Paar steht vor Anzeigetafel am Flughafen
Paar steht vor Anzeigetafel am Flughafen © -, AKOÖ

Flug verspätet, überbucht oder annulliert? #akhilft

Die Reiselust steigt, aber auch das Zittern um die Flüge beginnt: Zu befürchten sind Verspätungen, gecancelte Flüge und lange Schlangen vor dem Check-in. Passagier-Anstürme sowie Personalmangel führen auf Flughäfen und bei Fluggesellschaften zu Problemen. Haben Sie das bereits selbst erlebt?

Unser Hilfsangebot

Ihr Flug wurde überbucht, ist verspätet oder gar annulliert? Laden Sie den jeweiligen Musterbrief runter und fordern Sie Ihre Ansprüche ein.

Ansprüche bei überbuchtem Flug einfordern:

Musterbrief "Überbucht"


Ansprüche bei verspätetem Flug einfordern:

Musterbrief "Verspätet"


Ansprüche bei ausgefallenem Flug einfordern:

Musterbrief "Annulliert"

Exklusiv für Oberösterreich

Die Fluglinie lehnt Ihre Ansprüche ab oder antwortet gar nicht? Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt Sie - als AK-Mitglied oder wenn Sie in Oberösterreich wohnen - bei der Rückforderung.

Unser Support-Angebot



Was Reisende wissen sollten

Welche Rechte Sie bei Überbuchung, Flugabsagen und größeren Ver­spät­ung­en haben, finden Sie in der EU-Fluggastrechte-Verordnung .

Damit Sie diese Rechte geltend machen können, müssen Sie zur angegebenen Board­ing­time oder 45 Minuten vor Abflug eingecheckt haben. Vor­aus­setz­ung ist auch, dass der Flug von einem EU-Land ausgeht. Bei Flügen aus einem Drittland in die EU muss die Fluglinie ihren Sitz in der EU haben.

BEISPIEL

Bei Flügen aus dem Vereinigten Königreich mit einer Nicht-EU-Airline gilt nicht die Fluggastrechte-Verordnung, sondern die nationalen Regeln. Fliegen Sie aber zum Beispiel mit den Austrian Airlines (Sitz in EU) von London nach Wien, dann gilt die Verordnung sehr wohl!

Über­­prüfen Sie Ihre An­­sprüche!

Überprüfen Sie mit dieser App schnell und einfach Ihre Ansprüche bei Verspätung, Überbuchung und Annullierung von Flügen. Hier geht's zur APP

Pünktlich – und trotz­­dem den Flug ver­­säumt?

Oft kommt es vor allem aufgrund von Personalmangel bei hohen Passagierzahlen zu verzögerten Security-Checks oder Check-ins an den Flughäfen.

TIPP

  • Die Flugzeiten immer im Auge behalten, unbedingt rechtzeitig am Flughafen sein.

  • Durch einen Online-Check-in lässt sich meist Zeit sparen.

  • Droht das Verpassen des Fluges wegen langer Wartezeiten beim Security-Check, bitten Sie das Flughafenpersonal darum, vorgezogen zu werden, um den Flug rechtzeitig zu erreichen. Wenn Sie nicht auf sich aufmerksam machen, droht eine Kürzung Ihrer Ansprüche.

  • Verpassen Sie aufgrund der langen Wartezeiten dennoch den Flug, dokumentieren Sie, dass Sie rechtzeitig am Flughafen waren (etwa durch Fotos mit erkennbarer Uhrzeit am Flughafen).

Ihre Rechte bei Über­­buchung eines Flugs

Die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, vorweg nach Freiwilligen zu such­en, die vom Flug zurücktreten. Fluggäste, deren Flug überbucht ist, haben folgende Rechte:

Ein Wahlrecht zwischen

  • der vollständigen Rückerstattung des Preises für den nicht konsumierten Teil der Reise oder auch des gesamten Ticketpreises, wenn der Flug ins­ge­samt zwecklos geworden ist,
  • der schnellstmöglichen anderweitigen Beförderung zum Ziel oder
  • einer Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.

Sie haben Anrecht auf:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen abhängig von der Warte­zeit 
  • eine Übernachtung im Hotel (wenn notwendig)
  • 2 Telefonate, E-Mails, Telexe oder Faxe

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung:

 FlugFlugstreckeEntschädigung
alle Flügebis 1.500 km250 Euro
Flüge in der EUüber 1.500 km400 Euro
andere Flügevon 1.500 km
bis 3.500 km
400 Euro
alle übrigen Flüge
(gilt für:
Linien­flüge,
Charter­flüge,
Pauschal­reisen)
über 3.500 km600 Euro

Flug wird ab­­gesagt – was tun?

Fluggäste, deren Flug abgesagt wird, haben folgende Rechte:

Ein Wahlrecht zwischen

  • der vollständigen Rückerstattung des Preises für den nicht konsumierten Teil der Reise oder auch des gesamten Ticketpreises, wenn der Flug ins­ge­samt zwecklos geworden ist
  • der schnellstmöglichen anderweitigen Beförderung zum Ziel oder
  • einer Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt. 

