Private Pensionsvorsorge

Private Pensionsvorsorge ist für viele Konsumenten/-innen ein wichtiges Thema. Der bisherige Lebensstandard soll im wohlverdienten Ruhestand aufrechterhalten bleiben und die dazu gewonnene Freizeit, soll entsprechend den eigenen Interessen verbracht werden können.

Alles Sparen ist Vor­sorgen

Nicht nur spezielle Produkte mit der Option einer Rentenzahlung sondern auch jedes andere angesparte Kapital kann Pensionsvorsorge sein. Wenn Sie sich sehr bald durch einen langlaufenden Vertrag binden, laufen Sie Gefahr, dass bei unvorhergesehenem Kapitalbedarf eine vorzeitige Vertragsauflösung mit den damit verbundenen finanziellen Nachteilen notwendig ist.

Entscheiden Sie sich für eine Spar- oder Veranlagungsform mit überschaubarer Laufzeit, so haben Sie den Vorteil, dass Sie über das angesparte Kapital leichter und oft mit geringeren finanziellen Einbußen verfügen können. Bei Pensionsantritt entscheiden Sie sich dann, ob Sie das Kapital in eine Rentenversicherung mit sofort beginnender, lebenslanger oder befristeter Rentenzahlung einbringen oder ob Sie das Kapital durch laufende Entnahmen bei Bedarf verwendet.

Vor- und Nachteil einer lebenslangen Rente:

Garantierte Absicherung, egal wie alt Sie werden, aber geringe Flexibilität bei einmaligem höheren Kapitalbedarf.

Vor- und Nachteil einer Kapitalveranlagung mit laufenden Entnahmen:

Große Flexibilität, aber keine Gewähr, dass Ihr vorhandenes Kapital ausreicht.

Falls Sie ein reines Rentenprodukt abschließen möchten, so bieten sich die Rentenversicherung und die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge an.

Renten­versicherung 

Bei Abschluss einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sollten Sie bereits die Angabe einer garantierten Mindestrente verlangen. Sie kann durch Gewinnzuweisungen mehr werden, aber nicht weniger. Die ausgewiesenen Renten aus Gewinnzuteilungen sind Prognosen und damit ungewiss. Am Ende der Ansparzeit können Sie sich entscheiden, ob Sie die Leistung als lebenslange Rente, als Rente für einen bestimmten Zeitraum oder eine Kapitalabfindung in Anspruch nehmen möchten.

Darüber hinaus können Sie bei Abschluss des Vertrags eine Garantiezeit festlegen. Das bedeutet, dass die Rentenzahlung nicht mit Ihrem Tod endet, sondern an den/die Begünstigte für einen bestimmten Zeitraum weiter gezahlt wird. Achtung: Je länger die Garantiezeit, desto höher die Kosten. Im Ablebensfall während der Ansparzeit, erhält der/die Begünstigte die bereits geleisteten Einzahlungen rückerstattet.

Bedenken Sie, dass mitversicherte Zusatzleistungen Kosten verursachen, die Ihr Rentenkapital und damit die künftigen Rentenzahlungen verringern. Überlegen Sie deshalb vor Vertragsabschluss, ob eine angebotene Zusatzleistung notwendig oder durch eine andere Versicherung bereits abgesichert ist.

Während der Ansparzeit ist die Rentenversicherung ein relativ unflexibles Produkt. Ein Rückkauf der Versicherung ist erst nach einem Jahr möglich und mit finanziellen Einbußen verbunden. Wenn Sie sich für die Auszahlung einer lebenslangen Rente entscheiden, haben Sie die Gewissheit, dass Sie Zeit Ihres Lebens über die monatlichen Versicherungsleistungen verfügen können.

Rentenversicherungen können auch als Partnertarife abgeschlossen werden. Im Ablebensfall erhält die genannte Person die weiteren Leistungen.

Prämien­begünstigte Zukunfts­vorsorge (PZV)

Die PZV ist ein Pensionsvorsorgeprodukt für das Sie vom Staat für die Einzahlungen eines Kalenderjahres eine Prämie erhalten. Leider wird diese Prämie oft fälschlich als Verzinsung verstanden (oder auch so dargestellt angeboten).

Damit die staatliche Prämie gewährt wird, ist die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Veranlagungsbestimmung einzuhalten.

Als besondere Veranlagungsbestimmung gilt für Verträge, die

  • ab dem 1.8.2013 abgeschlossen wurden, das zweistufige Lebenszyklusmodell: Versicherungsnehmer/-innen, die bei Vertragsabschluss noch unter 50 Jahre alt sind, werden die Sparanteile der Prämien in einer Bandbreite zwischen 15 und 60 Prozent in Aktien veranlagt, für über 50-jährige beträgt die Bandbreite 5 bis 50 Prozent. Außerdem müssen von diesen Aktien nur mehr 60 Prozent an bestimmten EWR-Börsen gehalten werden. Bestehende Verträge können auf Wunsch auf dieses neue System umgestellt werden. Ein Umstiegswunsch von laufenden Verträgen in das neue Modell muss der Versicherung innerhalb der Mindestbindefrist angezeigt werden und erfolgt mit Ablauf dieser. 

