Anzahl inländischer Arbeitgeber und Pensionsstellen
Formular L1 bei Arbeitnehmerveranlagung
Im Formular zur Arbeitnehmerveranlagung müssen Sie angeben, von wie vielen inländischen Arbeitgebern oder Pensionsstellen Sie im Steuerjahr Bezüge erhalten haben. Das Finanzamt kann damit überprüfen, ob alle entsprechenden Jahreslohnzettel eingegangen sind.
Zur Übermittlung der Jahreslohnzettel ist der Arbeitgeber bis Ende Februar
verpflichtet.
Ist die Anzahl der Bezugsstellen falsch angegeben und langt ein Jahreslohnzettel erst nach Bescheiderstellung ein, erhalten Sie einen neuen Bescheid – möglicherweise mit einer Nachforderung.
AK-TIPP
Arbeitsmarktservice, Gesundheits-, Urlaubs- und Abfertigungskassen sowie Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH zählen nicht als gehalts- oder pensionsauszahlende Stelle.