Versand­handel

Im Versandhandel kommt es immer wieder vor, dass die bestellte Ware nicht oder beschädigt ankommt. Auch später auftretende Mängel führen oft zu logistischen Problemen.

Ist der Kauf­preis zu be­zahlen, wenn die Ware am Transport­weg beschädigt wird oder gar nicht an­kommt?

Das Unternehmen trägt die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung, bis die Ware vertragsgemäß geliefert wurde. Erst wenn die Ware durch eine empfangsberechtigte Person (Besteller:in, Haushaltsangehörige) in Empfang genommen wurde, geht das Risiko über.

Wird das Paket nicht geliefert oder kommt beschädigt an, kann daher auch die Zahlung des Kaufpreises verweigert werden. 

AUSNAHME

Wer nicht die Versandmöglichkeiten des Unternehmens in Anspruch nimmt, sondern selbst ein Transportunternehmen beauftragt, trägt auch selbst das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Lieferung.

Wurde dem Lieferdienst eine Abstellgenehmigung erteilt, geht die Gefahr mit Hinterlegung des Pakets am vereinbarten Ort über. Bei wertvollen Waren sollte daher genau überlegt werden, ob eine Abstellgenehmigung erteilt wird. Bei Verlust des Pakets bestehen weder Ansprüche gegen das Unternehmen noch den Paketdienst, man muss den Kaufpreis zahlen, ohne die Ware zu erhalten. 

Wer muss sich bei Liefer­problemen mit dem Paket­dienst aus­einander­setzen?

Da der Liefervertrag zwischen Versandunternehmen und Paketdienst geschlossen wurde, kann nur das Versandunternehmen die Einleitung einer Nachforschung beantragen und Schadenersatz fordern. Es ist nicht Aufgabe der Verbraucher:innen, verschwundene Pakete beim Paketdienst zu reklamieren.

AUSNAHME

Falls bei Zustellung bereits ein Schaden erkennbar ist, sollte die Übernahme des Pakets nur bei gleichzeitiger Schadensmeldung samt entsprechender Bestätigung erfolgen. 

Wer trägt die Kosten, wenn ich von meinem Rücktritts­recht Gebrauch mache und die Ware zurück­schicken möchte?

Für Bestellungen, die im Internet oder telefonisch getätigt wurden, steht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Die Kosten der Rücksendung hat grundsätzlich der/die Verbraucher:in zu tragen, sofern der/die Unternehmer:in darauf hingewiesen hat (etwa in der Auftragsbestätigung oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und er/sie sich nicht freiwillig zur Übernahme der Rücksendekosten bereit erklärt hat.

Nähere dazu finden Sie auch im Beitrag „Online-Shopping“.

Gewährleistungs­ort bei späteren Mängeln?

Die Gewährleistung richtet sich nach dem Erfüllungsort. Im Versandhandel ist das die Lieferadresse. Das Unternehmen kann jedoch die Zusendung der Ware - auf seine Kosten und Gefahr - verlangen, wenn dies für den/die Verbraucher:in möglich ist. 

Ist die Ware hingegen sperrig, schwer oder durch den Einbau unbeweglich geworden, kann die Verbesserung beziehungsweise der Austausch vor Ort verlangt werden, solange dieser im Inland liegt und für das Unternehmen nicht überraschend war.

Wer trägt die Kosten für die Rück­sendung bei mangel­hafter Ware?

Kosten und Gefahr der Rücksendung einer mangelhaften Ware sind im Rahmen der Gewährleistung durch das Unternehmen zu tragen. 

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Konsumentenschutz

TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...

Das könnte Sie auch interessieren

Mann und Frau kaufen onine ein

Online-Shopping

Einkaufen im Netz ist bequem und größtenteils sicher. Wir haben für Sie die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst.

Konsum

Kreditkarte

Praktisches Zahlungs­mittel auf Reisen oder im Internet. Achten Sie auf die Bestimmungen für Versicherungs­schutz.