Er­höhter Pensionisten­absetz­betrag

Zu beantragen mit Formular L1 bei Arbeitnehmerveranlagung
Zu beantragen mit Formular E30 bei der pensionsauszahlenden Stelle zur laufenden Berücksichtigung

Mithilfe des Finanzamtsformular E30 ist es möglich, den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag (PAB) bereits laufend über die pensionsauszahlende Stelle steuermindernd berücksichtigen zu lassen.

Jedenfalls ist er aber von dem oder von der Steuerpflichtigen bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung zu beantragen (in FinanzOnline unter "allgemeine Daten" beziehungsweise im Papierformular L1).

Voraus­setzungen für einen er­höhten Pensionisten­absetz­betrag

  • Der/die Steuerpflichtige lebt im Kalenderjahr länger als 6 Monate in ehelicher oder eingetragener Partnerschaft,

  • die steuerpflichtigen Partnereinkünfte überschreiten den für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Grenzbetrag (s.u.) nicht, 

  • die eigenen Pensionseinkünfte des/der Steuerpflichtigen überschreiten den für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Grenzbetrag (s.u.) nicht und 

  • der/die Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.

Höhe des er­höhten Pensionisten­absetz­betrages und Grenz­beträge für eigenes und Partner­ein­kommen

Die Höhe des erhöhten Pensionisten­absetz­betrages und Grenzbeträge für eigenes und Partnereinkommen können Sie auf der Seite des Ministeriums nachlesen: www.oesterreich.gv.at


AK-Tipp

Auch wenn die Begünstigungen bereits durch die pensionsauszahlende Stelle berücksichtigt wurden, müssen Sie diese auch bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen, damit es zu keiner Nachversteuerung kommt.

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