Mehrwertdienste - die teuren Nummern

Bei Mehrwertdiensten steht nicht die Übertragung von Sprache im Vordergrund sondern die darüber hinausgehenden Leistungen wie Auskunftsdienste, Gewinnspiele, Servicerufnummern, Voting, Erotik-Hotlines und vieles mehr. Für diesen "Mehrwert-Dienst" werden neben den Gesprächsgebühren zusätzlich Entgelte verrechnet. Dabei sind nach oben Grenzen gesetzt.

Kosten

Ein Anruf zu einer Mehrwertnummer darf höchstens 3,64 Euro pro Minute kosten. Kostet der Anruf unter 2,20 Euro pro Minute, muss der Betreiber die Verbindung nach 60 Minuten trennen. Kostet der Anruf mehr, muss die Verbindung bereits nach 30 Minuten getrennt werden.

Daraus folgt, dass für ein Telefonat zu einem Mehrwertdienst somit maximal 132 Euro an Kosten anfallen können.

Telefonate zu 08 Nummern

  • keine Kosten für Rufnummern im Bereich 800
  • maximal € 0,10 pro Minute für Rufnummern im Bereich 810
  • maximal € 0,20 pro Minute für Rufnummern im Bereich 820
  • maximal € 0,20 pro Minute für Rufnummern im Bereich 821

Telefonate zu 09 Nummern

  • pro Minute maximal € 3,64
  • pro Event maximal € 10,-

Tarifinformation

Eine Tarifinformation erfolgt in den Rufnummernbereichen 900, 901, 930 und 931. Sie ist kostenlos und darf höchstens 10 Sekunden andauern.

Bei eventtarifierten Diensten kann die Tarifinformation entfallen, sofern die Kosten für den gesamten Dienst höchstens € 0,70 betragen.

Die Tarife ergeben sich dann aus der

  • Rufnummer: die ersten beiden Ziffern nach der Kennzahl 901 oder 931 geben den Betrag in 10 Cent-Einheiten an. Beispiel: wird die Nummer 0901 05xxx gewählt, so entstehen dafür Kosten in der Höhe von 50 Cent oder
  • aus der ersten Dienstenachricht: dann nämlich, wenn Mehrwertdienste per SMS angefordert werden

Tarifzonensperre

Mit der Tarifzonensperre können Mehrwertdienste und auch Auslandszonen gesperrt werden.

Die verschiedenen Modalitäten erfahren Sie bei Ihrer Service-Hotline. Die Einrichtung einer Tarifzonensperre ist für die Rufnummernbereiche 900 und 930 einmal jährlich kostenlos und kann auch für SMS eingerichtet werden.

Dienste von Dritt­an­bietern

Spiele, Apps, Klingeltöne, die Sie mit Ihrem Handy kaufen und die über die Telefonrechnung verrechnet werden, sind keine Mehrwertdienste, sondern "Dienste von Drittanbietern" ohne die Verwendung einer Mehrwertrufnummer.

Scheinen auf der Telefonrechnung Dienste auf, die Sie nicht bestellt haben, muss der Betrag beim eigenen Netzbetreiber schriftlich und rechtzeitig beeinsprucht werden. Passiert das nicht, gilt der Betrag als anerkannt. Über einzuhaltende Fristen wird auf der Rechnung informiert. Der Netzbetreiber muss den Kundeneinspruch prüfen und den Betrag zurückzahlen, wenn kein Vertrag über diesen Mehrwertdienst vorliegt. Wir haben für Sie dazu einen Musterbrief erstellt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Artikel „Überhöhte Telefonrechnung“

Zusätzlich können Sie sich bei der Telekomaufsichtsbehörde beschweren. Ein Beschwerdeformular finden Sie unter www.rtr.at. Dies ist wichtig, damit möglichst rasch auf Missbrauch reagiert werden kann.

TIPP

Richten Sie vorsorglich eine sogenannte Drittanbietersperre bei ihrem Betreiber ein. Dies ist einmal im Jahr kostenlos möglich.

Servicehotlines

Auch viele Servicehotlines von Unternehmen sind als Mehrwertnummern eingerichtet. Mit Anpassung des Konsumentenschutzgesetzes an die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dürfen Unternehmen im Zusammenhang mit Kundenverträgen den Verbrauchern/-innen kein zusätzliches Entgelt anlasten. 

Das bedeutet für bestehende Kunden, dass ihnen bei Reklamationen oder Fragen zum Vertrag über das Verbindungsentgelt des Netzbetreibers hinaus keine Kosten verrechnet werden dürfen.

Abhilfe gegen teure SMS

Lassen Sie 09x-Nummern bei Ihrem Netzbetreiber kostenlos sperren.

Wiederkehrende SMS-Abos müssen jederzeit kosten­frei abbestellt werden können. Senden Sie das Kennwort "Stopp" an den Serviceanbieter. Für dieses SMS darf nichts verrechnet werden.

Sollte dies nicht funktionieren, so können Sie auf der Seite des Internet-Ombudsmannes eine Mehrwert-SMS-Empfangssperre einrichten.

Wie informieren Anbieter korrekt über die Kosten von Mehrwert­diensten?

Der Nutzer versendet ein SMS an eine Mehr­wertnummer.
Er erhält ein Anbot-SMS mit Tarifinformationen. Diese Informationen müssen kostenfrei sein. Nach Erhalt des Anbot-SMS muss es noch möglich sein, die Nutzung abzulehnen.

Ein Dienst ist erst dann wirksam bestellt, wenn der Handynutzer den im Abo-SMS beschriebenen Dienst zum ausgewiesenen Preis mit einer weiteren SMS bestätigt.
Zum Schutz vor hohen Kosten bei Abo- und Chatdiensten, bei denen die Zahl der Nachrichten vorab nicht feststeht, müssen Anbieter extra Informations-SMS über die angefallenen Entgelte senden. Immer dann, wenn € 10,- verbraucht worden sind. Der Nutzer muss den Erhalt dieser Meldung bestätigen (oder bei Chats weiterchatten), nur dann darf der Abo-Dienst weiter verrechnet werden.
Wie der Abo-Dienst kostenfrei beendet werden kann, muss per SMS jedem Nutzer mitgeteilt werden.

Besonderheiten gibt es bei SMS-Diensten, deren Gesamtpreis 0,70 Cent nicht übersteigt: hier entfällt die Entgeltinfo, da der Preis aus der Rufnummer selbst abgeleitet werden kann. So kostet beispielsweise ein SMS an die Rufnummer 090107xxxx 70 Cent oder an 093103xxxx 30 Cent.

Wird der angeforderte Dienst nur einmalig erbracht, reicht es, wenn erst in der empfangenen SMS der ver­rechnete Betrag ausgewiesen wird.


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