21.02.2023

In­sekten als Zutaten für Lebens­mittel sind er­laubt, müssen aber in der Zutaten­liste genau aufge­listet werden

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich erhält vermehrt Anfragen zum Thema Insekten als Lebensmittel. Besorgte Konsumentinnen und Konsumenten fragten nach, ob sie nun damit rechnen müssen, dass Insekten wahllos Nahrungsmitteln beigemengt werden.

 Die Expert:innen der Arbeiterkammer können diesbezüglich beruhigen: Insekten müssen im Zutatenverzeichnis aufscheinen!

Hausgrillen und Getreide­schimmel-Käfer­larven erlaubt

  • Seit Jänner 2023 erlauben EU-Verordnungen, dass Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers in Lebensmitteln verwendet werden.
  • Zubereitungsformen wie beispielsweise Pasten oder Mehl aus diesen Insekten dürfen nun in verschiedenen Produkten enthalten sein.
  • Die Verwendung ist für bestimmte Lebensmittel zugelassen, wie etwa für Brot und Backwaren, Pizza oder Nudeln.

Wer Produkte mit Insekten meiden möchte, dem hilft ein Blick ins Zutaten­verzeichnis. Denn darin muss sowohl die lateinische Be­zeichnung der Insekten als auch ihr deutscher Name angeführt sein, zum Beispiel: „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren“.

Kenn­zeichnung zum Schutz gegen Aller­gien ver­bessern

Bei jenen Insekten, die in Verdacht stehen, Allergien auszulösen, ist außerdem ein entsprechender Zusatzhinweis verpflichtend. Nicht vorgeschrieben ist derzeit eine klare Kennzeichnung auf der Vorderseite des Produkts, was von vielen Konsumentinnen und Konsumenten aber ge­wünscht wird. Die Konsumentenschützer:innen der AK Oberösterreich fordern daher eine entsprechende Änderung der Rechtslage.

Es besteht aktuell keine Gefahr, versehentlich etwa einen Krapfen mit Insektenmehl zu erwischten, Lebensmittel mit Insekten sind nach wie vor Nischenprodukte. Da die Herstellung sehr aufwändig und teuer ist, ist unwahrscheinlich, dass Unternehmen Insekten in der Massenproduktion einsetzen.

Zusatz­stoffe aus In­sekten seit Jahren ver­wendet

Bereits seit Jahrzehnten werden hingegen andere aus Insekten herstellte Zusatz­stoffe in Lebensmitteln verwendet, ohne dass dies vielen Konsumentinnen und Konsumenten bewusst ist.

So wird etwa der Farbstoff Karmin (E 120), der aus ausgekochten und zerquetschten Scharlach-Schildläusen hergestellt wird, bei rot gefärbten Lebensmitteln – wie etwa M&M’s von Mars Inc. - eingesetzt.

Schellack (E904) stammt ebenfalls von Insekten. Es handelt sich dabei um ein Harz, das Schildläuse absondern. Es sorgt beispielsweise dafür, dass die Kinder Schokobons von Ferrero glänzen.

E-Nummern-Broschüre der AK bringt Auf­klärung

In der EU sind über 300 Zusatzstoffe zugelassen, die im Zutatenverzeichnis oft nur durch E-Nummern aufscheinen. Wer mehr über deren Herstellung, Einsatzgebiete und gesundheitliche Auswirkungen wissen möchte, findet diese Informationen kompakt in dieser Broschüre.

Die Broschüre informiert auch darüber, welche Zusatzstoffe gentechnisch hergestellt werden können sowie welche in Biolebensmitteln eingesetzt werden dürfen.

     

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