23.5.2018

Kostenvoranschläge schützen vor ungerechtfertigten Preisforderungen

Mehrere Kostenvoranschläge empfehlenswert

Bei umfangreichen Aufträgen ist das Einholen eines oder auch mehrerer schriftlicher Kostenvoranschläge empfehlenswert. Ein Kostenvoranschlag sollte vor allem die detaillierte Aufgliederung des mutmaßlichen Gesamtpreises des Werkes nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten. Grundsätzlich ist zwischen dem verbindlichen und dem unverbindlichen Kostenvoranschlag zu unterscheiden.

Verbindlicher Kostenvoranschlag

Einem Konsumenten gegenüber ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt wurde (z.B. durch die Bezeichnung als "unverbindlicher Kostenvoranschlag" aber auch durch die Anführung von "Zirka-Preisen" oder den Vermerk "abgerechnet wird nach Naturmaß").
Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben.

Unverbindlicher Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist einem Konsumenten gegenüber unverbindlich, wenn

  • ihn der Unternehmer ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet oder
  • sich die Unverbindlichkeit des Kostenvoranschlags aus den sonstigen gewählten Formulierungen ergibt (z.B. durch die Angabe von Zirka-Preisen oder die Klausel "Abrechnung erfolgt nach Naturmaßen").

Den unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer (wenn dies unvermeidlich ist) um ca. 10-15 % überschreiten. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Konsumenten auf die erhebliche Kostenüberschreitung hinweisen. Der Konsument hat in diesem Fall zwei Möglichkeiten:

  • er stimmt der Fortführung der Arbeiten zu und trägt die Mehrkosten
  • er lehnt die Fortführung der Arbeiten ab und bezahlt nur die bis dahin erbrachten Leistungen

Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

Pauschalpreisvereinbarung

Wird ein Pauschalpreis (Fixpreis) vereinbart, ist dieser für beide Teile verbindlich.

Kostenschätzung

Eine Schätzung ist wie ein unverbindlicher Kostenvoranschlag zu behandeln.

Zusatzaufträge

Zusatzaufträge sind gesondert zu bezahlen. Es empfiehlt sich daher vor Erteilung eines Zusatzauftrages die Einholung eines neuerlichen Kostenvoranschlags.

Kosten

Für einen Kostenvoranschlag hat ein Verbraucher nur dann ein Entgelt zu zahlen, wenn er vorher vom Unternehmer auf diese Zahlungspflicht hingewiesen wurde.

Das sollten Sie bei Kostenvoranschlägen beachten

  • Bei umfangreichen Aufträgen ist das Einholen mehrerer Kostenvoranschläge sinnvoll.

  • Verlangen Sie ausdrücklich einen "Kostenvoranschlag".

  • Lassen Sie sich diese schriftlich geben. So können Sie sich vor etwaigen Beweisproblemen schützen.

  • Achten Sie darauf, dass der Kostenvoranschlag auch alle notwendigen Nebenarbeiten (z.B. das Verputzen von Wänden etc.) enthält.

  • Sind nachträgliche Änderungen oder Zusatzaufträge nötig, so sollte auch für diese ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.

Kontakt

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