe Fahrlässigkeit

Verursacht der/die Versicherte grob fahrlässig einen Unfall, etwa durch Missachten einer roten Ampel, entfällt in der Kasko-Versicherung zumeist die Leistung. Die Frage, ob ein Verhalten grob fahrlässig war oder nicht, führt immer wieder zu Streitfällen. Um dies zu vermeiden, können Sie bei vielen Versicherungen auch grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichern.

Vorschadensbesichtigung

Manche Versicherer verlangen vor Abschluss einer Kasko-Versicherung die Besichtigung des Fahrzeugs auf Vorschäden. Achten Sie darauf, dass diese auch tatsächlich erfolgt. Denn unterbleibt die Vorbesichtigung, sehen diese Versicherungen im Schadenfall die Erhöhung des vereinbarten Selbstbehalts vor.  

Unterversicherung vermeiden - Sonderausstattung

Als Versicherungssumme wird bei der Kaskoversicherung zumeist der ursprüngliche Listenpreis des Fahrzeuges bei der erstmaligen Zulassung herangezogen. Achten Sie darauf, dass die richtige Versicherungssumme vereinbart wird und nicht ein allenfalls günstigerer Kaufpreis, damit Sie im Schadensfall nicht unterversichert sind. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Sonderausstattung ausreichend mitversichert ist, da es im Schadensfall sonst ebenfalls zu einer Unterversicherung kommen kann. 

Manche Versicherer bieten für Gebrauchtwagen auch eine Zeitwert-Kasko an. Die Prämien-Berechnung erfolgt dabei nach dem aktuellen Zeitwert des Autos und nicht, wie sonst üblich, nach dem Listenpreis. 

Rechtsschutz-Versicherung

Eine Rechtsschutzversicherung fürs Auto macht Sinn. Diese hilft Ihnen in Streitfällen nach einem Verkehrsunfall bei der aktiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Insassen-Unfallversicherung

Eine Insassen-Unfallversicherung wird häufig beim Abschluss einer Kfz-Versicherung mitangeboten. Diese ist aber nur beschränkt sinnvoll. Denn Insassen sind bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lenkers/der Lenkerin beziehungsweise des Unfallgegners/der Unfallgegnerin abgesichert. Überlegenswert ist daher allenfalls der Abschluss eingeschränkt auf den Lenker/die Lenkerin. Da die Deckungssummen hier aber meist eher gering sind, sollte man sich als Lenker:in besser durch eine eigene private Unfallversicherung mit ausreichender Deckung absichern. Diese zahlt nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern generell bei Freizeit- und Arbeitsunfällen. 

Doppelversicherung bei Assistance vermeiden

Manche Versicherungspakete umfassen auch Assistance-Pakete und Schutzbriefe, die Pannenhilfe und Unterstützung bei Unfällen bieten. Manche dieser Leistungen könnten schon in einer allenfalls bestehenden Mitgliedschaft in einem Autofahrerclub oder einer Mobilitätsgarantie des Autoherstellers enthalten sein.

Kündigen? Aber bitte richtig!

Kfz-Haftpflicht-Versicherung

  • Gesetzliches Kündigungsrecht
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenem Brief) und spätestens 1 Monat vor Ablauf bei der Versicherung einlangen.
     
  • Verkauf des Fahrzeuges
    Wird das haftpflichtversicherte Fahrzeug verkauft, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer/die Käuferin über, der/die den Versicherungsvertrag aber kündigen kann.

  • Prämienerhöhung durch Versicherung
    Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es, wenn die Versicherung die Prämie einseitig erhöht. In diesem Fall können Sie den Vertrag binnen 1 Monats, nachdem Ihnen die Versicherung die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat, kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam, frühestens jedoch mit dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung.

  • Im Schadenfall
    Bei Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl Sie als auch die Versicherung kündigen.

Kasko-Versicherung

  • Gesetzliches Kündigungsrecht
    Verträge mit einer befristeten Laufzeit von mehr als 3 Jahren können Konsument:innen zum Ablauf des 3. Jahres und dann jährlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf des 3. beziehungsweise eines folgenden Versicherungsjahres beim Versicherer einlangen.

  • Verkauf des Fahrzeugs
    Wird das Fahrzeug verkauft, geht die Kasko-Versicherung automatisch auf den Käufer/die Käuferin über, der/die den Versicherungsvertrag aber kündigen kann.

  • Vertragliches Kündigungsrecht
    Der Vertrag könnte weitere Kündigungsrechte vorsehen, zum Beispiel ein jährliches Kündigungsrecht wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, ein Kündigungsrecht im Schadenfall oder beispielsweise auch bei Prämienerhöhung (sehen Sie diesbezüglich in der Polizze und den Versicherungsbedingungen nach). 

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