Kein generelles Umtausch­recht im Geschäft

Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Recht auf Umtausch oder Rückgabe, wenn die Ware einwandfrei ist. Händler:innen sind rechtlich nicht verpflichtet, gekaufte Produkte zurückzunehmen.

Viele Geschäfte zeigen sich allerdings kulant und bieten freiwillig einen Umtausch, eine Gutschrift oder sogar eine Geld-zurück-Garantie an. Ob und unter welchen Bedingungen ein Umtausch möglich ist, bestimmen jedoch die Unternehmen selbst.

TIPP

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Produkt passt oder gefällt, klären Sie bereits beim Kauf, ob ein Umtausch möglich ist. Vereinbaren Sie dabei auch gleich, wie lange die Rückgabe möglich ist. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich, das Umtauschrecht am Kassabon oder auf der Rechnung vermerken zu lassen.

Rücktritts­recht beim Online-Kauf

Beim Einkauf im Internet gelten andere Regeln. Verbraucher:innen haben grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Ware zurückschicken. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware und nachdem Sie korrekt über Ihr Rücktrittsrecht informiert wurden. Unternehmen können jedoch festlegen, dass die Kosten für die Rücksendung von den Kund:innen zu tragen sind.

Da (Weihnachts)Geschenke oft bereits frühzeitig bestellt und geliefert werden, sodass die 14-tägige Rücktrittsfrist nach der Übergabe des Geschenks bereits abgelaufen ist, bieten einige Internet-Shops freiwillig eine längere Rücktrittsfrist an. Achten Sie bei der Bestellung auf eine solche.  

Achtung bei der Ver­packung

Bewahren Sie nach dem Kauf möglichst Verpackung und Originalkarton auf. Viele Händler:innen verlangen bei einer Rückgabe oder beim Umtausch die Rücksendung in der Originalverpackung. Im Online-Handel darf Ihnen das Rücktrittsrecht deshalb aber nicht verweigert werden!

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