15.02.2024

Rechnung mehr als doppelt so hoch wie Kosten­schätzung per WhatsApp: AK ver­half einem Konsumenten zu seinem Recht

Ein AK-Mitglied aus dem Bezirk Freistadt beauftragte ein Unternehmen mit Installationsarbeiten. Zuvor erhielt er einen Kostenvoranschlag per WhatsApp über 170 bis 300 Euro je nach Zeit und Materialaufwand. Dann die unangenehme Überraschung: Eine Rechnung über 601,92 Euro flatterte ins Haus. Davon bezahlte er für die erbrachten Arbeiten 200 Euro. Den Rest klagte das Unternehmen ein. Mit der Unterstützung der AK Oberösterreich erhielt der Konsument Recht. Die Klage wurde abgewiesen. 

Ein AK-Mitglied aus dem Bezirk Freistadt wollte die Armatur bei seiner Spüle austauschen, das Silikon an der Küchenarbeitsplatte erneuern sowie 2 Abflüsse prüfen lassen. Er schickte Fotos der Arbeitsbereiche an die HGW Installationen Markus Binder GmbH und erhielt auf seinen Wunsch von einem Mitarbeiter per WhatsApp eine Kostenschätzung über 170 bis 300 Euro je nach Zeit und Materialaufwand. Auf dieser Grundlage erteilte der Konsument den Auftrag.

Arbeiten un­voll­ständig – Rechnung mehr als doppelt so hoch 

Die Arbeiten wurden bis auf die Silikonfuge bei der Arbeitsplatte durchgeführt. Es gab keinen Hinweis, dass Mehrkosten entstehen würden. Dann erhielt der Konsument eine Rechnung über 601,92 Euro. Damit wurde die Kostenschätzung um mehr als 100 Prozent überschritten. Der Konsument zahlte für die erbrachten Arbeiten 200 Euro, forderte schriftlich die Fertigstellung und wies auf die massive Überschreitung der Kostenschätzung hin.

Unter­nehmen reagiert nicht und klagt 

Das Unternehmen verweigerte die Fertigstellung und der Konsument erhielt eine Mahnung des Rechtsanwalts. Weder der Rechtsanwalt noch das Unternehmen antworteten auf 2 Schreiben der Arbeiterkammer Oberösterreich. Stattdessen erhielt der Konsument eine Klage über 401,92 Euro.

Kosten­vor­an­schlag per WhatsApp gilt

Die Arbeiterkammer unterstützte ihr Mitglied im Gerichtsverfahren. Mit Erfolg: Das Gericht gab dem Konsumenten Recht und erklärte, dass die Kostenschätzung per WhatsApp verbindlich sei. Die Obergrenze von 300 Euro wurde nicht eingehalten und die Arbeiten wurden nicht vollständig erbracht. Daher wurde die Klage abgewiesen.

Überschreitung von Kosten­vor­an­schlägen

Viele Konsument:innen beschweren sich bei der AK Oberösterreich, dass Unternehmen Kostenvoranschläge nicht einhalten. Dabei ist die Rechtslage klar: Verbindliche Kostenvoranschläge müssen eingehalten werden. Unverbindliche, wie etwa mit dem Zusatz „Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand“, dürfen nur unter unvorhersehbaren Umständen und nur unbeträchtlich überschritten werden. Droht eine höhere Überschreitung, muss das Unternehmen vorher warnen. Hat sich das Unternehmen verkalkuliert, darf das nicht zu Lasten der Konsument:innen gehen. „Der Kostenvoranschlag dient den Kundinnen und Kunden zur Auswahl des besten Angebotes. Sie müssen darauf vertrauen können, dass der angebotene Preis gilt. Wird er nicht eingehalten, setzen wir die Rechte unserer Mitglieder, wenn notwendig, auch vor Gericht durch“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Der Kosten­vor­an­schlag dient den Kundinnen und Kunden zur Aus­wahl des besten An­ge­botes. Sie müssen darauf ver­trauen können, dass der an­ge­botene Preis gilt. 

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