Versandhandel

Im Versandhandel kommt es immer wieder vor, dass die bestellte Ware beim Empfänger nicht oder beschädigt ankommt.

Ist der Kaufpreis zu bezahlen, wenn die Ware am Transportweg beschädigt wird oder gar nicht ankommt?

Es gilt, dass der/die Unternehmer/-in solange die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung trägt, bis der/die Verbraucher/-in, (oder eine von ihm/ihr namhaft gemachte, empfangsberechtigte Person) die Lieferung entgegengenommen hat.

AUSNAHME

Wenn der/die Verbraucher/-in nicht die Versandmöglichkeiten des/der Unternehmers/-in in Anspruch nimmt und selbst ein Transportunternehmen beauftragt, trägt er/sie auch selbst das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Lieferung.

Was tun bei Mängeln?

Die Gewährleistung richtet sich nach dem Erfüllungsort. Der ist bei Versendungsgeschäften der Ort an den die Ware, wie vertraglich vereinbart, gesendet wird.

Ist die Ware sperrig, gewichtig oder durch Einbau unbeweglich geworden und deshalb die Beförderung der Sache für den Konsumenten nicht möglich, so kann der Konsument verlangen, dass die Verbesserung oder der Austausch bei ihm erfolgt.

Wer trägt die Kosten für die Rücksendung bei mangelhafter Ware?

Wenn der Unternehmer vom Konsumenten verlangt, dass er ihm die Ware zusendet, so hat die Gefahr und die Kosten für die Rücksendung der Unternehmer zu tragen.

Wer trägt die Kosten, wenn ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache und die Ware zurückschicken möchte?

Für Bestellungen, die Sie im Internet oder telefonisch getätigt haben, steht Ihnen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Die Kosten der Rücksendung haben allerdings Sie zu tragen, sofern Sie der/die Unternehmer/-in darauf hingewiesen hat (etwa in der Auftragsbestätigung oder in den AGB) und er/sie sich nicht freiwillig zur Übernahme der Rücksendekosten bereit erklärt hat.

Nähere dazu finden Sie auch im Beitrag „Einkaufen im Netz“.

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