Konsumentenschützer erfolgreich gegen Tuningclub aus Deutschland
Diverse Auto-Messen bieten neben interessanten Neuheiten leider auch Anbieter, die den Konsumentinnen und Konsumenten weniger Freude bereiten.
So gab es immer wieder Beschwerden über den Europa Reise Automobil und Tuningclub, der unter dem Vorwand eines Gewinnspiels um neue Mitglieder warb. Oft unterschrieben die Konsumentinnen und Konsumenten ein Formular am Messestand und nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist flatterte die erste Rechnung ins Haus. Für die 2-jährige Mitgliedschaft verlangte der Club 288 Euro. Mit dieser Vorgehensweise ist nun vorbei, Betroffene können aus Verträgen aussteigen!
Vertragsbindung und automatische Verlängerung rechtswidrig
Die Konsumentenschützer der AK OÖ haben sich das Vertragsformblatt des Clubs näher angeschaut und einige rechtswidrige Bestimmungen gefunden. So wird eine unzulässig lange 24-monatige Vertragsbindung vereinbart. Auch die automatische Vertragsverlängerung widerspricht dem Konsumentenschutzgesetz. Zudem ist der Umfang der angebotenen Leistungen nicht klar formuliert und der Kunde/die Kundin muss bestätigen, eine Widerrufsbelehrung beziehungsweise Vertragskopie erhalten zu haben, obwohl das vielleicht gar nicht der Fall war.
Tuningclub gibt Unterlassungserklärung ab
Nachdem die unzulässigen Klauseln im Auftrag der Arbeiterkammer OÖ abgemahnt wurden, hat der Europa Reise Automobil und Tuningclub eine Unterlassungserklärung abgegeben.
- Das bedeutet für betroffene Konsumenten/-innen, dass sie sofort aus einem laufenden Vertrag aussteigen können.
- Das Unternehmen darf die rechtswidrigen Klauseln nicht mehr verwenden und sich auch nicht mehr darauf berufen.
- Die Experten/-innen der AK OÖ unterstützen die Betroffenen gerne, sollte es beim Vertragsausstieg oder anderen Punkten Probleme geben.