Erfolg­reiche Klage gegen die Schlaustrom GmbH

Nach zahlreichen Beschwerden hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich eine Klage gegen die Schlaustrom GmbH beauftragt. Die 12-monatige Bindung bei hochriskanten Spot-Tarifen und ein Angebot, Kundenanfragen gegen Bezahlung von 12 Euro im Rahmen eines „Premium-Service“ rasch zu beantworten, war nach Ansicht der Konsumentenschützer/-innen rechtswidrig.

Zahlreiche Kunden­beschwerden

Über 200 Konsumentinnen und Konsumenten haben sich 2022 beim Konsumentenschutz der AK Oberösterreich über die Schlaustrom GmbH beschwert. Mit den steigenden Energiepreisen explodierten auch die börsenabhängigen Spot-Tarife des Unternehmens und die Kunden/-innen waren mit exorbitanten Steigerungen der Teilzahlungsbeträge konfrontiert.

12 Monate Vertrags­bindung bei Hochrisiko-Tarif

Nicht nur die stark gestiegenen Preise, auch die Bindung von 12 Monaten, die nicht einmal einen Wechsel zu einem anderen Lieferanten erlaubte, machte den Kunden/-innen Sorgen. Obwohl das Unternehmen den Wechsel des Lieferanten während der Vertragsbindung in Einzelfällen erlaubte, war es nicht bereit, eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung abzugeben. Die Einbringung einer Unterlassungsklage war daher erforderlich.

12 Euro für die Beantwortung von Kunden­anfragen

Viele Konsumentinnen und Konsumenten ärgerten sich auch darüber, dass das Unternehmen ihre Anfragen nicht beantwortete. Herr S. aus Traun hat zum Beispiel gefragt, wann er die auf seiner Abrechnung aufscheinende Gutschrift überwiesen bekomme. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Rechnung nicht jedem Kunden persönlich erklärt werden könne und er das „Premium-Service“ für 12 Euro nutzen könne.

Unternehmen sind verpflichtet, Anfragen Ihrer Kundinnen und Kunden kostenlos zu beantworten. Auch dieses Verhalten der Schlaustrom GmbH hat eine Klage notwendig gemacht.

Unterlassungsvergleich und Ver­öffentlichung auf der Homepage

In der ersten Gerichtsverhandlung zeigte sich das Unternehmen, das inzwischen seine Geschäftstätigkeit weitgehend eingestellt hat, einsichtig. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, die oben beschriebenen Vorgangsweisen zu unterlassen, diesen Vergleich auf seiner Homepage zu veröffentlichen und die Verfahrenskosten in voller Höhe zu tragen.

Kunden/-innen, die die 12 Euro bereits bezahlt haben, können diese von der Schlaustrom GmbH zurückfordern. Als Unterstützung dient unser Musterbrief. Die AK-Konsumentenschützer raten dazu, diesen im ersten Schritt per E-Mail zu versenden. 

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