Klarna: Probleme beim Zahlen. Konsumenten sollten sich wehren.

Beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer häufen sich Beschwerden über Zahlungen mittels Klarna. Der international tätige Zahlungsdienstleister aus Schweden übernimmt mittlerweile für eine Vielzahl von Onlinehändler:innen die gesamte Abwicklung der Bezahlung. Folgende Probleme tauchen immer wieder in Zusammenhang mit Klarna auf.

Mahnung trotz Zahlung

Bei der Bezahlung an Klarna muss stets ein langer Verwendungszweck angegeben werden. Wird von Kund:innen darauf vergessen oder aufgrund eines Ziffernsturzes eine falsche Zahl angegeben, wird der Betrag oftmals von Klarna einfach wieder rückgebucht.

Betroffene befinden sich dadurch - ohne es zu merken - plötzlich in Zahlungsverzug, erhalten Mahnungen und darüber hinaus auch noch Rücklastspesen.

Lieferung fehlt, aber Mahnung wird zu­ge­stellt

Die Ware ist noch nicht geliefert, flattert in vielen Fällen schon eine Mahnung von Klarna herein. Sind 14 Tage nach der Bestellung vergangen, verschickt Klarna innerhalb kürzester Zeit Zahlungsaufforderungen. Auch werden trotz Einwand der Konsument:innen die Forderungen an Inkassobüros und Rechtsanwälte übergeben. 

Geld ver­langt trotz Wider­ruf 

Ähnlich gelagert sind Fälle, in denen Kund:innen bei einer Onlinebestellung von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Händler:innen geben diese Information scheinbar nicht an Klarna weiter und der Zahlungsdienstleister verschickt fleißig weiter Mahnungen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht von Konsument:innen bei Online-Käufen wird somit ignoriert.

Klarna und Shops müssen besser kommunizieren

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert, dass Klarna besser mit den Onlinehändler:innen kommuniziert und die Anliegen der Kund:innen bearbeitet. Eine Rechnung darf erst dann fällig gestellt werden, wenn die Ware auch geliefert wurde. Zudem ist der Widerruf des Vertrags anzuerkennen.

Dieses offensichtliche Kommunikationsproblem zwischen Zahlungsdienstleister und Onlinehändler:innen darf nicht auf die Kund:innen abgewälzt werden.

Ebenso dürfen Zahlungen nicht mehr kommentarlos rückgebucht werden, wenn bei Transaktionen der Verwendungszweck fehlt oder falsch ist, aber die Zahlungen den Kund:innen dennoch richtig zugeordnet werden können. Denn meist ist eine Zuordnung auch aufgrund des Namens und des korrekten Betrags oder anderer Indikatoren problemlos möglich.

Tipps bei Problemen mit Klarna

  • Reagieren Sie auf unberechtigte Zahlungsaufforderungen und Mahnungen sofort und schriftlich.

  • Fordern Sie einen Mahnstopp, bis die Angelegenheit geklärt ist. Ist die Forderung nicht berechtigt, sind sämtliche Mahngebühren unzulässig.

  • Haben Sie selbst keinen Erfolg, wenden Sie sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich. Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne!

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