Sie hab­en Anrecht auf:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen abhängig von der Warte­zeit
  • eine Übernachtung im Hotel (wenn notwendig)
  • 2 Telefonate, E-Mails, Telexe oder Faxe

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung:

 FlugFlugstreckeEntschädigung
alle Flügebis 1.500 km250 Euro
Flüge in der EUüber 1.500 km400 Euro
andere Flügevon 1.500 km
bis 3.500 km
400 Euro
alle übrigen Flüge
über 3.500 km600 Euro

Wann gibt es keine Ent­schädigung?

Keine Entschädigung gibt es, wenn die Fluggesellschaft 2 Wochen vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung informiert oder wenn bei späterer Information innerhalb genau bezeichneter Fristen eine zumutbare anderweitige Beförderung angeboten wird.

Die Airline muss keine Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn die Flugabsage durch außer­ge­wöhn­liche Umstände bedingt ist, die sich mit zumutbaren Mitteln nicht vermeiden lassen. Solche Umstände sind zum Beispiel: Plötzlicher Vulkanausbruch und Annullierung des Fluges wegen der Aschewolke, behördliche Sperre des Luftraumes (etwa nach einem Terroranschlag) oder Streik des Flughafenpersonals (jedoch keine innerbetrieblichen Streiks der Airline).

Ent­schädigung auch bei Technik­problemen

Technische Probleme befreien die Fluggesellschaften normalerweise nicht von der Zahlung der Entschädigung. Eine Ausnahme gilt jedoch für technische Probleme, die auf Grund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätig­keit der Airline sind und von ihr tatsächlich nicht beherrschbar sind, wie zum Beispiel tech­nische Defekte infolge eines Sabotageaktes.

Flug vorverlegt? Es gibt Entschädigung

Wird der Flug um mehr als 1 Stunde vorverlegt, gilt er laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs als annulliert. Positiv für Betroffene: Ihnen steht in diesem Fall dieselbe finanzielle Entschädigung wie bei der Absage des Fluges (je nach Entfernung 250 bis 600 Euro) zu.
Ausnahme: Wenn der Flug nicht mehr als 2 Stunden vorverlegt wird und Fluggäste darüber mindestens 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit informiert werden, muss die Fluglinie keine Entschädigung leisten.  

Flug ist ver­­spätet – was tun?

Bei Verspätungen von 2 Stunden (Flüge bis 1.500 km) beziehungsweise 3 Stunden (Flüge in der EU über 1.500 km und andere Flüge von 1.500 km bis 3.500 km) beziehungsweise 4 Stunden (alle übrigen Flüge) haben Reisende Anspruch auf:

  • Hotelunterbringung (falls notwendig)
  • 2 Telefongespräche, E-Mails, Telexe oder Faxe

TIPP

Sollte Ihnen dies die Airline nicht anbieten, bewahren Sie etwaige Belege über Restaurant-, Taxi- oder Hotelkosten auf!

Ihr Flug hat mehr als 5 Stunden Verspätung?
Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden können die Fluggäste jedenfalls vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Erstattung des Flugpreises ver­langen.

Entschädigung bei Flugverspätung ab 3 Stunden

Zusätzlich haben Sie bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden An­spruch auf eine Entschädigung:

FlugFlugstreckeEntschädigung
alle Flügebis 1.500 km250 Euro
Flüge in der EUüber 1.500 km400 Euro
andere Flügevon 1.500 km
bis 3.500 km
400 Euro
alle übrigen Flüge
über 3.500 km600 Euro

Die Airline muss keine Ausgleichszahlung leisten, wenn die Verspätung durch außer­ge­wöhnliche Umstände bedingt ist, die sich mit zumutbaren Mitteln nicht ver­meid­en lassen. Solche Umstände sind zum Beispiel: Plötzlicher Vulkanausbruch und Annullierung des Fluges wegen der Aschewolke, behördliche Sperre des Luftraumes (etwa nach einem Terroranschlag), Streik des Flughafenpersonals (jedoch keine innerbetrieblichen Streiks der Airline).

TIPP

Lassen Sie sich die Verspätung am besten vor Ort vom Flugpersonal bestätigen. Auch der Grund für die Verspätung sollte angeführt sein. 

Wie machen Sie Ihre Rechte nun geltend?

Wenden Sie sich schriftlich an die Airline, die Sie in den Urlaub fliegt, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. 

Vorsicht! Das ist nicht immer die Fluggesellschaft, mit der Sie den Beförderungsvertrag geschlossen haben!

Leider kennen noch immer zu wenige Konsument:innen ihre Rechte bei Flug­problemen. Deshalb lohnt es sich für die Airlines, knapp zu kalkulieren und Ver­spätungen, Um­buchungen und Annullierungen in Kauf zu nehmen. Sie sollten sich das nicht ge­fallen lassen.

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