Fleischkennzeichnung: Herkunft seit Anfang April 2015 verpflichtend

Seit 1. April 2015 muss bei verpacktem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel die Herkunft verpflichtend angegeben werden. Das erleichtert den Einkauf für Konsumentinnen und Konsumenten, die wissen wollen, woher das Fleisch für ihr Schnitzel kommt.

Herkunft bedeutet Auf­zucht und Schlach­tung

Bisher war - als Folge des BSE-Skandals in Großbritannien - nur bei Rind- und Kalbfleisch eine Herkunftsangabe sowohl bei verpacktem als auch bei unverpacktem Fleisch verpflichtend. Diese Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung wird nun auch auf frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet. 

Allerdings müssen lediglich auf verpacktem Fleisch Angaben über das Land der Aufzucht und jenes der Schlachtung gegeben werden. Über das Geburtsland muss nicht informiert werden. 

Es gibt allerdings Sonderregeln

So reicht beispielsweise bei Faschiertem, das von Tieren aus mehreren Ländern stammt, die bloße Angabe, ob das Fleisch aus der EU oder aus Drittländern stammt.

Für unverpacktes Fleisch (etwa Einkauf beim Fleischhauer), für verarbeitete Lebensmittel (z.B. Wurst) sowie für Fertiggerichte (z.B. Lasagne) sind hingegen keinerlei Angaben vor-geschrieben.

Herkunftskenn­zeichnung auch für ver­arbeitete Lebens­mittel?

Laut dem europäischen Verbraucherverband wollen 90 Prozent der Verbraucher:innen auch wissen, woher das Fleisch in ihren Hühnernuggets oder in ihrer Fertiglasagne kommt. Derzeit wird auf EU-Ebene ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, wonach das Herkunftsland für alle Fleischsorten, die in verarbeiteten Lebensmitteln enthalten sind, anzugeben ist.

Schweizer Wirte müssen Herkunft angeben

Auch in der Gastronomie wäre es wünschenswert, wenn auf der Speisekarte stehen müsste, woher das Fleisch, das auf dem Teller liegt, auch tatsächlich kommt. Während dies für Wirte in der Schweiz bereits seit 2005 verpflichtend ist, gibt es in der EU diesbezüglich derzeit keine Bestrebungen.

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