Debit Mastercard

Die Debit Mastercard, ehemalige Bankomatkarte (Maestrokarte), fehlt in fast keiner Geldbörse. Ist die Karte weg, kann das Konto inklusive Überziehungsrahmen völlig leergeräumt werden. Sobald Sie den Diebstahl anzeigen oder beim Sperrnotruf melden, haften Sie nicht mehr. Auch nicht für kontaktlose Zahlungsvorgänge, ohne PIN-Eingabe.

Die Karte ist weg - was ist zu tun? 

  • Wird Ihnen die Debitkarte gestohlen, oder Sie verlieren sie, sperren Sie die Karte bei der Bank oder beim Sperrnotruf. Die Telefonnummer finden Sie auf jedem Behebungsgerät. Für die Sperre müssen Sie Ihre IBAN und BIC bekannt geben.
  • Melden Sie den Verlust oder Diebstahl sofort der Polizei. 
  • Wird die Debitkarte vom Gerät unerwartet eingezogen, melden Sie den Vorfall ebenfalls gleich der Bank. Außerhalb der Bankzeiten ist es ratsam, den Sperrdienst anzurufen. Im Zweifelsfall die Karte sperren lassen! 
  • Wenn der Geldautomat den Abhebungsvorgang abbricht ohne, dass Sie Geld erhalten haben und Sie sich nicht sicher sind, ob das Geld von Ihrem Konto abgebucht wurde, melden Sie auch diesen Vorfall der Bank. Notieren Sie sich die genaue Uhrzeit und die Nummer und zumindest den Standort des Gerätes.
  • Besorgen Sie sich Ihre Kontoauszüge und überprüfen Sie diese. Stellen Sie missbräuchliche Behebungen fest, sollten Sie diese der Bank mit einem schriftlichen Einspruch möglichst rasch in nachweisbarer Form (eingeschrieben) mitteilen.

Wer haftet für den Schaden?

Der Schaden ist der Betrag, der bis zum Zeitpunkt Ihrer Meldung beim Sperrnotruf oder Ihrer Bank mit Hilfe der Karte behoben wird.

Wenn Sie die missbräuchliche Behebung durch ein grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht haben, haften Sie für den gesamten Schaden.

In einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) wurde entschieden, dass der PIN-Code notiert werden darf, sofern dieser an einem für Dritte gewöhnlich unzugänglichen Ort verwahrt wird. Wurde bisher die Aufbewahrung der Karte zum Beispiel im Auto in jedem Fall als sorgfaltswidrig angesehen, so wurde zuletzt festgestellt, dass es sehr genau auf die jeweiligen sonstigen Umstände ankommt. So könne es durchaus sorgfältiger sein, seine Wertsachen im Fahrzeug zu verschließen als diese an den Strand mitzunehmen und beim Schwimmen unbeaufsichtigt zu lassen.

Haben Sie Ihre Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt, gibt es eine beschränkte Haftung in Höhe von 50 Euro.

Kein Verschulden liegt vor, wenn zum Beispiel durch Manipulationen an Behebungsgeräten Ihr Code ausgespäht und ein Duplikat Ihrer Karte erstellt wird. Aber auch bei Diebstahl der Karte, kurz nachdem Sie diese verwendet haben, besteht die Möglichkeit, dass der Code ausgespäht wurde. Auch in diesem Fall besteht unter Umständen kein Verschulden Ihrerseits, je nachdem wie einfach der Diebstahl erfolgen konnte.

Kennen Sie Ihr Limit für Behebungen und Zahlungen

Sie können Ihr Behebungs- und Bezahlungslimit entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen selbst wählen oder im Rahmen Ihres Onlinebankings oft auch selbst festlegen. Minimieren Sie Ihr Risiko durch entsprechende Anpassung Ihrer täglichen Behebungs- und Bezahlungsgrenze.

ACHTUNG

Das Behebungslimit an Geldausgabeautomaten und an den bankeigenen Foyer-Automaten kann unterschiedlich sein.

Entgelte für Bargeldbehebungen

Entgelte an Betreiber von privaten Behebungsautomaten (Drittanbietern)

Drittanbieter verrechnen für die Behebung eine Gebühr, die gemeinsam mit dem behobenen Betrag vom Bankkonto abgebucht wird. Die Weitergabe der Gebühren an die Bankkunden war ursprünglich gesetzlich verboten und die kontoführende Bank hatte diese zu tragen. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Bestimmung (§ 4a Verbraucherzahlungskontogesetz) mit Wirkung zum 12.10.2018 leider mit der Begründung aufgehoben, dass damit das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums der Geldinstitute verletzt wird.  

Wie erkennt man Behebungsgeräte von Drittanbietern?

Ist nicht offensichtlich ein gängiges Bankenlogo ersichtlich, so kann es sich um einen Drittanbieter handeln. In der Regel wird erst während des Behebungsvorganges die Information angezeigt, dass mit der Behebung eine Gebühr verrechnet wird. Diese muss mittels eines Buttons akzeptiert oder der Vorgang kann zu diesem Zeitpunkt abgebrochen werden.

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer fordert eine gut erkennbare äußere Kennzeichnung von gebührenpflichtigen Bankomaten. Somit kann die Transaktion von vornherein vermieden werden.

Entgelte der eigenen kontoführenden Bank

Will eine Bank von ihren Kunden eine Gebühr für jede Behebung (auch bei eigenen Behebungsgeräten) verrechnen, so muss eine entsprechende Vereinbarung laut Gesetz individuell mit den einzelnen Kunden ausverhandelt werden. Diese gesetzliche Regelung hat der Verfassungsgerichtshof als zulässig beurteilt.

Nach Ansicht des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer haben Anbieter von Girokonten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kunden in ausreichendem Ausmaß die Möglichkeit haben, ihr Geld an Automaten ohne Zusatzkosten zu beheben. Diese Dienstleistung zunehmend privaten Anbietern zu überlassen, ist keine konsumentenfreundliche Strategie.

Rückerstattung von Kartenkosten bei kürzerer Nutzung

Bei Kündigung der Debitkarte sind Entgelte entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer abzurechnen. Im Voraus bezahlte Entgelte sind anteilig zurückzuerstatten.

Kontakt

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TEL: +43 50 6906 2
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