Modelagenturen

Ausgangspunkt unserer Musterprozesse waren Konsumentenbeschwerden über Modelagenturen, bei denen die Konsumenten zunächst Kosten für Sedcards bzw. Fotos bezahlten, dann aber keine Aufträge erhielten, weshalb sie letztlich auf den Kosten sitzen blieben. 

Nach einem Urteil aus dem Jahre 2010 musste die - mittlerweile nicht mehr existierende - Modelagentur acht Konsumentinnen und einem Konsumenten die für die Anfertigung von Fotomappen bzw. Sedcards bezahlten Kosten von jeweils ca. 500 Euro rückerstatten. Nach einem umfangreichen Beweisverfahren, in dem zahlreiche Zeugen einvernommen und zwei Gutachten eingeholt wurden, bestätigte das Landesgericht Linz als Berufungsgericht, dass alle Betroffenen über die Eignung der Fotos und Sedcards zur Vermittlung als Model in Irrtum geführt wurden und hob die Verträge aus diesem Grunde auf. Es stützte sich bei seiner Entscheidung auf die Aussagen der Gerichtssachverständigen, wonach die Qualität der im Auftrag der Modelagentur hergestellten Fotos und Sedcards sehr schlecht sei und die branchenüblichen Anforderungen an eine Sedcard nicht erfüllt würden. 


In einem anderen Urteil aus dem Jahre 2009  wurde festgestellt, dass die vereinbarten Leistungen der - mittlerweile nicht mehr existierenden - Modelagentur (Registrierung und Aufnahme der persönlichen Daten in die Vermittlungskartei, Gestaltung eines Onlineportfolios, professionelle Gestaltung sowie Bildnachbearbeitung aller Fotos für die Internetpräsentation, Webhosting, Internet- und Systemanbietung sowie Internetmiete für 12 Monate) branchenangemessen maximal 120 Euro netto und damit weniger als die Hälfte des verrechneten Preises von 540 Euro wert seien. Außerdem sei es branchenüblich, erst im Nachhinein mit den tatsächlich erzielten Vermittlungshonoraren für das Model gegenzuverrrechnen, sodass die Modelagentur die Kosten dann selbst trägt, wenn es zu keinem Vermittlungsauftrag kommt. 


Ein im Dezember 2013 ergangenes Urteil des BG Traun zeigte allerdings, dass das Prozessrisiko für Konsumenten hoch ist, wenn im Gerichtsverfahren kein Sachverständigengutachten eingeholt wurde. Das betroffene Model verlor das Verfahren. Der Richter stellte ohne ein Gutachten einzuholen nach eigenem freien Ermessen fest, dass die von der Modelagentur verlangten Beträge nicht überhöht seien. 

ACHTUNG

Die AK warnt daher vor Vorauszahlungen an Modelagenturen. Es gibt zahlreiche Agenturen, die anfallende Kosten mit den einlangenden Honoraren des Models verrechnen, sodass diesem kein Kostenrisiko entsteht.

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...

Das könnte Sie auch interessieren

Jugendliche

Rechte von Minder­jährigen

Mit 18 Jahren sind Sie voll geschäfts­fähig und können alle Geschäfte ab­schließen, die Sie wollen. Und was ist davor?

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum