Erhöhter Pensionisten­absetz­betrag

Zu beantragen mit Formular L1 bei Arbeitnehmerveranlagung
Zu beantragen mit Formular E30 bei der pensionsauszahlenden Stelle zur laufenden Berücksichtigung

Mithilfe des Finanzamtsformular E30 ist es möglich, den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag (PAB) bereits laufend über die pensionsauszahlende Stelle steuermindernd berücksichtigen zu lassen.

Jedenfalls ist er aber von dem oder von der Steuerpflichtigen bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung zu beantragen (in FinanzOnline unter allgemeine Daten bzw. im Papierformular L1).

Voraus­setzungen für einen erhöhten Pensionisten­absetz­betrag

  • Der/die Steuerpflichtige lebt im Kalenderjahr länger als sechs Monate in ehelicher oder eingetragener Partnerschaft,

  • die steuerpflichtigen Partnereinkünfte überschreiten den für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Grenzbetrag (s.u.) nicht, 

  • die eigenen Pensionseinkünfte des/der Steuerpflichtigen überschreiten den für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Grenzbetrag (s.u.) nicht und 

  • der/die Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.

Höhe des erhöhten Pensionisten­absetz­betrages und Grenzbeträge für eigenes und Partnereinkommen

Kalenderjahr 2021 2022202320242025 2026
Höhe erhöhter PAB jährlich*964 Euro1.214 Euro1.278 Euro1.405 Euro1.476 Euro  1.502 Euro
eigene Pensionseinkünfte jährlich max.25.000 EUro25.250 Euro 26.826 Euro29.482 Euro30.957 Euro 31.494 Euro
Partnereinkünfte jährlich max.19.930 Euro19.930 Euro 20.967 Euro23.043 Euro24.196 Euro  24.616 Euro


AK-Tipp

Auch wenn die Begünstigungen bereits durch die pensionsauszahlende Stelle berücksichtigt wurden, müssen Sie diese auch bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen, damit es zu keiner Nachversteuerung kommt.

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