  • zwischen dem 1.1.2010 und 31.7.2013 abgeschlossen wurden, dass die Sparanteile der Prämien und die staatlichen Prämien mindestens zu 30 Prozent in Aktien der Wiener Börse (oder einer anderen Börse im EWR-Raum, die die gleichen Voraussetzungen hat) veranlagt werden, der Rest in anderen Wertpapieren oder im Deckungsstock der Versicherung. Für diese Vertragskategorie wird der Aktienanteil entsprechend dem Lebenszyklusmodell reduziert: ab dem vollendeten 45. Lebensjahr auf 25 Prozent, ab dem vollendeten 55. Lebensjahr auf 15 %.  Alte Verträge können innerhalb der Mindestbindefrist auf Wunsch auf dieses Modell umgestellt werden. Dies führt zu keiner Verlängerung der Mindestbindefrist.

  • die vor dem 1.1.2010 abgeschlossen wurden, dass die Sparprämie und die staatliche Prämie zu 30 Prozent in Aktien der Wiener Börse veranlagt wird, der Rest in anderen Wertpapieren oder im Deckungsstock der Versicherung. Diese Verträge konnten und können auf Wunsch in die neue Vertragsgeneration umgestellt werden.

Falls die Wertpapierveranlagung keinen Ertrag abwirft, wird die Kapitalgarantie des Anbieters schlagend. Das bedeutet, dass der Wertzuwachs der Veranlagung durch die staatliche Prämie einer jährlichen Verzinsung von unter oder knapp über ein Prozent p.a. entspricht. Sobald ein Ertrag erwirtschaftet wird, können die Anbieter sämtliche Kosten verrechnen.

Die in den PZV angeführten Renten sind nicht garantiert, da die Verrentung erst bei Pensionsantritt auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechnungsgrundlagen erfolgt. Bestehen Sie bei einem Angebot, dass Ihnen die Renten auf Basis der Kapitalgarantie ausgewiesen werden. Bonusrenten oder Renten unter Zugrundelegung einer Ertragsprognose bieten keine ausreichende Information. Die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Prämien sind die Verrentung des Kapitals bei Pensionsantritt und die Einhaltung der gesetzlichen Mindestbindefrist von zehn Jahren. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestbindefrist von 10 Jahren ist nicht möglich (OGH 7Ob138/11m vom 7.9.2011)

Sollten Sie innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre Ihre Prämien nicht mehr leisten können, sind eine Prämienfreistellung, Prämienpause oder eine Prämienreduktion möglich. Diese müssen mit dem Versicherungsinstitut vereinbart werden.

Bei Pensionsantritt, frühestens mit Vollendung des 40. Lebensjahres, können Sie eine lebenslange, gleichbleibende Rente in Anspruch nehmen. Ob Ihr Vertrag eine Kapitalgarantie bei Kapitalabfindung bietet, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Auf jeden Fall wird bei Kapitalwahl am Ende der Laufzeit die Hälfte der staatlichen Prämien abgezogen und die Kapitalerträge werden nachversteuert.

Zu jung, um eine Rente zu be­ziehen?

Zukunftsvorsorge später als Zusatzpension nützen und dabei keine staatliche Prämie verlieren:

Das vorhandene Kapital (mindestens das garantierte Kapital) kann in einen neuen Zukunftsvorsorgevertrag oder auch in einen bereits vorhandenen Pensionskassenvertrag überführt werden. Auch eine Pensionszusatzversicherung ist möglich. Es darf auf jeden Fall der Kapitalzugriff nicht mehr möglich und eine lebenslange gleichbleibende Rentenzahlung vorgesehen sein.

Bridging­rente für ältere Arbeit­nehmer

Mit Ende des 50. Lebensjahres kann die Zukunftsvorsorge als Überbrückungsrente (Bridgingrente) innerhalb von (mindestens) 3 Jahren in Anspruch genommen werden. Damit können Einkommenseinbußen – etwa aufgrund von Arbeitszeitverkürzung – ausgeglichen werden.

Wenn Sie also einige Zeit vor der gesetzlichen Pension Ihre Arbeitszeit reduzieren, können Sie den Einkommensverlust damit auffüllen. Sie können das Pensionskapital zu Gänze aufbrauchen oder nur zum Teil und sich den Rest als eine lebenslange Rente auszahlen lassen.

Achtung: Bonusrente oft nicht garantiert

Die Vereinbarung von Bonusrenten war von Anfang an nicht zulässig. Aber auch die Renten auf Basis des Garantiekapitals waren in den meisten Fällen nicht verbindlich vereinbart.

Das heißt, dass bei Rentenantritt auf Basis der dann gültigen Rechnungsgrundlagen die lebenslange Rente berechnet wird.

Achten Sie darauf, dass in diesem Angebot diese garantierte Rente ausdrücklich als solche ausgewiesen ist. Nur wenige Anbieter haben bereits mit dem Ansparvertrag eine Mindestrente garantiert.

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