Sparkasse OÖ bestraft ihre treuen Kunden und kündigt langjährige Spareinlagen
Die Sparkasse Oberösterreich versieht seit langer Zeit täglich fällige Spareinlagen mit einem variablen Zinssatz, der an den Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gebunden ist. Nachdem dieser in den letzten Monaten stark gestiegen ist, sind auch die Zinssätze dieser Spareinlagen auf über 4 Prozent gestiegen. Das scheint der Bank zu hoch zu sein und sie droht daher aktuell Kündigungen von Sparbüchern und Sparkonten an.
Höhere Zinsen an Bedingungen geknüpft
Laufend wenden sich Kund:innen der Sparkasse OÖ an die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich, weil sie von ihren Berater:innen kontaktiert werden. Die Betroffenen schildern Telefonate, in denen ihnen mitgeteilt wird, dass die Bank nicht bereit ist, die bestehenden Konditionen bei ihrem Sparbuch oder ihrer Profitcard weiter einzuhalten.
Den betroffenen Kund:innen werden dabei als Ersatz fixe Zinssätze zwischen 3,00 und 3,75 Prozent und in Ausnahmefällen sogar 4,1 Prozent für weitere 12 Monate angeboten. Danach wird der Zinssatz auf 0,01 Prozent gesenkt. Einige Konsument:innen berichten, dass für höhere Zinssätze der Kauf ergänzender Produkte - wie zum Beispiel eines Bausparvertrages oder Gold - zur Bedingung gemacht wird.
Kundenfreundlichkeit und Verlässlichkeit sieht anders aus
Grundsätzlich ist die Kündigung eines Vertrages ohne vereinbartem Laufzeitende (unbefristetes Dauerschuldverhältnis) von beiden Vertragspartner:innen ohne Angabe von Gründen und unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen möglich. Die vorliegenden gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen eine zweimonatige Kündigungsfrist vor.
In Zeiten der Niedrigzinsen (die Verzinsung lag nahe 0 Prozent) sah die Bank keine Notwendigkeit, sich von treuen Kund:innen zu trennen. Doch jetzt, wo endlich wieder etwas Zinsertrag für die Sparer:innen in Sicht ist, trennt man sich von denen, die auch in schlechten Zeiten Kund:innen geblieben sind. Kundenfreundlichkeit sieht für die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich anders aus.
Kündigung oft nicht möglich
Im konkreten Einzelfall kann sich die Situation allerdings anders darstellen. So wird beispielsweise in manchen S-Profitcard-Verträgen die Kündigungsmöglichkeit seitens der Bank an spezielle Bedingungen geknüpft.
Eine Kündigung ist diesen Regelungen zufolge nur dann möglich, wenn innerhalb von 12 Monaten keine oder nur geringe Umsätze über das Konto getätigt werden. Was unter „nur geringen Umsätzen“ zu verstehen ist und welche Ansprüche sich im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung ergeben, bleibt allerdings unklar und müsste in letzter Konsequenz im Einzelfall von einem Gericht entschieden werden.
Tipps, wenn Sie von einer solchen Kündigung betroffen sind:
- Fordern Sie die zugehörigen Vertragsbedingungen an, um die Kündigungsmöglichkeiten und -fristen abzuklären.
Handelt es sich möglicherweise um eine ungerechtfertigte Kündigung, unterstützen die Expert:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich alle AKOÖ-Mitglieder und alle oberösterreichischen Konsument:innen gerne!
Ist die Kündigung gerechtfertigt, vergleichen Sie die angebotenen Konditionen mit jenen alternativer Bankinstitute und wechseln Sie gegebenenfalls die Bank. Vielfach sind die Nachfolgekonditionen auf ein Jahr befristet. Denken Sie nach Ablauf dieses Jahres wieder daran, die dann geltenden Konditionen zu vergleichen! - Mit dem AK-Bankenrechner finden Sie die besten Konditionen für Ihre Spareinlagen.
Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.