Abgasskandal: Manipulation laut EuGH unzulässig
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Abgaswerte dürfen nicht manipuliert werden. Fahrzeugbesitzer haben die Chance auf Schadenersatz
Zwischen 2008 und 2015 wurde in Autos von Volkswagen eine Software verwendet, die den Schadstoffausstoß am Prüfstand manipulieren konnte. In Österreich dürften 360.000 Autos betroffen (gewesen) sein. Die Autos wurden zurückgeholt, um sie durch Updates wieder in einen zulassungsfähigen Zustand zu bringen.
Die Konsumenten/-innen waren mit der Wertminderung des Autos konfrontiert. Nach dem Update sind auch Probleme aufgetreten.
Die Arbeiterkammer und das Konsumentenschutzministerium haben den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit den Klagen beauftragt. Eine außergerichtlichen Lösung war nicht machbar.
10.000 Verbraucher/-innen haben sich an der Sammelaktion beteiligt. 16 Sammelklagen wurden bei unterschiedlichen Landesgerichten eingebracht. Dabei wird ein Schaden in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises geltend gemacht. Anmeldungen zu diesen Klagen waren bis 2018 möglich.
In Deutschland wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen organisiert. Daran haben sich viele österreichische Konsumenten/-innen beteiligt. Im Zuge dieser Klage wurden Vergleichsverhandlungen mit dem Unternehmen geführt. Volkswagen hat aber angekündigt, den Betroffenen individuell Vergleichslösungen anzubieten. Volkswagen einigte sich nun doch noch mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und schloss mit diesem einen außergerichtlichen Vergleich.
Soweit bislang bekannt, soll der Vergleich jedoch nicht für Konsumenten/-innen aus Österreich (und Südtirol) gelten, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten. Immerhin erhalten vom angebotenen Vergleich erfasste deutsche Kunden/-innen von Volkswagen je nach Fahrzeug (und dessen Alter) zwischen 1.350 Euro und 6.237 Euro. Wer den Vergleich nicht annimmt oder für den dieser nicht gilt müsste eigene Klagen erheben, da der vzbv die Feststellungsklage beendet.
Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich fordert, dass Fahrzeugbesitzer/-innen innerhalb der EU gleich zu stellen sind. Auch die österreichische Bundesregierung ist gefordert, sich für österreichische Konsumenten/-innen einzusetzen.
Während in Österreich Sammelklagen anhängig sind, hat der deutsche BGH im Mai 2020 in einem Fall entschieden, dass durch die Manipulation eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung vorliegt. ( Az.:VI ZR 252/19) Damit muss das Auto der/des Betroffenen zurückgenommen werden – allerdings ist vom zu erstattenden Kaufpreis die Nutzungsentschädigung für den Gebrauchsvorteil anzurechnen und damit abzuziehen.
Österreichische Konsumenten/-innen könnten nunmehr geltend machen, dass somit die Verjährungsfrist von 30 Jahren anwendbar ist – auch bei Klagen in Deutschland. Wer über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügt, kann ohne Kostenrisiko mit erhöhten Aussichten und anwaltlicher Hilfe vorgehen. Betroffene können auch mit Hilfe diverser Prozessfinanzierer Klage einbringen, im Erfolgsfall erhalten diese jedoch bis zu 35 Prozent des erstrittenen Betrages.
Erwartbar ist, dass Volkswagen allen Betroffenen in Österreich Abschlagsangebote übermittelt – sofern diese nicht ohnehin Ansprüche gerichtlich geltend gemacht haben. Zuletzt wurden im Zuge einer deutschen Musterfeststellungsklage ja nur Kunden aus Deutschland Angebote gemacht.
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