Miet­kaution: Diese Regeln gelten für Mieter und Ver­mieter

Die/Der Mieter:in einer Wohnung hat meist der/dem Vermieter:in eine Mietkaution in Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zu übergeben. 

Wofür die Mietkaution von der/dem Vermieter:in in Anspruch genommen werden kann und wie sie bis dahin zu verwahren ist, ist gesetzlich geregelt. Hinsichtlich der Höhe der möglichen Verzinsung der Veranlagung gibt es allerdings große Unterschiede.

Miet­kaution ist im Miet­rechts­gesetz ge­regelt

Ob überhaupt eine Kaution zu leisten ist und in welcher Höhe, ist reine Vereinbarungssache zwischen Vermieter:in und Mieter:in. Üblich ist allerdings eine Vereinbarung von 3 Bruttomonatsmieten. Laut einer OGH-Entscheidung darf sie höchstens 6 Bruttomonatsmieten betragen. 

Sie ist von der/dem Mieter:in an die/den Vermieter:in zu übergeben. Kautionen müssen getrennt vom Vermögen der Vermieterin oder des Vermieters veranlagt werden.

Über­gabe und Ver­anlagungs­formen für die Kaution

  • Die Mietkaution kann in bar gegen Erhalt einer Bestätigung der Übergabe oder durch Überweisung an die/den Vermieter:in erfolgen. 

  • Die Veranlagung der Kaution hat auf jeden Fall getrennt vom Vermögen der Vermieterin oder des Vermieters zu erfolgen, damit im Konkursfall der/dem Mieter:in der Anspruch auf Kaution und Zinsen gesichert bleiben. 

  • Die/der Vermieter:in hat die Kaution auch fruchtbringend zu veranlagen. Die während der Mietdauer erzielten Zinsen stehen der/dem Mieter:in zu. Leider ist die/der Vermieter:in nicht verpflichtet, jenes Kreditinstitut auszuwählen, welches die höchstverzinsliche Veranlagung bietet.

An­gebote für die An­lage von Miet­kautionen

Für die Veranlagung der Mietkaution haben die oberösterreichischen Banken sowohl Sparbücher als auch Sparkonten im Angebot. Die höchste Verzinsung bietet die Volkskreditbank AG mit 2,5 Prozent pro Jahr variabel verzinst auf einem täglich fälligen Sparbuch. 

Bei Auflösung ist eine Gebühr von 3,63 Euro zu bezahlen. Höhere Verzinsungen sind nur möglich, wenn eine fixe Bindung für eine Sparform vereinbart wird. Sie finden diese in der Tabelle und aktuelle Sparprodukte auf unserem Bankenrechner

Das Schlusslicht bildet die Oberbank AG mit 0,001 Prozent pro Jahr fix verzinst für ungebundene Spareinlagen und einer Gebühr von 6,44 Euro für die Auflösung des Sparbuches. Die Gebühren können jedoch maximal in Höhe der gutgeschriebenen Zinsen verrechnet werden.

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