Erhöhter Pensionisten­absetz­betrag

Zu beantragen mit Formular L1 bei Arbeitnehmerveranlagung
Zu beantragen mit Formular E30 bei der pensionsauszahlenden Stelle zur laufenden Berücksichtigung

Voraus­setzungen für einen erhöhten Pensionisten­absetz­betrag

  • Die steuerpflichtigen Pensionseinkünfte dürfen 26.826 Euro (2021/2022: 25.250 Euro) pro Kalenderjahr nicht übersteigen UND

  • der/die Steuerpflichtige muss mehr als 6 Monate in ehelicher oder eingetragener Partnerschaft leben UND

  • die steuerpflichtigen Partnereinkünfte dürfen 2.314 Euro (2022: 2.200 Euro) pro Kalenderjahr nicht übersteigen UND

  • der/die Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.

Höhe des erhöhten Pensionisten­absetz­betrages

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag reduziert die Steuer in Höhe des Absetzbetrages:

PensionseinkünfteErhöhter
Pensionisten-
absetz­betrag
pro
Kalender­jahr

bis 2019
Erhöhter
Pensionisten-
absetz­betrag
pro
Kalender­jahr

2020
Erhöhter
Pensionisten-
absetz­betrag
pro
Kalender­jahr

2021/2022 
Erhöhter
Pensionisten-
absetz­betrag
pro
Kalender­jahr

2023
bis 19.930 Euro 764 Euro964 Euro 1.214 Euro1.278 Euro
von 19.931 Euro
bis 25.000 Euro
Der Absetz­betrag
 ver­mindert sich
gleich­mäßig
 ein­schleifend
auf Null.
Der Absetz­betrag
 ver­mindert sich
 gleich­mäßig
 ein­schleifend
auf Null.
 Der Absetz­betrag
ver­mindert sich
gleich­mäßig
ein­schleifend
auf Null

zwischen 19.930 Euro
und 25.250 Euro

Der Absetz­betrag
ver­mindert sich
gleich­mäßig
ein­schleifend
auf Null

zwischen 20.967 Euro
und 26.826 Euro

mehr als 25.000 Euro Kein Absetz­betragKein Absetz­betrag Kein Absetz­betrag
wenn mehr als 25.250 Euro
Kein Absetz­betrag
wenn mehr als 25.250 Euro


AK-Tipp

Auch wenn die Begünstigungen bereits durch die pensionsauszahlende Stelle berücksichtigt wurden, müssen Sie diese auch bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen, damit es zu keiner Nachversteuerung kommt.

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