Digitaler Nach­lass

Ein Streaming-TV-Abo hier, ein Konto beim Onlinehändler dort - fast jede:r von uns hat dutzende Benutzerkonten. Diese Konten und persönliche Daten bleiben nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen.

Zum digitalen Nachlass zählen:

  • Profile auf sozialen Netzwerken (etwa Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn)
  • E-Mail-Konten
  • Blogs, Websites, Domainnamen
  • Konten bei Online-Diensten
    etwa: Online-Banking und Zahlungsdienste (zum Beispiel PayPal, Apple Pay), Mediendienste (Netflix, Online-Abos von Zeitungen), Foto- oder Videodienste (Instagram, Flickr, YouTube), Konten und Guthaben beim Versandhandel (zum Beispiel Amazon, eBay), E-Government (FinanzOnline, Handy-Signatur/Bürgerkarte)
  • Daten, die auf einem elektronischen Gerät gespeichert sind
    (wie Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente)

Wie Sie richtig vor­sorgen

Zugangsdaten verwalten

  • Liste
    Am besten legen Sie eine Liste mit allen Online-Mitgliedschaften, Profilen und Accounts inklusive Benutzernamen und Passwörtern an und verwahren die Liste an einem sicheren Ort auf. Die Liste kann auch bei einem Notar/einer Notarin hinterlegt werden.

  • Passwort-Manager
    Eine Alternative zur physischen Liste der Zugangsdaten ist die Verwendung eines Passwort-Managers. Dabei handelt es sich um ein Programm, in dem alle Zugangsdaten gespeichert sind und mit einem einzigen Hauptpasswort abgerufen werden. 

Was soll mit den Daten passieren?

Neben den Zugangsdaten sollte auch die gewünschte Vorgehensweise für die Hinterbliebenen festgehalten werden. Wünschen Sie eine Erhaltung, Löschung, Archivierung oder Übertragung Ihrer Daten an Angehörige beziehungsweise an Ihren Erben?

Soziale Netzwerke wie zum Beispiel Facebook oder Google+ bieten Möglichkeiten, für den Todesfall vorzusorgen. Beispielsweise kann eine bestimmte Person informiert werden, wenn die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber über längere Zeit inaktiv ist beziehungsweise eine Person wird als "Nachlasskontakt" festgelegt.

CHECKLISTE FÜR DIE DIGITALE VORSORGE

  • Welche Daten/Accounts/Online-Mitgliedschaften gibt es?
  • Wie lauten die jeweiligen Zugangsdaten?
  • Was soll mit dem jeweiligen Account/Daten geschehen?
    (Erhaltung /Löschung/ Archivierung/ Übertragung der Daten an eine andere Person)
  • Wer soll sich darum kümmern?
  • Ein Dokument mit diesen Informationen an einem sicheren Ort verwahren, der den Hinterbliebenen bekannt ist.

Wie Sie mit dem digitalen Nach­lass eines Ver­storbenen um­gehen 

Erben treten in Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Eine Ausnahme sind höchstpersönliche Rechte, zum Beispiel ein Dienstvertrag oder Familienrechte. Ob damit auch der Zugang zu den privaten Nachrichten Verstorbener geerbt wird, ist nach wie vor umstritten, da es dazu keine gesetzliche Regelung gibt. 

Wurde keine Vorsorge bezüglich des digitalen Nachlasses getroffen und die/der Verstorbene hat auch keine Aufzeichnungen ihrer/seiner Online-Aktivitäten hinterlassen, stehen die Hinterbliebenen vor größeren Herausforderungen. Dazu einige Tipps:

  • Mit Internetsuchmaschinen kann nach dem Namen oder E-Mail-Adressen der/des Verstorbenen gesucht werden. Auch nach Spitznamen oder Namenskürzeln sollte gesucht werden.

  • Freund:innen, Verwandte, Kolleg:innen sowie die Partnerin/der Partner sollten zu den Online-Aktivitäten der/des Verstorbenen befragt werden.
  • Einige Bestattungsunternehmen bieten einen Service für die Suche beziehungsweise die Verwaltung des digitalen Nachlasses an. 

Wenn der digitale Nachlass ausgeforscht wurde, können Sie die einzelnen Dienste kontaktieren und über den Todesfall benachrichtigen. In der Regel wird die Sterbeurkunde, oft auch die Einantwortungsurkunde benötigt.

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