Nach Phishing Konto leer­ge­räumt, AK rät zu Vor­sicht beim Ver­kaufen auf willhaben.at

Die Betrüger geben sich als vermeintliche Käufer aus und nutzen das Portal, um an sensible Daten zu kommen, um anschließend Geld vom Konto des Opfers abzubuchen. Verschiedene Betrugsmaschen führen immer wieder zum selben Ergebnis – am Ende stehen die Verkäufer/-innen mit einem leergeräumten Konto da.

Sensible Daten nicht notwendig

Möchten Sie auf willhaben.at etwas verkaufen, dann ist es zu keinem Zeitpunkt nötig, dem Interessenten/der Interessentin irgendwelche sensiblen Daten, wie Zugangsdaten von Online-Banking, Passwörter oder Kreditkartendaten inklusive dem 3-stelligen Sicherheitscode und PIN bekanntzugeben.

Wenn Sie mit dem Käufer/der Käuferin eine Vorabüberweisung als Bezahlung vereinbart haben, dann ist es ausreichend, Ihre IBAN bekannt zu geben.

  • Vergewissern Sie sich aber bereits im Vorfeld, ob es sich um einen seriösen Käufer/eine seriöse Käuferin handelt und diese/r tatsächlich an dem Geschäft interessiert ist.

  • Beachten Sie auch die Warnhinweise auf der Homepage von willhaben.at.

Fordert ein Käufer/eine Käuferin, der/die eigentlich bei Ihnen etwas kaufen möchte, Sie auf, eine Überweisung zu machen (etwa als Testzweck oder für Portokosten), dann sollten Sie hellhörig werden und den Kontakt sofort abbrechen.

Klicken Sie auf keine Links, die Ihnen ein vermeintlicher Käufer/eine vermeintliche Käuferin zusendet und tätigen Sie keine Freigaben für eine Überweisung, die Sie im Zuge des Verkaufes auf Ihr Handy bekommen. All diese Aktionen können dazu führen, dass sich die Betrüger/-innen Zugang zu Ihren Daten beziehungsweise Ihrem eBanking verschaffen und Ihr Konto belasten.

Verhalten nach Betrug

Das können Sie tun:

  • Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank und lassen Sie Ihr Konto und/oder Ihre Karte sperren, damit nicht noch weitere Abbuchungen vorgenommen werden können.

  • Erstatten Sie eine Betrugsanzeige bei der örtlichen Polizei und informieren Sie auch die Verkaufsplattform willhaben.at über den Vorfall.

  • Falls Sie eine Kopie eines Ihrer amtlichen Lichtbildausweise an den vermeintlichen Käufer/die vermeintliche Käuferin übermittelt haben, kann dies einen Missbrauch Ihrer persönlichen Daten für einen weiteren Betrug zur Folge haben. Lassen Sie daher dieses Dokument sperren und beantragen Sie ein neues Dokument.

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