Beschweren in jeder Sprache
Reklamieren in allen europäischen Sprachen - eine neue App der Europäischen Verbraucherzentren macht es möglich.
Die Reiselust steigt, aber auch das Zittern um die Flüge beginnt: Zu befürchten sind Verspätungen, gecancelte Flüge und lange Schlangen vor dem Check-in. Passagier-Anstürme sowie Personalmangel führen auf Flughäfen und bei Fluggesellschaften zu Problemen. Haben Sie das bereits selbst erlebt?
Unser Hilfsangebot
Ihr Flug wurde überbucht, ist verspätet oder gar annulliert? Laden Sie den jeweiligen Musterbrief runter und fordern Sie Ihre Ansprüche ein.
Ansprüche bei überbuchtem Flug einfordern:
Musterbrief "Überbucht"Ansprüche bei verspätetem Flug einfordern:
Musterbrief "Verspätet"Ansprüche bei ausgefallenem Flug einfordern:
Musterbrief "Annulliert"Exklusiv für Oberösterreich
Die Fluglinie lehnt Ihre Ansprüche ab oder antwortet gar nicht? Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt Sie - als AK-Mitglied oder wenn Sie in Oberösterreich wohnen - bei der Rückforderung.
Unser Support-AngebotWelche Rechte Sie bei Überbuchung, Flugabsagen und größeren Verspätungen haben, finden Sie in der EU-Fluggastrechte-Verordnung .
Damit Sie diese Rechte geltend machen können, müssen Sie zur angegebenen Boardingtime oder 45 Minuten vor Abflug eingecheckt haben. Voraussetzung ist auch, dass der Flug von einem EU-Land ausgeht. Bei Flügen aus einem Drittland in die EU muss die Fluglinie ihren Sitz in der EU haben.
BEISPIEL
Bei Flügen aus dem Vereinigten Königreich mit einer Nicht-EU-Airline gilt nicht die Fluggastrechte-Verordnung, sondern die nationalen Regeln. Fliegen Sie aber zum Beispiel mit den Austrian Airlines (Sitz in EU) von London nach Wien, dann gilt die Verordnung sehr wohl!Überprüfen Sie mit dieser App schnell und einfach Ihre Ansprüche bei Verspätung, Überbuchung und Annullierung von Flügen. Hier geht's zur APP
Oft kommt es vor allem aufgrund von Personalmangel bei hohen Passagierzahlen zu verzögerten Security-Checks oder Check-ins an den Flughäfen.
TIPP
Die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, vorweg nach Freiwilligen zu suchen, die vom Flug zurücktreten. Fluggäste, deren Flug überbucht ist, haben folgende Rechte:
Flug | Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|---|
alle Flüge | bis 1.500 km | 250 Euro |
Flüge in der EU | über 1.500 km | 400 Euro |
andere Flüge | von 1.500 km bis 3.500 km | 400 Euro |
alle übrigen Flüge (gilt für: Linienflüge, Charterflüge, Pauschalreisen) | über 3.500 km | 600 Euro |
Fluggäste, deren Flug abgesagt wird, haben folgende Rechte:
Flug | Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|---|
alle Flüge | bis 1.500 km | 250 Euro |
Flüge in der EU | über 1.500 km | 400 Euro |
andere Flüge | von 1.500 km bis 3.500 km | 400 Euro |
alle übrigen Flüge | über 3.500 km | 600 Euro |
Keine Entschädigung gibt es, wenn die Fluggesellschaft 2 Wochen vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung informiert oder wenn bei späterer Information innerhalb genau bezeichneter Fristen eine zumutbare anderweitige Beförderung angeboten wird.
Die Airline muss keine Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn die Flugabsage durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, die sich mit zumutbaren Mitteln nicht vermeiden lassen. Solche Umstände sind zum Beispiel: Plötzlicher Vulkanausbruch und Annullierung des Fluges wegen der Aschewolke, behördliche Sperre des Luftraumes (etwa nach einem Terroranschlag) oder Streik des Flughafenpersonals (jedoch keine innerbetrieblichen Streiks der Airline).
Technische Probleme befreien die Fluggesellschaften normalerweise nicht von der Zahlung der Entschädigung. Eine Ausnahme gilt jedoch für technische Probleme, die auf Grund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Airline sind und von ihr tatsächlich nicht beherrschbar sind, wie zum Beispiel technische Defekte infolge eines Sabotageaktes.
Wird der Flug um mehr als 1 Stunde vorverlegt, gilt er laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs als annulliert. Positiv für Betroffene: Ihnen steht in diesem Fall dieselbe finanzielle Entschädigung wie bei der Absage des Fluges (je nach Entfernung 250 bis 600 Euro) zu.
Ausnahme: Wenn der Flug nicht mehr als 2 Stunden vorverlegt wird und Fluggäste darüber mindestens 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit informiert werden, muss die Fluglinie keine Entschädigung leisten.
Bei Verspätungen von 2 Stunden (Flüge bis 1.500 km) beziehungsweise 3 Stunden (Flüge in der EU über 1.500 km und andere Flüge von 1.500 km bis 3.500 km) beziehungsweise 4 Stunden (alle übrigen Flüge) haben Reisende Anspruch auf:
TIPP
Sollte Ihnen dies die Airline nicht anbieten, bewahren Sie etwaige Belege über Restaurant-, Taxi- oder Hotelkosten auf!Ihr Flug hat mehr als 5 Stunden Verspätung?
Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden können die Fluggäste jedenfalls vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Erstattung des Flugpreises verlangen.
Zusätzlich haben Sie bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung:
Flug | Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|---|
alle Flüge | bis 1.500 km | 250 Euro |
Flüge in der EU | über 1.500 km | 400 Euro |
andere Flüge | von 1.500 km bis 3.500 km | 400 Euro |
alle übrigen Flüge | über 3.500 km | 600 Euro |
Die Airline muss keine Ausgleichszahlung leisten, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, die sich mit zumutbaren Mitteln nicht vermeiden lassen. Solche Umstände sind zum Beispiel: Plötzlicher Vulkanausbruch und Annullierung des Fluges wegen der Aschewolke, behördliche Sperre des Luftraumes (etwa nach einem Terroranschlag), Streik des Flughafenpersonals (jedoch keine innerbetrieblichen Streiks der Airline).
TIPP
Lassen Sie sich die Verspätung am besten vor Ort vom Flugpersonal bestätigen. Auch der Grund für die Verspätung sollte angeführt sein.Wenden Sie sich schriftlich an die Airline, die Sie in den Urlaub fliegt, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Vorsicht! Das ist nicht immer die Fluggesellschaft, mit der Sie den Beförderungsvertrag geschlossen haben!
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
Vollmacht
Musterbriefe
Broschüre
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0