04.07.2019

Ent­fall der Garantie bei Fonds­polizze un­zu­lässig - Geld zu­rück

Die Generali Ver­sicherung AG (Generali) hat Ver­sicherungs­nehmer:innen der Fonds­polizzen FUTURE Invest im März 2017 über das Ende der ver­traglich verein­barten Höchst­stands­garantie informiert. Die damit einher­gehende Risiko­erhöhung stellte nach Ansicht der Konsumenten­schützer der AK Ober­öster­reich eine unzu­lässige einseitige Leistungs­änderung dar. Sie gingen für einen Kon­sumenten aus dem Bezirk Rohrbach erfolgreich vor Gericht. 

Hohes Risiko statt Garantie

Herr L. hatte mit September 2012 bei der Generali die fonds­gebundene Lebens­versicherung FUTURE Invest mit einer Laufzeit von 22 Jahren abgeschlossen. Wesent­liches Ent­scheidungs­kriterium für den Konsu­menten war dabei die versprochene und stark beworbene Sicherheit durch eine Höchststands­garantie. Eine fonds­gebundene Lebens­versicherung ohne Garantie birgt nämlich grund­sätzlich das Risiko hoher finanzieller Ein­bußen in sich.

Mit Schreiben vom März 2017, also nicht einmal 5 Jahre nach Vertrags­beginn, wurde der Konsu­ment dann aber über das Ende der ver­traglich verein­barten Garantie informiert. Herr L. war mit der Um­wandlung in eine Anlage mit hohem Risiko nicht einverstanden und teilte dies der Generali auch unver­züglich mit. Er ver­langte die Rück­abwicklung des Vertrages. Dies jedoch ohne Erfolg.

Ver­sicherung kann Leistung nicht ein­seitig ändern

Nach Ansicht der Kon­sumenten­schützer war die Generali nicht berechtigt, eine Vertrags­änderung durchzuführen, die zum Entfall der Garantie führt. Sie gingen daher von einer unzu­lässigen Vertrags­änderung durch die Versicherung aus, wodurch Herrn L. ein Risiko aufge­zwungen wurde, das er ursprünglich nicht haben wollte. 

Generali zahlte 7.200 Euro zurück

Ein außer­gerichtlicher Lösungs­versuch der Konsumenten­schützer scheiterte. Zur Klärung der offenen Rechts­fragen wurde daher im Auftrag der AK Ober­österreich für den Konsu­menten Klage beim Bezirks­gericht für Handels­sachen Wien eingebracht. Die Versiche­rung war an einer inhalt­lichen Klärung der Rechts­fragen aber offenbar nicht interessiert. Sie ließ die Einspruchs­frist verstreichen und zahlte dem Konsumenten die eingeklagten Prämien samt 4 Prozent Zinsen - insgesamt 7.212 Euro - zurück.

Wir prüfen Ihren Vertrag gerne

Die Expert:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich gehen davon aus, dass nicht nur Verträge der Generali von solchen Änderungen betroffen sind.

Wurde auch bei Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung eine Garantie ohne Ihre Zustimmung beendet? Mitglieder der AK Oberösterreich und Oberösterreicher:innen können sich gerne zur Überprüfung an den Konsumentenschutz der AK Oberösterreich wenden.
 

Wurde auch bei Ihrer fonds­gebundenen Lebens­versicherung eine Garantie ohne Ihre Zu­stimmung be­endet? Mitglieder der AK Ober­österreich und Ober­österreicher:innen können sich gerne zur Über­prüfung an den Konsumenten­schutz der AK Ober­österreich wenden.

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