Moped-Versicherung

In Österreich ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen können, werden damit gedeckt.

Was ist versichert?

Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen können, gedeckt. Gerechtfertigte Ansprüche einer Unfallgegnerin/eines Unfallgegners werden zufrieden gestellt, ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt. 

Mitversicherte Personen sind die/der Eigentümer:in beziehungsweise die/der Halter:in des Kfz, die/der vom Halter/von der Halterin berechtigte Lenker:in, die/der Beifahrer:in, sowie Personen, die den Lenker/die Lenkerin einweisen.

Wahl der Versicherungs­summe

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt 7,79 Millionen Euro. Einen höheren Schutz können Sie frei wählen. Die Mehrkosten sind sehr gering.

Worauf Sie achten sollten

Vergleichen zahlt sich aus

Bei der Moped-Versicherung zeigen Erhebungen des OÖ Konsumentenschutz, dass zwischen den einzelnen Versicherungen sehr hohe Prämienunterschiede bestehen. Die AK empfiehlt daher, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Eine Orientierung können dabei auch die im Internet kostenlos angebotenen Versicherungsrechner geben.

Jüngere Lenker benachteiligt

Manche Versicherer nehmen jüngere Lenker:innen nicht vorbehaltlos an. 

Unfallversicherung für Lenker 

Wenn keine private Unfallversicherung für die/den Fahrer:in besteht, erscheint auch der Abschluss einer Lenker-Unfallversicherung sinnvoll. Da die Deckungssummen hier allerdings meist gering sind, sollte für die/den Lenker:in besser eine eigene private Unfallversicherung mit ausreichender Deckung bestehen. Diese zahlt außerdem nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern generell bei Freizeit- und Arbeitsunfällen. 

Prämie sparen

Vergleichen lohnt

Holen Sie zum Vergleich mehrere Versicherungsangebote ein. Eine Orientierung können dabei auch die im Internet kostenlos angebotenen Versicherungsrechner geben.

Es gibt spezielle, sehr günstige Tarife für einsitzige Mopeds.

Rabatte

Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie jedenfalls nach Rabatten fragen. Durch diverse Rabatte können oftmals 10 bis 20 Prozent der Prämie gespart werden. Verhandeln zahlt sich daher aus.

Manche Versicherungen sehen sogar spezielle Rabatte für ältere Lenker:innen vor.

Kennzeichen-Hinterlegung

Wenn Sie in den Wintermonaten das Moped nicht benutzen und Zulassungsschein samt Kennzeichen bei Ihrer Versicherung hinterlegen, können Sie bei den meisten Versicherungen Prämie sparen.

Hinterlegungsverzicht

Viele Versicherungen räumen zudem bei Verzicht auf die Möglichkeit der Kennzeichenhinterlegung deutliche Prämiennachlässe ein, weil sich die Versicherung in diesem Fall etliches an administrativem Aufwand erspart.

Welche Variante (Kennzeichenhinterlegung oder Prämienrabatt für Verzicht auf Hinterlegung) günstiger ist, muss im Einzelfall ermittelt werden.

Wahl der Zahlungsweise

Erkundigen Sie sich bei der Versicherung nach der günstigsten Zahlweise. Dies ist zumeist die Zahlung mit Bankeinzug oder die jährliche Prämienzahlung. Ansonsten können Prämienzuschläge bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung anfallen. 

Wechsel und Kündigung der Ver­sicherung

Wechsel der Versicherung

Vor der Kündigung sollte immer ein verbindliches Angebot einer neuen Versicherung vorliegen, da ansonsten eine Versicherungslücke droht.

Ihr Versicherungsschutz beginnt bereits mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung, mit der die Anmeldung Ihres Kraftfahrzeuges möglich ist.

Kündigung der Versicherung

  • Allgemeine Kündigung
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenen Brief) und spätestens 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei der Versicherung einlangen. Ansonsten verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr. 

  • Prämienerhöhung durch Versicherung
    Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es, wenn die Versicherung die Prämie einseitig erhöht. In diesem Fall können Sie den Vertrag binnen eines Monats, nachdem Ihnen die Versicherung die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat, kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam, frühestens jedoch mit dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung.

  • Im Schadenfall
    Bei Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin als auch die Versicherung kündigen. 

  • Verkauf des Fahrzeuges
    Beim Verkauf des Fahrzeuges besteht ein Kündigungsrecht für den Erwerber/die Erwerberin des Fahrzeuges und die Versicherung.

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