Entfall der Garantie bei Fondspolizze unzulässig - Geld zurück
Die Generali Versicherung AG (Generali) hat Versicherungsnehmer:innen der Fondspolizzen FUTURE Invest im März 2017 über das Ende der vertraglich vereinbarten Höchststandsgarantie informiert. Die damit einhergehende Risikoerhöhung stellte nach Ansicht der Konsumentenschützer der AK Oberösterreich eine unzulässige einseitige Leistungsänderung dar. Sie gingen für einen Konsumenten aus dem Bezirk Rohrbach erfolgreich vor Gericht.
Hohes Risiko statt Garantie
Herr L. hatte mit September 2012 bei der Generali die fondsgebundene Lebensversicherung FUTURE Invest mit einer Laufzeit von 22 Jahren abgeschlossen. Wesentliches Entscheidungskriterium für den Konsumenten war dabei die versprochene und stark beworbene Sicherheit durch eine Höchststandsgarantie. Eine fondsgebundene Lebensversicherung ohne Garantie birgt nämlich grundsätzlich das Risiko hoher finanzieller Einbußen in sich.
Mit Schreiben vom März 2017, also nicht einmal 5 Jahre nach Vertragsbeginn, wurde der Konsument dann aber über das Ende der vertraglich vereinbarten Garantie informiert. Herr L. war mit der Umwandlung in eine Anlage mit hohem Risiko nicht einverstanden und teilte dies der Generali auch unverzüglich mit. Er verlangte die Rückabwicklung des Vertrages. Dies jedoch ohne Erfolg.
Versicherung kann Leistung nicht einseitig ändern
Nach Ansicht der Konsumentenschützer war die Generali nicht berechtigt, eine Vertragsänderung durchzuführen, die zum Entfall der Garantie führt. Sie gingen daher von einer unzulässigen Vertragsänderung durch die Versicherung aus, wodurch Herrn L. ein Risiko aufgezwungen wurde, das er ursprünglich nicht haben wollte.
Generali zahlte 7.200 Euro zurück
Ein außergerichtlicher Lösungsversuch der Konsumentenschützer scheiterte. Zur Klärung der offenen Rechtsfragen wurde daher im Auftrag der AK Oberösterreich für den Konsumenten Klage beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien eingebracht. Die Versicherung war an einer inhaltlichen Klärung der Rechtsfragen aber offenbar nicht interessiert. Sie ließ die Einspruchsfrist verstreichen und zahlte dem Konsumenten die eingeklagten Prämien samt 4 Prozent Zinsen - insgesamt 7.212 Euro - zurück.
Wir prüfen Ihren Vertrag gerne
Die Expert:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich gehen davon aus, dass nicht nur Verträge der Generali von solchen Änderungen betroffen sind.Wurde auch bei Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung eine Garantie ohne Ihre Zustimmung beendet? Mitglieder der AK Oberösterreich und Oberösterreicher:innen können sich gerne zur Überprüfung an den Konsumentenschutz der AK Oberösterreich wenden.
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