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Der genaue Unterschied zwischen einer Servicestation und einer KFZ-Fachwerkstätte ist wohl den wenigsten Konsument:innen bewusst. Oft ist nicht erkennbar, mit wem man es zu tun hat. Immer mehr Konsument:innen lassen Autoreparaturen in einer vermeintlichen Werkstatt durchführen und stellen im Nachhinein (im Rahmen von Reklamationen) überrascht fest, dass der Betrieb gar nicht zur Durchführung der Reparaturarbeiten befugt gewesen wäre.
Kein Wunder bei der immer unüberschaubareren Anzahl an Servicestationen in Oberösterreich. Doch was ist der Unterschied zu einer Fachwerkstätte?
Wer in Österreich eine Fachwerkstätte eröffnen möchte, muss die entsprechenden Ausbildungen absolvieren (KFZ-Technikerlehre, Ausbildung zum Karosseriebautechniker:in, etc.) und der Gewerbebehörde die jeweiligen Befähigungsnachweise vorlegen. Bei einem Meisterbetrieb, kann man auf jeden Fall davon ausgehen, dass keine Einschränkungen hinsichtlich der Gewerbeberechtigung vorliegen. Fachbetriebe, mit deren umfassenden Befugnissen und den entsprechenden Fachkenntnissen, kann man an folgenden Logos erkennen, die von der Wirtschaftskammer ihren Mitgliedern empfohlen werden:
Eine Servicestation unterliegt hingegen dem freien Gewerbe, es sind keine speziellen Befähigungen oder besondere Ausbildung notwendig. Einfache Tätigkeiten wie zum Beispiel Autoreinigung, Auffüllen der Kühl- und Bremsflüssigkeit oder Ölfilterwechsel können auch in einer Servicestation durchgeführt werden.
Was darf die Servicestation wirklich? | |
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Bremsen: Bremsflüssigkeit nachfüllen bzw. wechseln Reparaturarbeiten an den Bremsen, Bremsscheiben wechseln |
ja nein |
Lack: Ausbesserung von Steinschlägen mittels Tupflack Lackierung von Bauteilabschnitten beziehungsweise ganzer Bauteile (Motorhaube, Türen, etc) |
ja nein |
Motor: Zündkerzenwechsel Ölfilter wechseln Turboladertausch |
ja ja nein |
Karosserie: Karosserie reinigen Karosserie reparieren (Dellen entfernen, Karosseriefugen einstellen, etc.) |
ja nein |
Lampenwechsel (bis 24V) |
ja |
Liste der freien Gewerbe des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die erlaubten Tätigkeiten, die eine Servicestation durchführen darf. (Stand: 25.06.2014)
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