Kontoarten
Es gibt Einzel- bzw. Gemeinschaftskonten. Wer aber übernimmt die Haftung für Kontoüberziehungen?
Eine sichere Möglichkeit Geld zu veranlagen, bieten die unterschiedlichen Sparprodukte der Banken. Man kann sich zwischen Sparbüchern mit und ohne Bindung und/oder Einzahlungsverpflichtungen entscheiden.
TIPP
Eine Angebotsübersicht bietet Ihnen unser Bankenrechner.
Seit 1.1.2011 werden Einzahlungen ab dem Tag des Einlangens verzinst.
Behebungen von Sparbüchern mit einem Guthaben von weniger als 15.000 Euro dürfen nur gegen Identifizierung des Vorlegers und Nennung des vereinbarten Losungswortes erfolgen.
Bei Behebungen von gebundenen Spareinlagen werden unter Umständen Vorschusszinsen verrechnet, die den höheren Zinssatz aufheben. Hingegen kann eine Behebung von einem Sparbuch mit Einzahlungsverpflichtung einer damit verbundenen Laufzeit zu einer Rückrechnung des Zinsvorteils führen.
Alle Kundengelder, wie Spareinlagen und Guthaben auf Girokonten, sind im Konkursfall der Bank durch die Einlagensicherung abgesichert.
Mit 1.1.2019 startete die vereinheitlichte Einlagensicherung. Durch eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung soll die Leistungsfähigkeit des Systems erhöht werden und es erfolgte ein schrittweiser Aufbau eines Einlagensicherungsfonds bis zum Jahr 2024.
In Österreich gibt es 3 Sicherungseinrichtungen:
Die Sparkassen-Haftungs GmbH.:
Sie ist das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen.
Höhe der abgesicherten Beträge
Keine Antragstellung erforderlich
Im Haftungsfall braucht kein Antrag an die Sicherungseinrichtung (ausgenommen im Falle der erhöhten Sicherungssumme von 500.000 Euro) gestellt werden, es reicht, wenn der Sicherungseinrichtung ein Konto für die Überweisung bekannt gegeben wird.
Erstattungsfristen
Die Erstattungsfrist beträgt seit 1.1.2024 7 Tage.
Zeitlich unbegrenzte Verträge können grundsätzlich von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. In den Sparbuchbedingungen (auf den letzten Seiten abgedruckt) findet man die Bestimmungen zur Auflösung beziehungsweise Kündigung.
Wenn die vereinbarten Bedingungen und Fristen eingehalten werden, ist die Kündigung durch die Bank rechtmäßig. Eine Weiterführung des alten Vertrages kann nicht erzwungen werden.
Wir empfehlen Ihnen das neue Angebot der Bank mit alternativen Angeboten zu vergleichen. Hilfe bietet Ihnen unser Bankenrechner.
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