Jahres-Reise­versicherung im Vergleich: Für Viel­reiser auf jeden Fall interessant     

Sie verreisen mindestens 2 bis 3 Mal pro Jahr? Dann sollten Sie über einen Jahresreiseschutz nachdenken, denn bereits ab 2 Reisen innerhalb eines Jahres kann sich der Abschluss dieser Versicherungsform - im Ver­gleich zu Einzelversicherungen - lohnen.
Die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich haben sich Jahresreiseversicherungen verschiedener Versicherungsunternehmen angesehen und wesentliche Unterschiede festgestellt.

Preisvergleich: Jahresreiseversicherung (0,1 MB)

Reise­versicherungen - das haben wir verglichen

Überprüft wurde der Abschluss einer Jahresreiseversicherung inklusive Stornoschutz bei 6 Anbietern jeweils für eine Einzelperson sowie für eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern.

Die Prämien der Jahresversicherung für eine Einzelperson mit einer Mindestdeckung beim Stornoschutz von 3.000 Euro pro Reise lagen zwischen 167 und 292,50 Euro. 

Für Familien sind die jährlichen Kosten nur unwesentlich höher. Für 2 Erwachsene und 2 Kinder betragen die Kosten bei einer Mindestdeckung beim Stornoschutz von 5.000 Euro pro Reise jährlich zwischen 259 und 420 Euro.

Positiv für Konsument:innen: die Anzahl der Reisen pro Jahr ist bei keinem der Anbieter beschränkt. Beachtet werden sollte jedoch die Dauer der einzelnen Reise: Deckung besteht in unserem Vergleich je nach Versicherer für Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 42 bis 90 Tagen. Es gibt aber auch abweichende Produkte oder Zusatzpakete für längere Reisen.

Was gilt über­haupt als Reise?

Was tatsächlich als Reise angesehen wird, hängt vom jeweiligen Versicherer und seinen Bedingungen ab: Während bei manchen Anbietern dafür mindestens eine Übernachtung außerhalb des Wohnsitzes erfolgen muss, reicht bei anderen schon die örtliche Entfernung von 50 km.  

Jahresreise­versicherungen in unter­schiedlichen Paketen

Als Komplettschutz sind neben Storno und Reiseabbruch je nach Versicherung beispielsweise auch Kosten umfasst, die während der Reise durch Krankheit, Heimtransport, Unfall, Bergung oder durch Verlust des Gepäcks entstehen.

Wer möchte, kann auch einen geringeren Deckungsumfang, wie beispielsweise ausschließlich einen Stornoschutz, abschließen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn teilweiser Versicherungsschutz bereits anderweitig gegeben ist – etwa durch Kreditkarten (Auslandskrankenversicherung), Mitgliedschaften bei Autofahrerclubs oder diversen Bergsteigervereinen.

Achtung: Nicht alle Gründe die zur Stornierung einer Reise führen, sind von einer Stornoversicherung umfasst!

Hier die wichtigsten zumeist versicherten Stornogründe zusammengefasst:

  • unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger;
  • bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an einem ihrer Wohnsitze infolge eines Elementarereignisses, Hochwasser oder Sturm sowie Wasserrohrbruch, der ihre Anwesenheit erforderlich macht;
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber.
     

Covid-19 Erkrankungen sind mittlerweile in der Regel vom Stornoschutz umfasst – bei manchen Versicherern ist dafür jedoch der Abschluss eines Zusatz­paketes erforderlich.

Bestehende Er­krankung wird akut

Manche Versicherer beziehungsweise Produkte decken auch bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung. Andere Versicherer oder Produkte sehen für diese Fälle aber Leistungsausschlüsse oder Beschränkungen vor (etwa eine Deckung besteht nur, wenn die Erkrankung innerhalb der letzten 6 oder 12 Monate nicht behandelt wurde oder es besteht zwar Deckung, jedoch mit einer geringeren Versicherungssumme).
Prüfen Sie hier unbedingt die konkreten Versicherungsbedingungen.

Deckungs­schutz bei un­verschuldeter Ver­spätung des Reisenden?

Oft nicht bedacht, aber häufig relevant: wird die Abreise (zum Beispiel Flugzeug, Schiff oder Bahn) aufgrund unverschuldet verspäteter Selbstanreise verpasst, so übernehmen manche Versicherer die daraus entstehenden Mehrkosten, zum Beispiel Ersatzflug, Transport zum nächsten Hafen.

Familien auf­ge­passt

Wer einen Familien­tarif abschließt und als Familie gemeinsam verreisen möchte, sollte vorab noch einmal einen Blick in seine Versicherungsbedingungen werfen. Denn wer als mitversichertes Kind gilt, ist nicht einheitlich geregelt. Dabei spielt etwa das Alter eine Rolle: Zum Teil gibt es Versicherungsschutz nur bis zum 18. Geburtstag. Bei manchen Versicherern besteht der Schutz aber bis zum vollendeten 21., 23. oder 25. Lebensjahr. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist für den Familientarif nicht immer Voraussetzung. Teilweise wird sogar Versicherungsschutz unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis angeboten. In diesem Fall genießen auch Freunde der Kinder Versicherungsschutz.

Achten Sie hier darauf, ob eine namentliche Eint­ragung in die Polizze erforderlich ist. Die Anzahl der mitreisenden Kinder ist bei fast allen Anbietern beschränkt und bewegt sich meist zwischen 3 bis 5 Kindern.

Jahresreiseversicherungen für Familien bieten auch Versicherungsschutz, wenn die Familienmitglieder einzeln verreisen – je nach Versicherer kann es zu einer Einschränkung der Deckungssumme kommen.

Worauf Sie zu­sätzlich auf­passen sollten

  • Grundsätzlich können Sie eine Jahresversicherung jederzeit abgeschließen. Besondere Fristen müssen jedoch beim Stornoschutz beachtet werden: Erfolgt die erste Reise schon kurz nach Abschluss der Versicherung, sollten Sie auf Wartefristen achten, innerhalb der noch kein Versicherungsschutz besteht (zum Beispiel binnen 10 Tagen ab Versicherungsabschluss).

  • Wird eine Jahres­reiseversicherung abgeschlossen, so besteht Versicherungsschutz für ein ganzes Jahr. Der Vertrag verlängert sich laut den meisten Versicherungsbedingungen automatisch, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Das setzt aber voraus, dass der Versicherer noch einmal separat über die Verlängerung und die Kündigungsmöglichkeit informiert.

  • Wird einmal eine besondere Reise einer höheren Preisklasse geplant, sollte auf die Deckungssumme in der Stornoversicherung geachtet werden, damit ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist.
     
  • Achten Sie darauf, ob im Schadensfall ein Selbstbehalt gezahlt werden muss. Dieser kann für bestimmte Leistungen oder auch ab einem bestimmten Alter anfallen. 

Reise­schutz über Kredit­karten

Auch bei Kreditkarten ist ein Reiseversicherungsschutz oft inkludiert. Allerdings ist es ratsam, sich die Voraussetzungen für die Erlangung des vollen Versicherungsschutzes gut durchzulesen. So kann je nach Karte als Bedingung vorgesehen sein, dass die Karte innerhalb der letzten 2 bis 3 Monate vor dem Versicherungsfall verwendet worden sein muss. Manchmal muss auch der ganze oder ein überwiegender Teil der Reise mit der Karte bezahlt werden. 

Der Stornoschutz ist bei manchen Kreditkarten von vornherein nicht umfasst. Wer als Familie verreist, sollte zudem darauf achten, dass gewisse Leistungen nur gegenüber der Karteninhaberin/dem Karteninhaber erbracht werden.     

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