Internetverbindung: Was tun, wenn sie langsam ist?

„surfen mit bis zu 100Mbit/s“: Internet-Anbieter werben oft mit hohen Surf-Geschwindigkeiten ihrer Internetverbindung. Nach Vertragsabschluss stellen Konsumenten/-innen dann oft ernüchtert fest, dass tatsächlich nur ein Bruchteil dieser angegebenen Geschwindigkeit erreicht wird und es zudem häufig zu Ausfällen kommt. Was kann man gegen dauerhaft langsames Internet oder häufige Ausfälle der Verbindung rechtlich machen?

Internetgeschwindigkeit: Was sagt das Gesetz?

Internet-Anbieter argumentieren damit, dass die beworbenen Geschwindigkeitswerte nur Maximalwerte sind und diese aus technischen Gründen nicht immer garantiert werden können.

Seit Mai 2016 müssen Mobilfunker in Neuverträgen die geschätzte maximale Bandbreite am Standort des Kunden angeben. Für Festnetzanbieter gelten sogar strengere Informationspflichten: Sie müssen neben der maximalen auch eine Mindest- und eine Durchschnittsgeschwindigkeit am Standort des Kunden/der Kundin angeben. Jede deutliche Abweichung davon stellt dann einen Mangel dar, der vom Verbraucher/von der Verbraucherin reklamiert werden kann. Doch auch bei Verträgen, die früher abgeschlossen wurden, kann die langsame Internetverbindung ein Mangel sein, da hier die Maximalwerte so angegeben sein müssen, dass diese auch realistisch erreicht werden können.

Internetgeschwindigkeit dokumentieren

Treten Störungen der Internetverbindung auf, sollten diese zu Beweiszwecken zunächst über einen Zeitraum von einigen Tagen durch Screenshots dokumentiert werden. Hilfreich ist dabei etwa der kostenlose Netztest der Telekomregulierungsbehörde (RTR).

Die Messung kann hier auch in einem Wiederholungsmodus durchgeführt werden, bei dem die Geschwindigkeit automatisch über einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden gemessen wird. Diese Geschwindigkeiten sollten auch zu unterschiedlichen Tageszeiten und wenn möglich auch mit verschiedenen Endgeräten erhoben werden, um Fehler am Gerät selbst auszuschließen.

Ihr Recht auf Preisminderung oder Vertragsauflösung

Wie viel Abweichung von der versprochenen Geschwindigkeit erlaubt ist, ist in Österreich noch nicht per Gesetz geregelt. Kommt es jedoch wiederholt zu deutlichen Unterschreitungen der versprochenen Geschwindigkeit oder längeren Ausfällen, sind Sie auf jeden Fall zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt.

Sie sollten dann den Anbieter zunächst auffordern die Störungen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben oder defekte Hardware, wie etwa einen WLAN-Router auszutauschen. Bringt dies keinen Erfolg oder weigert sich der Provider, können Sie danach zumindest eine Preisminderung verlangen. Bei häufigen Leistungsausfällen oder dauerhaften, deutlichen Unterschreitungen der versprochenen Geschwindigkeit kommt auch ein außerordentliches Kündigungsrecht in Frage.

Kostenlose Testphase und Rücktrittsrecht

Einige Anbieter bieten aktuell an, ihre Produkte während einer Testphase zunächst unverbindlich auszuprobieren und bei Nichtgefallen den Vertrag danach zu stornieren.

Da Verträge über Internettarife meist online abgeschlossen werden, kann man sich hier grundsätzlich auf das Rücktrittsrecht im Fernabsatz berufen und den Vertrag binnen 14 Tagen kostenlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Infos zur Internetgeschwindigkeit

Die Down- und Upload-Geschwindigkeit wird in Mbit/s (Megabit pro Sekunde) angegeben. Die Datengrößen werden in MB (Megabyte) angegeben. Mit einer Geschwindigkeit von 8 Mbit/s kann man eine 1 MB (Megabyte) große Datei in einer Sekunde downloaden. Eine Foto- oder Musikdatei (etwa 4 MB) benötigt bei einem Tarif mit 20 Mbit/s Download und 5 Mbit/s Upload ungefähr 2 Sekunden für den Download und 6,4 Sekunden für den Upload (zum Beispiel beim Versenden per E-Mail). Um einen Film in HD-Qualität eine Stunde lange zu streamen, wird eine Übertragungsrate von 3,5 bis 5 Mbit/s empfohlen, wobei der Datenverbrauch bei 2 bis 3 GB (Gigabyte) liegt.

Die Geschwindigkeit der Internetverbindung hängt nicht nur vom gewählten Tarif, sondern auch von anderen Faktoren, wie der Qualität der Leitungen und der verwendeten Endgeräte oder der Anzahl der Teilnehmer/-innen, die das Internet zuhause gleichzeitig nutzen, ab.

Unabhängig vom gewählten Tarif erreicht man mit LAN-Kabeln, die direkt am Modem angeschlossen werden, durchschnittlich schnellere Geschwindigkeiten als über ein WLAN-Netzwerk.

Downloads

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...

Das könnte Sie auch interessieren

Junge Frau mit Handy

Mobiles- oder Fest­netz-Internet

Nicht nur die Kosten unter­scheiden Festnetz- und Mo­biles-Internet. Es gibt auch andere Fak­toren, die Sie bei der Wahl beachten soll­ten.

Junger Mann liegt im Bett und Schaut auf Streamingportalen

Video-Streaming: Versteckte Kostenfallen

Filme und Serien kostenlos - das versprechen manche Streaming-Dienste. Was steckt hinter den dubiosen Angeboten?

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum